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Famielennachzug (Gelesen: 30.679 mal)
Aras
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Antwort #45 - 13.11.2016 um 17:55:14
 
Ich empfehle dir das Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin auch konkret zu benennen und nicht nur mit den Paragraphen um dich zu werfen. Dadurch kann die Sachbearbeiterin auch kann, dass das jetzt was ernstes ist und ggf. nachlesen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 13.11.2016 um 18:34:50
 
Vielen Dank Aras

Für deine Tipps, werde es natürlich benennen.

Mfg
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Mick
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Antwort #47 - 14.11.2016 um 22:49:43
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #48 - 17.11.2016 um 20:29:51
 
Hallo zusammen

Kann hier die ABH eine unterhaltsurkunde für mein Kind abhängig machen für ein Visum? Die SB hält immer noch an der unterhaltsurkunde.
Ich würde gerne wissen was das mit dem famielennachzug zu tun hat?

MFG
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Aras
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Antwort #49 - 18.11.2016 um 00:24:56
 
Du hast nicht wirklich viele Optionen um das zu deinen Gunsten zu beeinflussen.

Ggf. solltest du eine Fachaufsichtsbeschwerde erwägen bevor der Sachbearbeiter aufgrund von § 27 Abs. 3 AufenthG ablehnt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #50 - 18.11.2016 um 04:55:56
 
Hallo zusammen

Aras ich habe noch nicht auf dem Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin hingewiesen,  weil die SB immer noch nicht geprüfte hat ob die kindersmutter SGB II bezieht.

Soweit ich weis kann die mutter eine unterhaltsurkunde verlangen. Hat sie aber nicht.

Darf die SB überhaupt eine von mir verlangen?

Es geht sich doch hier um FZF.

Mfg
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Aras
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Antwort #51 - 18.11.2016 um 08:18:53
 
Ganz ehrlich:
Selbst wenn wir hier feststellen würden, dass diese Forderung nicht legal sei, so würdest du doch wahrscheinlich dies nicht richtig oder erst gar nicht der Sachbearbeiterin vortragen.

Ich empfehle dir kompetente Rechtsberatung für deinen konkreten Fall zu suchen. Mir ist das alles zu heikel, da im schlimmsten Fall vor dem VG Berlin geklagt werden muss.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #52 - 18.11.2016 um 09:10:26
 
Hallo zusammen

Ich habe gerade beim Jugendamt angerufen.
Die unterhaltsurkunde ist laut Paragraph 1603 nicht möglich.
Das Jugendamt wird der SB eine Email senden.
Ich bekomme es auch nochmal schriftlich.

Mfg
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Antwort #53 - 19.11.2016 um 13:07:01
 
Hallo zusammen

Wollte hier nicht das wissen in Frage stellen, bin sehr dankbar für eure Hilfe.

Ich war mir noch nicht sicher hier auf VG Berlin hinzuweisen.

Ich habe es jetzt gemacht per Email und habe auch konkret auf den Urteil hingewiesen.

MFG
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Antwort #54 - 19.11.2016 um 13:40:59
 
Es geht ja nicht darum das Wissen zu hinterfragen. Ich hab das ja auch geschrieben, damit du nicht glaubst auf dem richtigen Weg zu sein und dann mit einer Ablehnung konfrontiert wirst. Dann bringt dir ja nix, wenn du dann sagst, dass "Aras" bei info4alien.de was anderes gesagt haben will.
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Antwort #55 - 29.11.2016 um 11:22:00
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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Antwort #56 - 08.12.2016 um 13:02:26
 
Hallo zusammen

Die Akte meiner Frau legt nun seid dem 29.11 beim Vorgesetzten der ABH und seit dem tut sich nichts mehr. Ich rufe seit dem öfters bei der SB an und ich bekomme immer nur Kollegen von der SB ans Telefon die mir nicht weiter helfen.

Dann habe ich die Vorgesetzten vor zwei Tagen angerufen die meinte ich müsste noch warten bis die Entscheidung da wäre.

Jetzt warte ich schon seit 8 Tagen und nichts tut sich.

Wie kann ich hier vorgehen?

Ist eine Fachaufsichtbeschwerde sinnvoll?

Bitte um Hilfe danke.

Mfg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #57 - 08.12.2016 um 13:14:55
 
Naja 8 Tage sind mit dazwischenliegendem Wochende nun ja nicht gerade viel.

Und der Vorgesetzte hat bestimmt sich auch noch um andere Sachen oder Fälle zu kümmern als um deinen.

Würde da wohl eher empfehlen noch etwas zu warten.
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Antwort #58 - 22.12.2016 um 15:32:07
 
Hallo zusammen

Ich wollte mich zurück melden.

Meine Frau hat heute ihr Visum erteilt bekommen.  Smiley

Vielen vielen vielen Dank an alle hier ihr seid die besten.

Ich wünsche allen frohe Feiertage und ein guten Rutsch ins neue Jahr.

MFG
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