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Famielennachzug (Gelesen: 30.650 mal)
Mo79
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.10.2016 um 08:58:13
 
Hallo zusammen

Meine Frau hat ihren antrag auf FZF bei der Botschaft abgegeben.
Ich bitte euch um hilfe ich bin deutscher und zur zeit ohne arbeit ich habe ein kind aus einer anderen ehe. Mein kind lebt mit der mutter zusammen ex frau. Wir haben das gleiche sorgerecht. Wie wirkt sich das auf meiner jetzigen situation aus.
Ich habe in mai diesen jahres im ausland geheiratet und meine frau hat den antag zur FZF bei der Botschaft abgegeben.
Danke im voraus
MFG
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.10.2016 um 10:26:37
 
da Du Deutscher bist spielen Deine finanziellen Verhältnisse keine Rolle. Ob Du einen Job hast oder nicht ist egal, musst Du der ABH auch nicht mitteilen. Würde ich Dir auch empfehlen, nicht mitzuteilen.
Auch Dein Kind hat mit der Thematik nichts zu tun.
Allein das Du Deutscher bist ist ausreichend damit Du Dein Recht wahrnehmen kannst, mit Deiner Frau (egal woher) in Deinem Heimatland zu leben.
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Mo79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.10.2016 um 10:57:41
 
Vielen dank Nonjo

ich hatte schon mit der sachbearbeitern telefoniert und sie hat mich gefragt ob ich arbeite und ein kind habe.
jetzt habe ich aber schon gesagt das ich keine arbeit habe und ein kind das bei ihrer mutter wohnt.
Die sachbearbeiterin fragte mich ob ich unterhalt für meine kind bezahle. Ich habe ihr gesagt das meine tochter nur einen forschuss vom amt bekommt weil ich momentan keine arbeit hätte. Darauf antwortete die sachbearbeiterin das könnte zu einer ablehnung führen.
Wie muss ich das verstehen.

MFG

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Mo79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.10.2016 um 13:11:47
 
Hallo zusammen

ist wiegen mein kind das aus einer anderen ehe stammt nichts zu beachten bei der FZF. Kann ich hier das ABH auf §28 hinweisen oder gibt es da einen anderen paragrafen der mir in meiner sache auch weiter helfen könnte?

MFG
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Aras
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Antwort #4 - 30.10.2016 um 13:44:31
 
Zitat:
(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.


Bezieht die andere Frau und somit dein Kind ALG II? Oder wirklich nur Unterhaltsvorschuss?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.10.2016 um 13:52:50
 
Hallo Aras

Die andere Frau meist du ex frau?
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Aras
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Antwort #6 - 30.10.2016 um 14:08:49
 
Ja.
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Antwort #7 - 30.10.2016 um 14:13:05
 
Die ex frau geht teilzeitarbeiten und bekommt noch die zum teil ALG II. Mein kind bekommt unterhaltsvorschuss

MFG
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Antwort #8 - 30.10.2016 um 14:27:06
 
Ich sage mal, dass das Kind als Teil der mütterlichen Bedarfsgemeinschaft, auch ALG II bekommt, und nicht nur Unterhaltsvorschuss. Also könnte der § 27 Abs. 3 eine Sperrwirkung für den Familiennachzug deiner Jetzt-Frau bedeuten.
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Antwort #9 - 30.10.2016 um 14:37:01
 
Der Paragraf 27.3.3 Sagt wenn meine frau aussicht auf eine arbeit hat oder Beschäftigungszusagen in aussicht könnte aufenthaltserlaubnis genemigt werden.

MFG
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Antwort #10 - 30.10.2016 um 14:42:02
 
Hat sie einen gut bezahlten Job in Aussicht oder eine Beruf den man in Deutschland unbedingt braucht?
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Antwort #11 - 30.10.2016 um 14:47:35
 
Sie ist englisch lehrerin. meine frau war für drei monate hier zur besuch bei mir sie hat hier ihr deutsch kurs gemacht A1 und bestanden. Wir haben viele stellen angebote gefunden und da angerufen die möchten meine frau kennen lehrnen.

MFG
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Antwort #12 - 30.10.2016 um 14:51:56
 
Lehrer ist ein reglementierter Beruf. Aber versuchen kann sie es
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Antwort #13 - 30.10.2016 um 14:58:49
 
Wir werden es versuchen. Gibt es andere möglichkeiten die wir noch hätten?

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Antwort #14 - 30.10.2016 um 15:10:28
 
In meinem fall kann ich nicht vom § 28 gebrauch machen?
Wie hoch sollte der lebensunterhalt sein für mich mein kind und Frau netto?

MFG
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