Ich sehe grad erst jetzt, dass ich Beitrag #13 übersehen habe:
Techno schrieb am 11.11.2016 um 06:08:18:Weiß jemand wonach Krankenkassen (Thema Familienversicherung) gehen? Auch nur nach dem Melderegister?
Man legt die Eheurkunde vor. Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Melderegister.
Techno schrieb am 11.11.2016 um 06:08:18:Wie sieht es bei einem gewöhnlichen Erbfall aus, sprich wenn einer der Eheleute verstirbt? Beginnt da dann das große Nachweistheater oder läßt der deutsche Staat den Überlebenden Partner und Kinder auch "nur" nach Meldedaten erben, sofern sich sonst kein Kläger einklinkt?
Der Erbenermittler wird entsprechend das Melderegister anzapfen und auch öffentliche Urkunden anfordern. Im Zweifel wird ein Erbschein gebraucht. Und das gibt es vom Nachlassgericht. D.h. das "Nachweistheater" könnte gestartet werden. Wobei eine apostillierte Eheurkunde gemäß § 438 ZPO anerkannt werden sollte.
Techno schrieb am 11.11.2016 um 06:08:18:Sprich: Haben ein EU-Ausländer oder seine deutsche Frau und Kinder, die beide NICHT anderweitig verheiratet waren, auf Dauer irgendwelche Probleme mit einer nur melderechtlichen Ehe in D?
Was bedeutet "nicht anderweitig verheiratet"? Was ist denn eine melderechtliche Ehe? Um eine Ehe nachzuweisen legst du doch auch keinen Fahrzeugschein eines Familienautos vor?
Techno schrieb am 11.11.2016 um 06:08:18:Wenn sie z.B. Kinder haben und bereits vor der DK-Ehe in D Vaterschafts- und Sorgerechte anderweitig auf Ämtern haben regeln lassen. (Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht.)
Dann kommt es vielleicht zur nachträglichen Legitimation der Kinder nach griechischem Recht. Wer weiß das schon. Aber für den deutschen Rechtskreis würde der anerkennende Vater bei Eheschließung automatisch das Sorgerecht für das gemeinsame Kind erhalten. Aber ohne anerkennungsfähige Ehe könnte die Frau vom Mann nichts erben.
Und zu der Nachbeurkundungsfrage: Das Frage ist ja egal, da die Frau auch Deutsche ist. Der Weg zur Nachbeurkundung ist definitiv eröffnet.