Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Einbürgerung möglich? (Gelesen: 6.761 mal)
Mogwai
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Baden-W., Croatia
Baden-W.
Croatia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #15 - 07.10.2019 um 17:46:23
 
Also, so wie ich das mitbekommen habe, sind die 60 Monate auch bei der Einbürgerung relevant. Eine Niederlassungserlaubnis habe ich, da ich in Deutschland aufgewachsen bin.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #16 - 07.10.2019 um 18:05:44
 
HeFi schrieb am 07.10.2019 um 01:09:34:
MW werden für die Einbürgerung gem. § 10 StaG http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63196.htm
ua
- der LU für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen
- und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (zB NE) verlangt.
Für diese NE ^^^ (Niederlassungserlaubnis) werden diese mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gefordert.
§9 http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65941.htm

Mogwai schrieb am 07.10.2019 um 17:46:23:
Also, so wie ich das mitbekommen habe, sind die 60 Monate auch bei der Einbürgerung relevant.


Ja, korrekt. Und?
Widerspricht doch nicht meiner Aussage, dass lediglich die Anzahl von 60 Beiträgen gefordert wird, unabhängig von deren Höhe / Höhe des damit erworbenen Anspruchs...
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Mogwai
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Baden-W., Croatia
Baden-W.
Croatia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #17 - 07.10.2019 um 20:03:53
 
Sorry, das ging an HeFi. Du warst im Recht.

Ich sollte manchmal zitieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #18 - 08.10.2019 um 01:13:38
 
Mogwai schrieb am 07.10.2019 um 17:46:23:
Also, so wie ich das mitbekommen habe, sind die 60 Monate auch bei der Einbürgerung relevant.

Dann teil uns doch mal bitte Deine Rechtsquelle mit, damit wir nicht dumm sterben müssen.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #19 - 08.10.2019 um 06:05:27
 
HeFi schrieb am 07.10.2019 um 01:09:34:
Für diese NE ^^^ (Niederlassungserlaubnis) werden diese mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gefordert. 


Jetzt habe ich es gezuckert. Ich war auf dem falschen Pferd...
Ja, die Frage sollte sich in der Tat bei der Einbürgerung nicht stellen.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Mogwai
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Baden-W., Croatia
Baden-W.
Croatia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #20 - 08.10.2019 um 07:26:13
 
Es soll auch Menschen geben, die trotz Niederlassungserlaubnis keine 60 Monate zusammen haben. Euch schreibt so jemand.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #21 - 08.10.2019 um 17:04:10
 
Ja, auch wenn die Altersvorsorge gesetzlich (StAG) nicht explizit als Voraussetzung genannt wird, verlangen einige EBHen wohl / möglicherweise eine Altersvorsorge als Teil des LU unter Bezugnahmen auf 8.1.1.4 bzw. 10.1.1.3 der VwV-StAG (das wäre dann wohl die vorstehend von HeFi hinterfragte Rechtsquelle).

Da sich dies auch im Bereich von Ermessen und Prognose abspielt und unterschiedliche EBHen auch unterschiedlich bewerten, wirst Du daher nicht umhin kommen, einmal die EBH zwecks Beratungsgesprächs aufzusuchen. Bis dahin sprechen wir über ungelegte Eier.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #22 - 08.10.2019 um 18:20:06
 
T.P.2013 schrieb am 08.10.2019 um 17:04:10:
Altersvorsorge als Teil des LU unter Bezugnahmen auf 8.1.1.4 bzw. 10.1.1.3 der VwV-StAG

Danke
Zitat:
8.1.1.4 Zu Nummer 4 Unterhaltsfähigkeit
Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.

Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #23 - 09.10.2019 um 21:35:21
 
HeFi schrieb am 07.10.2019 um 01:09:34:
MW werden für die Einbürgerung gem. § 10 StaG http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63196.htm
ua
- der LU für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen
- und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (zB NE) verlangt.

Falsch. Ein Ausländer muss nicht unbedingt einen unbefristeten AT haben um nach § 10 StAG eingebürgert zu werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #24 - 09.10.2019 um 22:46:51
 
dim4ik schrieb am 09.10.2019 um 21:35:21:
Falsch. Ein Ausländer muss nicht unbedingt einen unbefristeten AT haben um nach § 10 StAG eingebürgert zu werden.

Da steht ja auch nicht "unbedingt", sondern "ua".
Wer lesen kann, ist oft im Vorteil.
Dein Einwand ist kleingeistig und langweilig, denn jeder kann den § 10 StaG selbst lesen.
Es ging darum, woher die behaupteten 60 Rentenbeiträge stammen könnten.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Mogwai
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Baden-W., Croatia
Baden-W.
Croatia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #25 - 11.10.2019 um 07:31:56
 
T.P.2013 schrieb am 08.10.2019 um 17:04:10:
Ja, auch wenn die Altersvorsorge gesetzlich (StAG) nicht explizit als Voraussetzung genannt wird, verlangen einige EBHen wohl / möglicherweise eine Altersvorsorge als Teil des LU unter Bezugnahmen auf 8.1.1.4 bzw. 10.1.1.3 der VwV-StAG (das wäre dann wohl die vorstehend von HeFi hinterfragte Rechtsquelle).

Da sich dies auch im Bereich von Ermessen und Prognose abspielt und unterschiedliche EBHen auch unterschiedlich bewerten, wirst Du daher nicht umhin kommen, einmal die EBH zwecks Beratungsgesprächs aufzusuchen. Bis dahin sprechen wir über ungelegte Eier.

Gruß


Aber gehst du / geht Ihr davon aus, dass unter Altersvorsorge die fünf Versicherungsjahre gemeint sind bzw. dass diese ausreichen? Ich bin bei der Rechtslage nun etwas verwirrt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #26 - 11.10.2019 um 17:04:05
 
Mogwai schrieb am 11.10.2019 um 07:31:56:
Ich bin bei der Rechtslage nun etwas verwirrt.

Liest Du eigentlich, was wir hier schreiben ?
T.P.2013 schrieb am 08.10.2019 um 06:05:27:
Jetzt habe ich es gezuckert. Ich war auf dem falschen Pferd...
Ja, die Frage sollte sich in der Tat bei der Einbürgerung nicht stellen.

Im Zweifelsfall solltest Du Dich durch deine zuständige Einbürgerungsbehörde EBH beraten lassen, anstatt hier weiter zu spekulieren und Verwirrung zu stiften.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #27 - 11.10.2019 um 17:15:07
 
Mogwai schrieb am 11.10.2019 um 07:31:56:
Aber gehst du / geht Ihr davon aus, dass unter Altersvorsorge die fünf Versicherungsjahre gemeint sind bzw. dass diese ausreichen? Ich bin bei der Rechtslage nun etwas verwirrt.


Du solltest auch bedenken: Die Fallbeschreibung und Ursprungsfrage kommt von Soren. Die meisten Antworten beziehen sich auf ihn.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #28 - 11.10.2019 um 20:11:34
 
Mogwai schrieb am 11.10.2019 um 07:31:56:
Aber gehst du / geht Ihr davon aus, dass unter Altersvorsorge die fünf Versicherungsjahre gemeint sind bzw. dass diese ausreichen?


Ich persönlich gehe davon aus, dass diese reichen, sofern tatsächlich vorhanden.
Du erfährst es verbindlich, wenn Du bei der EBH ein Beratungsgespräch wahrnimmst. Dieses ist kostenfrei und unschädlich.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung möglich?
Antwort #29 - 12.10.2019 um 20:04:14
 
HeFi schrieb am 09.10.2019 um 22:46:51:
Da steht ja auch nicht "unbedingt", sondern "ua".

Du hast doch vorhin geschrieben "MW werden für die Einbürgerung gem. § 10 StaG ... ua der LU für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (zB NE) verlangt". Es liest für mich so, dass beide aufgeführten Punkte (außer anderen X Voraussetzungen) zu erfüllen sind, sprich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht sei obligatorisch für die Einbürgerung. Verstehe ich Deinen Kommentar falsch?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema