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Einbürgerung möglich? (Gelesen: 8.057 mal)
HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 12.10.2019 um 20:49:46
 
dim4ik schrieb am 12.10.2019 um 20:04:14:
Es liest für mich so, dass beide aufgeführten Punkte (außer anderen X Voraussetzungen) zu erfüllen sind, sprich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht sei obligatorisch für die Einbürgerung. Verstehe ich Deinen Kommentar falsch?

Es handelte sich um eine (unvollständige) Aufzählung und wer deutsch kann, weiß was darunter zu verstehen ist.
Im Übrigen ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 StaG eindeutig, wobei mMn besonders die "oder" zu beachten sind.
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knuffel-de  
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Mogwai
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #31 - 05.02.2025 um 09:46:49
 
Hallo,

wie ich es mir damals dachte, ist mein Rentenversicherungsverlauf ein Problem, das meine Einbürgerung wahrscheinlich dauerhaft unmöglich machen wird. Zwar ist es momentan allgemein leichter eingebürgert zu werden, aber die Langfrist-Prognose scheint wichtiger geworden zu sein und da habe ich schlechte Karten, gerade was das Alter betrifft.

Danke nochmals für eure Beiträge.

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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #32 - 05.02.2025 um 10:24:34
 
Mogwai schrieb am 05.02.2025 um 09:46:49:
Hallo,

wie ich es mir damals dachte, ist mein Rentenversicherungsverlauf ein Problem, das meine Einbürgerung wahrscheinlich dauerhaft unmöglich machen wird. Zwar ist es momentan allgemein leichter eingebürgert zu werden, aber die Langfrist-Prognose scheint wichtiger geworden zu sein und da habe ich schlechte Karten, gerade was das Alter betrifft.

Danke nochmals für eure Beiträge.



Wieso sollte das ein Problem sein?

Du arbeitest seit 2019 durchgehend?
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Mogwai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #33 - 05.02.2025 um 10:47:29
 
Puncherfaust schrieb am 05.02.2025 um 10:24:34:
Wieso sollte das ein Problem sein?

Du arbeitest seit 2019 durchgehend?


Ich war da etwas zu optimistisch. Wegen üblem Mobbing und daraus resultierenden Gesundheitsproblemen (u. a. Blutdruck von 200/100) musste ich Mitte 2022 förmlich aus der Firma fliehen, seitdem sind zwei Vollzeitjobs in der Probezeit gescheitert, ich war wieder eine Weile arbeitslos, und habe jetzt eine geringfügige Beschäftigung. Alles zu unsicher bei mir, von daher...

Dass der Rentenverlauf ein gravierendes Problem dargestellt, habe ich letzten August von der Behörde erfahren.
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« Zuletzt geändert: 05.02.2025 um 10:57:36 von Mogwai »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #34 - 05.02.2025 um 14:50:20
 
Am besten findest Du Vollzeit-Arbeit und stellst nach der Probezeit den Antrag auf Einbürgerung. Die meisten Behörden haben ein bis zwei Jahre Wartezeit bis zum ersten Termin. Zwei Jahre später musst Du also die Arbeit immer noch haben.
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Mogwai
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Antwort #35 - 05.02.2025 um 21:49:24
 
reinhard schrieb am 05.02.2025 um 14:50:20:
Am besten findest Du Vollzeit-Arbeit und stellst nach der Probezeit den Antrag auf Einbürgerung. Die meisten Behörden haben ein bis zwei Jahre Wartezeit bis zum ersten Termin. Zwei Jahre später musst Du also die Arbeit immer noch haben.


Hallo Reinhard,

danke für deinen Beitrag. Ich befürchte, die großen Lücken in der Erwerbsbiografie werden mich dennoch verfolgen. Wie gesagt, die Prognose bzw. die Einschätzung des jeweiligen Sachbearbeiters ist aktuell wohl noch um einiges entscheidender als früher. Ich werde es so versuchen wie du schreibst, schätze die Chance auf Erfolg aber nicht hoch ein.

Ich schreibe dann wieder.

VG
Mog
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