@
garfield2008garfield2008 schrieb am 25.10.2016 um 16:14:44:vergiss einfach alle elektronischen Übersetzer, wenn es ums vietnamesische geht. Ich setz an sowas meinen Schwager, der Dolmetscher war
Das Teil sieht aus wie die Übersetzung eines vereidigten Übersetzers und sieht auch inhaltlich so aus wie ich es von anderen Übersetzungen her kenne.
Naja, ich hab auch Erfahrungen mit ermächtigten Übersetzern gehabt. Kommt immer darauf an wie gut der Übersetzer beide Sprachen, besonders die juristischen Fachtermini, beherrscht. Feine Nuancen, auf die es dann im Zweifelsfalle ankommt können manchmal nicht erkannt werden.
@
BlaiseBlaise schrieb am 25.10.2016 um 18:09:52:Das ist der Unterschied zwischen einer Ledigkeitsbescheinigung und einem Ehefähigkeitszeugnis, so wie es z.B. Kroatien ausstellt.
Wo wird denn auf dem deutschen Ehefähigkeitszeugnis bzw. auf dem CIEC-Muster gesagt, dass keine Ehehindernisse vorliegen?
Da steht doch nur drauf:
Zitat:Gemäß den vorgelegten Urkunden kann X die Ehe im Ausland schließen mit Y.
@
taimingAuch wenn du das als reinhängen würdigst, solltest du trotzdem abwägen ob das tatsächlich von Erfolg gekrönt sein könnte. Ich bin offen gesagt neutral. Ich entmutige dich nicht, aber ich ermutige dich auch nicht das so zu lösen.
Du schreibst:
taiming schrieb am 25.10.2016 um 16:57:19: In den mir von Aras zur Verfügung gestellten Kommentaren gilt eigentlich der Tonus, dass die maßgebliche Anforderung die Nennung beider Partner ist.
Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.
Zitat:§ 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
(1) Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung vorbehaltlich des Artikels 13 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaats darüber beigebracht hat,
dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht
. Als Zeugnis der inneren Behörde gilt auch eine Bescheinigung, die von einer anderen Stelle nach Maßgabe eines mit dem Heimatstaat des Betroffenen geschlossenen Vertrags erteilt ist. Das Zeugnis verliert seine Kraft, wenn die Ehe nicht binnen sechs Monaten seit der Ausstellung geschlossen wird; ist in dem Zeugnis eine kürzere Geltungsdauer angegeben, ist diese maßgebend.
Da steht ja offensichtlich nichts davon, dass die Namen allein auf dem "Zeugnis" ausreichen, sondern dass gemäß dem Eherecht des ausländischen Staates keine Hindernisse für diese konkret geplante Eheschließung zwischen diesen beiden Personen vorliegen und dies durch das Zeugnis belegt wird.
Beim Ehefähigkeitszeugnis gemäß CIEC steht ja, wie oben dargelegt, nicht geschrieben, dass keine Ehehindernisse vorliegen. Aber weil das
EFZ gemäß CIEC eben genau das besagt ohne das es drauf geschrieben ist, genügt es § 1309 BGB. Denn für die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen die möglichen Ehehindernisse tatsächlich geprüft werden.
Also musst du nachweisen, dass das beigebrachte vietnamesische Zeugnis dem § 1309 BGB inhaltlich auch genügt. Die vietnamesische Überprüfung muss also tiefer gehen als nur das Anbringen des anderen Namens auf das Zeugnis. Bspw. dass du interviewt wurdest und z.B. Geburtsurkunde vorlegen musstest oder eidesstattliche Erklärungen über deine Abstammung abgeben musstest, sodass ehehindernde Verwandtschaftsverhältnisse ausgeschlossen wurden. Oder falls nötig ein Gesundheitszeugnis vorgelegt hast, weil es das vietnamesische Recht vielleicht braucht. Vielleicht braucht die Frau auch das Einverständnis der Eltern um heiraten zu dürfen?
Also dahingehend musst du das mE abhärten.
Es kann ja auch sein, dass dieses Zeugnis, wie schon von garfield angedeutet, für andere Zwecke nötig ist. Bspw. Zum Beantragen eines Ausreisevisums bei der zuständigen Behörde um Menschenhandel auszuschließen.
Wenn sich die Verweigerung aber darauf beschränkt, dass beim groben Überprüfen eurer Angaben zufällig Ehehindernisse festgestellt werden, dann könnte das schon zu Problemen führen weil dann die Qualität des Zeugnisses angezweifelt wird.
Aber wenn immer alle Ehehindernisse überprüft werden, dann liegt ein vollwertiges Ehefähigkeitszeugnis vor. Also dass musst du nachweisen.
http://www.moj.gov.vn/vbpq/en/lists/vn%20bn%20php%20lut/view_detail.aspx?itemid=...