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Einbürgerung möglich? (Gelesen: 6.760 mal)
Soren
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung möglich?
30.10.2016 um 18:21:53
 
Hallo Allerseits.

Ich, kroatischer Staatsbürger, wurde 1980 in Deutschland geboren und bin hier aufgewachsen. Nun hätte ich Interesse daran, mich in Deutschland einbürgern zu lassen.

Mich würde interessieren wie sich ein längerer ALG2 Bezug in der Vergangenheit (insgesamt 7 Jahre) und der Umstand, dass ich trotz Arbeit noch Aufstocker bin, auf einen Einbürgerungsgesuch auswirken. Stehen meine Chancen auf Einbürgerung dadurch schlecht?

Ich bin nicht vorbestraft.

Wäre für Antworten sehr dankbar.

MfG
Soren
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.10.2016 um 18:45:08
 
Ohne gesicherten Lebensunterhalt ist eine Einbürgerung nicht möglich. Ausser der Sozislleistungsbezug wäre z.b. Aufgrund Alter oder Krankheit unverschuldet.
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Soren
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #2 - 30.10.2016 um 18:55:53
 
okatomy schrieb am 30.10.2016 um 18:45:08:
Ohne gesicherten Lebensunterhalt ist eine Einbürgerung nicht möglich. Ausser der Sozislleistungsbezug wäre z.b. Aufgrund Alter oder Krankheit unverschuldet.


Ich bin zwar in psychiatrischer Behandlung, glaube aber nicht dass das ausreicht, da ich keine Schwerbehinderung habe. Danke dir.
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Floppine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 31.10.2016 um 11:33:09
 
Ein Leistungsbezug steht einer Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG grundsätzlich nur entgegen, wenn der Bezug selbst verschuldet wurde. Eine Erkrankung ist kein Selbstverschulden, zumal Du nur aufstockende Leistungen bekommst.

Ich würde einen Beratungstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren. Diese Beratung ist unverbindlich und kostenlos - aber Du bist hinterher schlauer.
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Mogwai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #4 - 13.01.2019 um 23:02:48
 
Hallo, 

mich würde auch interessieren, ob ein längerer ALG-Bezug in der nahen Vergangenheit ein Problem darstellt. Ich arbeite seit fast einem Jahr, und mein Vertrag ist nun unbefristet. Kann ich schon einen Antrag auf Einbürgerung stellen, oder soll ich noch warten?

Bin ebenfalls Kroate, in Deutschland geboren und aufgewachsen.

Grüße
Mogwai
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.01.2019 um 00:08:00
 
Mogwai schrieb am 13.01.2019 um 23:02:48:
Kann ich schon einen Antrag auf Einbürgerung stellen, oder soll ich noch warten?

Du kannst Dich beim der Einbürgerungsbehörde bei einem Informationsgespräch informieren lassen, die Dir dann nach Einsicht in Deine Akte genau sagen können,
ob Du den Anforderungen entsprichst und alle Erfordernisse erfüllst.

Diese Beratung ist kostenfrei.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 14.01.2019 um 11:12:48
 
Mogwai schrieb am 13.01.2019 um 23:02:48:
mich würde auch interessieren, ob ein längerer ALG-Bezug in der nahen Vergangenheit ein Problem darstellt. 


Das ist Vergangenheit und interessiert nicht mehr.
(es sei denn, es lässt einen obejtkiven Rückchluss darauf zu, dass man auch in Zukunft seinen Lebensunterhalt nicht selber sichern will und dann auch nicht können wird)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Mogwai
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Antwort #7 - 14.01.2019 um 20:06:50
 
Ich danke euch für eure Antworten.

Ich war ganze 20 Jahre nicht berufstätig. Nach Abbruch einer Lehre wurde ich psychisch krank, konnte jahrelang selten das Haus verlassen. Allerdings habe ich die ersten 10 Jahre keinerlei Bezüge vom Amt gehabt. Dann beantragte ich Hartz 4, und landete von einer "Maßnahme" in der nächsten, dazu war ich in regelmäßiger psychiatrischer Behandlung.

Letztes Jahr bekam ich dann endlich die Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Arbeit die ich auch machen kann, und vor wenigen Wochen wurde der Vertrag unbefristet verlängert. Jetzt denke ich mir: Vielleicht wäre es besser, erst ein paar Jahre zu arbeiten, bevor ich den Einbürgerungsantrag stelle. Jetzt könnten noch Zweifel bestehen, ob ich langfristig arbeiten kann bzw. will. Ich werde auf jeden Fall, weil ein Job der einem liegt, 100 Mal besser ist als arbeitslos sein.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #8 - 14.01.2019 um 20:44:26
 
Mogwai schrieb am 14.01.2019 um 20:06:50:
Vielleicht wäre es besser, erst ein paar Jahre zu arbeiten, bevor ich den Einbürgerungsantrag stelle. Jetzt könnten noch Zweifel bestehen, ob ich langfristig arbeiten kann bzw. will.

Versuch macht kluch.

Bei der Einbürgerungsbehörde wird man Dir, nach Würdigung aller Umstände, genaueres sagen können. Nur Mut, die beißen nicht.
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Mogwai
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #9 - 14.01.2019 um 22:06:24
 
Wird das Beste sein. Danke dir / euch.  Smiley
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Daddy
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Antwort #10 - 12.03.2019 um 12:52:04
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

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Mogwai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 06.10.2019 um 18:28:57
 
Hallo,

ich war noch nicht bei der Einbürgerungsbehörde  Traurig , hatte beruflich viel um die Ohren. Ich will aber demnächst hin.

Heute habe ich auf deren Seite unter "Erforderliche Unterlagen" u. a. das gelesen:

Zitat:
Nachweise über eine ausreichende Absicherung im Alter Zum Beispiel: Rentenversicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung, private Rentenversicherung, Lebensversicherung, Immobilien, Vermögen.


Ist das ähnlich relevant wie dass man aktuell kein ALG2 bzw. keine Sozialhilfe bezieht? Dann hätte ich nämlich ein echtes Problem. Erstens wegen der langen Zeitspanne in der nicht Rentenbeiträge gezahlt wurden, und zweitens ist mein Gehalt nicht gerade hoch, so dass die Rente, auch wenn ich jetzt bis zu ihr durcharbeite, sehr wahrscheinlich niedrig ausfallen würde.  unentschlossen
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HeFi
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i4a rocks!


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Antwort #12 - 06.10.2019 um 19:46:43
 
Mogwai schrieb am 06.10.2019 um 18:28:57:
ich war noch nicht bei der Einbürgerungsbehörde 

DAS ^^^ ist Dein Fehler, der hier nicht korrigiert werden kann
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 06.10.2019 um 20:53:37
 
Mogwai schrieb am 06.10.2019 um 18:28:57:
Erstens wegen der langen Zeitspanne in der nicht Rentenbeiträge gezahlt wurden, und zweitens ist mein Gehalt nicht gerade hoch, so dass die Rente, auch wenn ich jetzt bis zu ihr durcharbeite, sehr wahrscheinlich niedrig ausfallen würde.


Das ist, wenn ich nicht wider Erwarten falsch liege, unerheblich.
Entscheidend, im Sinne "ausreichend", ist die Anzahl der Monate, in denen überhaupt in die RV eingezahlt wurde. 60 Monate eingezahlt insgesamt ist die relevante Größe.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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HeFi
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i4a rocks!


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Antwort #14 - 07.10.2019 um 01:09:34
 
T.P.2013 schrieb am 06.10.2019 um 20:53:37:
Entscheidend, im Sinne "ausreichend", ist die Anzahl der Monate, in denen überhaupt in die RV eingezahlt wurde. 60 Monate eingezahlt insgesamt ist die relevante Größe.

MW werden für die Einbürgerung gem. § 10 StaG http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63196.htm
ua
- der LU für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen
- und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (zB NE) verlangt.
Für diese NE ^^^ (Niederlassungserlaubnis) werden diese mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gefordert.
§9 http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65941.htm
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