Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Spätaussiedler - Familienangehörige - rechtliche Fragen (Gelesen: 1.780 mal)
asula
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Spätaussiedler - Familienangehörige - rechtliche Fragen
08.11.2016 um 11:14:11
 
Hallo liebe Forumsgemeinde,

Ich habe eine Frage bezüglich der Rechte von Familienangehörigen eines Spätaussiedlers.

Ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum gewählt.

Ein Elternteil und die Kinder sind bereits seit längerem in Deutschland und haben Asyl beantragt. Vor kurzem ist der andere Elternteil als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen.

Wie muss die Familie weiter vorgehen?
Welche Ansprüche haben die einzelnen Familienmitglieder?

Wer ist nun für diese Familie zuständig?
Bekommen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder vom Jobcenter?

Können sie bereits jetzt eine Wohnung beziehen und das Jobcenter übernimmt die Kosten für die ganze Familie oder darf das nur der Spätaussiedler?

Haben die Kinder nun auch die deutsche Staatsangehörigkeit oder muss das noch beantragt werden?

Wäre super, wenn mir jemand Tips geben könnte, damit ich die Familie bei den Behördengängen unterstützen kann.

Vielen Dank

Asula

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Spätaussiedler - Familienangehörige - rechtliche Fragen
Antwort #1 - 08.11.2016 um 16:17:32
 
asula schrieb am 08.11.2016 um 11:14:11:
Haben die Kinder nun auch die deutsche Staatsangehörigkeit oder muss das noch beantragt werden?

Nur dann, wenn ein Elternteil bereits zum Zeitpunkt ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit innehatte.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Kartoffel
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 123

OWL, Nordrhein-Westfalen, Germany
OWL
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Spätaussiedler - Familienangehörige - rechtliche Fragen
Antwort #2 - 08.11.2016 um 17:51:17
 
Hallo Asula,
das ist eine etwas ungewöhnliche Fallgestaltung für Spätaussiedler. Ihr solltet das unbedingt mit dem ggf. beauftragten Rechtsanwalt für das Asylverfahren besprechen, könnt euch aber auch zusätzlich Rat von den Beratungsstellen der Caritas oder Inneren Mission in Friedland holen. Die könnten ggf. auch beim BVA vorfühlen, ob eine Chance auf Nachregistrierung für den Rest der Familie besteht. Erst daraus ließen sich dann m.W. mehr oder weniger bedeutsame Rechte ableiten, evtl.(!) bis hin zur dt. Staatsangehörigkeit. Falls (Groß-) Eltern im 2. Weltkrieg eingebürgert wurden, könnte sich natürlich auch daraus eine dt. Staatsangehörigkeit ergeben (was Saxonius schon schrieb). Die meisten Spätaussiedler haben Letzteres aber schon vor Jahren geklärt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
asula
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Spätaussiedler - Familienangehörige - rechtliche Fragen
Antwort #3 - 10.11.2016 um 10:20:11
 
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Der Fall scheint komplizierter zu sein, als ich angenommen hatte.

Nachfrage:
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass Spätaussiedler die deutsche Staatsbürgerschaft haben, da sie diese von ihren Eltern "vererbt" bekommen haben, und deshalb auch selbst die deutsche Staatsbürgerschaft an die eigenen Kinder weitergeben.

Jetzt schreibt ihr aber davon, dass es davon abhängig ist, ob der Elternteil bei der Geburt der Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft hatte.
Wovon hängt es denn ab, ob der Elternteil bei der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft hat?
Ist das abhängig von seinem eigenen Geburtsjahr, oder vom Zeitpunkt der Einbürgerung der (Groß-)-Eltern? oder....?

Kann es also nun auch sein, dass der Spätaussiedler Elternteil einen deutschen Pass bekommt, die Kinder allerdings nicht?

Muss für den Rest der Familie eine Familienzusammenführung beantragt werden (die Monate dauern kann), damit die restlichen Familienmitglieder eine Aufenthaltserlaubserlaubnis bekommen?

Ist die Nachregistrierung einem Einbeziehungsverfahren gleichzusetzen?

Wäre super, wenn ihr mir meine Fragen noch beantworten könntet.

Vielen Dank

Asula
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema