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Heirat in DK von GR und D: Registrierung der Heirat in GR nötig? (Gelesen: 7.918 mal)
Aras
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Antwort #15 - 11.11.2016 um 09:47:36
 
Durch meine vorherigen Antworten sollte zumindest meine Rechtsansicht herleitbar sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #16 - 11.11.2016 um 11:51:47
 
Ich war grad wegen einer anderen Sache beim lokalen Standesamt. Hab aber explizit nachgefragt wegen der Nachbeurkundung als Unionsbürger. Die Möglichkeit wurde verneint und auf die Registrierungsmöglichkeit im jeweiligen Heimatland verwiesen.

Ich forsche da aber weiter nach.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #17 - 11.11.2016 um 12:24:35
 
Warum sollte denn Deiner Meinung nach eine Nachregistrierung als Unionsbürger rechtlich möglich sein?
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Aras
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Antwort #18 - 11.11.2016 um 12:45:40
 
Art. 18 AEUV verbietet es Unionsbürger aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu diskriminieren.

Und wenn ich mir die "Grunkin-Paul"-Entscheidung des EuGH oder OLG München, Beschluss vom 19.01.2010 - 31 Wx 152/09 anschaue, dann gibt es sehr wohl die Überlagerungsmöglichkeit des Unionsrechtes auf das deutsche PStG.

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tiggger
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Antwort #19 - 11.11.2016 um 13:10:57
 
Naja, so lange man sicherstellt, das jede in der EU nachregistrierte Ehe (und die dazu ausgestellte Urkunde) verwendbar ist, ist eine Diskriminierung ja nicht gegeben. EU Bürger bekommen ja auch keinen deutschen Personalausweis.
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Aras
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Antwort #20 - 11.11.2016 um 13:22:42
 
tiggger schrieb am 11.11.2016 um 13:10:57:
EU Bürger bekommen ja auch keinen deutschen Personalausweis.

Interessant! Wobei man überlegen könnte, ob man einem Unionsbürger nicht auf Antrag eine elektronische Aufenthaltskarte erteilen müsste, sofern der Unionsbürger Interesse an der elektronischen Funktionalität interessiert ist.

Spricht aber noch nicht dafür, dass die Nachbeurkundung ins deutsche Register nicht möglich wäre.
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Antwort #21 - 11.11.2016 um 14:33:06
 
Ich sehe grad erst jetzt, dass ich Beitrag #13 übersehen habe:

Techno schrieb am 11.11.2016 um 06:08:18:
Weiß jemand wonach Krankenkassen (Thema Familienversicherung) gehen? Auch nur nach dem Melderegister?

Man legt die Eheurkunde vor. Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Melderegister.

Techno schrieb am 11.11.2016 um 06:08:18:
Wie sieht es bei einem gewöhnlichen Erbfall aus, sprich wenn einer der Eheleute verstirbt? Beginnt da dann das große Nachweistheater oder läßt der deutsche Staat den Überlebenden Partner und Kinder auch "nur" nach Meldedaten erben, sofern sich sonst kein Kläger einklinkt?

Der Erbenermittler wird entsprechend das Melderegister anzapfen und auch öffentliche Urkunden anfordern. Im Zweifel wird ein Erbschein gebraucht. Und das gibt es vom Nachlassgericht. D.h. das "Nachweistheater" könnte gestartet werden. Wobei eine apostillierte Eheurkunde gemäß § 438 ZPO anerkannt werden sollte.

Techno schrieb am 11.11.2016 um 06:08:18:
Sprich: Haben ein EU-Ausländer oder seine deutsche Frau und Kinder, die beide  NICHT anderweitig verheiratet waren, auf Dauer irgendwelche Probleme mit einer nur melderechtlichen Ehe in D?

Was bedeutet "nicht anderweitig verheiratet"? Was ist denn eine melderechtliche Ehe? Um eine Ehe nachzuweisen legst du doch auch keinen Fahrzeugschein eines Familienautos vor?

Techno schrieb am 11.11.2016 um 06:08:18:
Wenn sie z.B. Kinder haben und bereits vor der DK-Ehe in D Vaterschafts- und Sorgerechte anderweitig auf Ämtern haben regeln lassen. (Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht.)

Dann kommt es vielleicht zur nachträglichen Legitimation der Kinder nach griechischem Recht. Wer weiß das schon.  Aber für den deutschen Rechtskreis würde der anerkennende Vater bei Eheschließung automatisch das Sorgerecht für das gemeinsame Kind erhalten. Aber ohne anerkennungsfähige Ehe könnte die Frau vom Mann nichts erben.


Und zu der Nachbeurkundungsfrage: Das Frage ist ja egal, da die Frau auch Deutsche ist. Der Weg zur Nachbeurkundung ist definitiv eröffnet.
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