Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung (Gelesen: 16.051 mal)
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #15 - 24.10.2016 um 08:56:49
 
Sind die Aussagen
"Nach XY-Recht steht der Eheschließúng von A und B nichts entgegen."
und
"A ist unverheiratet. Das  wird zur Eheschliessung mit B bescheinigt."
inhaltlich gleich?

Wenn z.B. nach deutschem Recht Cousin und Cousine heiraten dürfen, nach vietnamesischem nicht, dann könnte die erste Formulierung nach Prüfung des Verwandtschaftsverhältnisses von A und B nicht verwendet werden, die zweite schon - dort ist keine Prüfung irgendwelcher Voraussetzungen zu B erkennbar.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
garfield2008
Full Top-Member
***
Offline


www.forum-vietnam.de


Beiträge: 409

01259, Sachsen, Germany
01259
Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #16 - 24.10.2016 um 11:58:54
 
taiming schrieb am 24.10.2016 um 07:21:51:
Die betreffende Urkunde habe ich (übersetzt) hochgeladen, man sieht, dass es im oberen Teil um Person A (also meine Verlobte) und im unteren Teil um Person B(also mich) geht.


Und auf dem Dokument steht eindeutig, das es sich um eine Bestätigung des Familienstandes und nicht um eine Bestätigung für Ehefähigkeit handelt.

Du hast zwei Möglichkeiten: entweder wartest du die zwei bis 10 Wochen, die das OLG braucht um euch vom EFZ zu befreien, oder du ziehst die Sache durch wie sie Aras vorgeschlagen hat. Das dauert aber wesentlich länger und danach fängst du wider an die Papiere zu besorgen.

Du könntest auch in die nächste Unibibliothek gehen und im Bergman-Ferid nachlesen was dort zum Thema Vietnam steht. Dann weist du warum der Standesbeamte so vorgeht und warum dir der Weg übers Gericht wahrscheinlich keine andere Antwort bringt.
Zum Seitenanfang
  

Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
IP gespeichert
 
taiming
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #17 - 24.10.2016 um 17:51:30
 
Vielen Dank für eure Hinweise, ihr seid super!

garfield2008, nunja wie Aras vorher verlinkt hat wird die kroatische Urkunde als EFZ gewertet. Diese ist überschrieben mit"Potvrda o slobodnom bračnom stanju", was übersetzt heißt: Bescheinigung über den freien Familienstand. Also nur die Überschrift kann nicht das ausschlagende Kriterium sein.

Petersburger, im vietnamesischen Gesetzt heißt es, die Bescheinigung soll "refused" werden, wenn

[...]the partners are ineligible to get married under the Law on Marriage and Family of Vietnam;“

Logisch betrachtet können wir folgendes festhalten:
Wir haben die Bescheinigung erhalten. Das heißt, A und B sind nicht unberechtigt zur Heiraten. Was nicht unmittelbar vorgeht, ist das A und B auf Grund der Nicht-Nichtberechtigung auch berechtigt sind zu heiraten.
Man muss aber einbeziehen, dass es für die Berechtigung nur zwei Stati gibt: "Berechtigung liegt vor" und "Berechtigung liegt nicht vor". Wie oben gezeigt ist unser Status nicht "Berechtigung liegt nicht vor" (sonst hätten wir die Urkunde ja nicht bekommen). Es bleibt also nur der andere Status "Berechtigung liegt vor". Somit ist das Dokument meiner Meinung nach als EFZ zu werten.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #18 - 24.10.2016 um 18:14:01
 
Also was ich denke:

Soweit ich weiß ist das Personenstandswesen in den Ex-Jugoslawien Staaten auch nach fast 20 Jahren Zerfall nahezu identisch. Trotzdem wird das EFZ aus Kroatien anerkannt aber die laut Hörensagen fast wortgleichen EFZs aus BiH, Serbien, Slowenien, Mazedonien und Montenegro werden nicht anerkannt.

Das Problem ist einfach, dass der Durchschnittsbürger in der Regel 1-2 mal heiratet. Der hat keinen Bock das durchzuklagen. Der zahlt lieber die EFZ-Gebühr von 15 € bis maximal 305 € und kriegt innerhalb von 2-10 Wochen seine Befreiung. Und dann lebt der Durchschnittsbürger im Schnitt 11 Jahre mit seinem Ehegatten. Der Aufwand und die Wartezeit sind also in Relation zum Durchklagen eher gering.

Wenn du das jetzt beim Amtsgericht durchziehst, dann dauert das auch mind. 3 Monate. Willst du jetzt wirklich mind. 3 Monate auf deine Verlobte verzichten, nur damit du ne 50% Chance hast um Recht zu kriegen?

Denn du müsstest nachweisen, dass das vom vietnamesischen Staat ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis inhaltlich den Anforderungen des § 1309 Abs. 1 BGB genügt.

Das ist halt der Punkt, bei dem viele dann lieber das Befreiungsverfahren durchziehen statt das irgendwie anzukämpfen.

Ich kann dir gerne Gesetzeskommentare zum § 1309 BGB zur Verfügung stellen und dann kannst du aufgrund der Ausführungen deine Chancen besser einschätzen. Schreibe mir falls du die Kommentare willst mir deine E-Mail-Adresse per PN.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #19 - 24.10.2016 um 18:19:47
 
taiming schrieb am 24.10.2016 um 17:51:30:
Somit ist das Dokument meiner Meinung nach als EFZ zu werten.


dann gehe wie Aras vorgeschlagen hat vor und klage ggf.
Und wenn du die Klage gewinnst, was hast du dann gewonnen? Zeit sicher nicht. Geld gespart auch nicht. Aber Recht behalten. Wenn es Dir nur darum geht.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #20 - 24.10.2016 um 19:26:25
 
Wenn er bei der Vorlage ans Amtsgericht Recht bekommt, dann kriegt er die Kosten erstattet. Zudem könnte das einen Präzedenzfall schaffen.

Recht zu behalten ist mE auch ein legitimes Ziel. Sonst könnten wir gleich jedes Verfahren abkürzen und Stein-Schere-Papier machen. Und wer verliert hatte Pech und wer gewinnt hatte Glück.

Wenn ich jetzt Artikel 28 des 126/2014/ND-CP mir per google translate lese, dann lese ich dort, dass man sogar als Ausländer nach Vietnam reisen muss und befragt wird.

Ich würde schon dem TE gewisse Chancen zugestehen und ihn nicht von vornherein entmutigen. Wichtig ist mE nur, dass man die Lage vollständig versteht und nicht wie ein Spielball hin und hergeworfen wird und berechtigte Fragen auch beantwortet werden.

Kann ja auch sein, dass er nach Durchsicht der Lektüre entscheidet, das Standardverfahren weiter zu verfolgen ohne es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Oder er kommt zu dem Schluss zweigleisig zu fahren und neben der Vorlage ans Amtsgericht auch wieder ein Ehefähigkeitsbefreiungsverfahren inkl. Urkundenüberprüfung anzustoßen und zu hoffen, dass das eine oder das andere schneller durchgezogen wird.

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 24.10.2016 um 19:40:46 von Aras »  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #21 - 24.10.2016 um 21:31:56
 
Ich überlege grad. Theoretisch kriegt man doch sogar zwei Bescheide.

Einen für das abgelehnte Befreiungsverfahren vom OLG und eines für das abgelehnte Anmeldungsverfahren vom Standesamt.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
taiming
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #22 - 24.10.2016 um 22:11:47
 
Die Anmeldung zur Eheschließung ist bereits durchgeführt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #23 - 24.10.2016 um 23:41:48
 
Hallo,

nach der Übersetzung liegt eben keine Ehefähigkeitszeugnis vor, sondern eine Ledigkeitsbescheinigung.

Das ergibt sich daraus, dass von der Behörde nur bestätigt wird, dass der vietnamesische Staatsangehörige "nicht verheiratet ist". Die Bescheinigung sagt nicht aus, dass keine Ehehindernisse nach vietnamesischen Recht vorliegen.

Staaten die anerkannte EFZ ausstellen, findet man hier.

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
taiming
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #24 - 24.10.2016 um 23:53:32
 
Blaise, vielen Dank für den Link.

Dieser ist jedoch wie das Beispiel Kroatien zeigt nicht abschließend.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #25 - 25.10.2016 um 13:51:24
 
Blaise schrieb am 24.10.2016 um 23:41:48:
nach der Übersetzung liegt eben keine Ehefähigkeitszeugnis vor, sondern eine Ledigkeitsbescheinigung.

Welche Übersetzung?

Wie der Titel der Seite besagt wird da nur das CIEC Abkommen Nr 20 behandelt, welches die Erteilung von Ehefähigkeitszeugnissen gemäß dem einheitlichen Muster geregelt.

Also darum ist es eine abschließende Liste für das Abkommen. Aber andere Staaten können trotzdem Ehefähigkeitszeugnisse erteilen, welche nicht diesem Muster entsprechen.

Kannst ja versuchen von dem Volkskomittee(oder wer das war) ein Schreiben zu holen, was den Inhalt und Beweiskraft der Urkunde bestätigt. Also dass die Ehehindernisse gemäß vietnamesischen Rechts vollumfänglich überprüft wurde und es keine gibt. Die vorzulegenden Urkunden.


Ich würde dir aber raten vielleicht engere Absprache mit garfield zu halten. Er kennt sich ja besser mit Vietnam aus, als wir anderen.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #26 - 25.10.2016 um 13:56:02
 
Aras schrieb am 25.10.2016 um 13:51:24:
Welche Übersetzung?

Siehe Anhang in Post #14.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
taiming
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #27 - 25.10.2016 um 15:06:43
 
Der Witz an der Sache ist ja, selbst wenn ich eine solche Bescheinigung vom Volkskomitee bekommen würde, müsste diese ja auch wieder inhaltlich geprüft werden. Gegen ein Handgeld von 250€ an den Vertrauensanwalt der dt. Botschaft, versteht sich.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #28 - 25.10.2016 um 15:26:42
 
Danke, das habe ich wohl übersehen.

Ich will ja keinen lebensfremden Sachverhalt hier behandeln ("Sachverhaltsquetsche"), aber man sollte ggf. die Qualität bzw. den Inhalt der Übersetzung überprüfen. Denn durch die Wahl der Wörter kann der Wortsinn verändert werden.

Ist es wirklich eine lapidare Bestätigung oder ist es nicht vielmehr eine Urkunde/Bescheinigung wie es später dann übersetzt wird?

Zitat:
Bestätigung des Familienstandes

"giấy xác nhận tình trạng hôn nhân" -> Könnte auch übersetzt werden mit "Bescheinigung über den Familienstand"/ "certificate of marital status" / Urkunde über den Ehestand

Zitat:
Diese Bescheinigung wird ausgestellt zur Eheschließung dem nachfolgend genannten Herrn/Frau


Welcher Inhalt wird denn wirklich von dem Satz "giày này được cấp để đăng ký kết hôn với ông/bà có tên dưới đây" getragen? Ist es wirklich wie die Übersetzung das hergibt nur ein Dokument dass man nebenbei für sonstige Verwaltungsverfahren benötigt (z.B. Ausreisevisa?)? Oder wird mit dem Satz nicht vielmehr impliziert, dass die Eheschließung mit der angegebenen Person dann vom vietnamesischen Staat auch akzeptiert wird. Also dass mit dieser Bescheinigung zur Eheschließung mit der folgenden Personen auch die Registrierung [in das vietnamesische Register]  und somit die Anerkennung der Eheschließung in Vietnam gewährt wird?  Letzteres wäre auch mit der Übersetzung von taiming passen.

Laut Vorlage der Botschaft
"căn cứ nghị định số 24/2013/ND-CP ngay 28 thang 3 nam 2013 của chính phủ quy định chi tiết thi hành một số điều của luật hôn nhân và gia đình về quan hệ hôn nhân va gia dinh co yeu to nuoc ngoai"

laut Übersetzung
Zitat:
Auf Grundlage des Regierungsdekrets Nr. 126/2014/ND-CP vom 31. Dezember 2014, das die Anwendung einiger Artikel des  Ehe- und Familiengesetzes und die Durchführungsbestimmungen im Einzelnen regelt


Die Vorlage von der Botschaft ist offensichtlich älter.

"ủy ban nhân dân" laut Übersetzung "Das Volkskomitee bestätigt". Laut google translate steht nur "Volkskomitees". Woher kommt das Wort "bestätigt"? Vom Übersetzer ohne Kenntlichmachung eingefügt?

Folgende Kleinigkeiten:

"số giấy CMND/hộ chiếu/giấy tờ hợp lệ thay thế"  ~ "Personalausweisnummer/Reisepass/gültiges Ersatzpapier". Ist das vom Übersetzer gewählte "Ausweisersatz" tatsächlich die das gemeinte Wort?

"nói thuong tru" ~ "Wohnort/vorübergehender Aufenthalt", Woher kommt das Feld "während der Wohnsitznahme in" in der Übersetzung wenn es laut Vorlage nicht drin ist? Aufgrund des neuen Dekrets?

"tình trạng hôn nhân" ~ Familienstand oder Ehestand?

"Ghiro ro noi dang ky ket hon" ~ "Angabe des Ortes der Ehe-Registrierung" (fehlt auf der Übersetzung?)

"ký, ghi rõ họ tên" ~ "Signatur, vollständiger Name"

Fazit:
Das kann mE schon die Glaubwürdigkeit der Übersetzung erschüttern.

Aber, und das möchte ich betonen, ist das nur eine sehr laienhafte Analyse. Fachlich höchstwahrscheinlich nicht haltbar. Ich komme hier auch nicht mit dem Anspruch das google translate ein argumentum ad verecundiam wäre. Nur sollte man die möglichen potentiellen Fehlerquellen, hier die einzubringen Urkunden, vorher überprüfen, besonders wenn man vor Gericht geht.

So. Ich geh jetzt essen und danach lernen.

Nach mir die Sintflut.  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
garfield2008
Full Top-Member
***
Offline


www.forum-vietnam.de


Beiträge: 409

01259, Sachsen, Germany
01259
Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vietnam: Unterschied Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung
Antwort #29 - 25.10.2016 um 16:14:44
 
@Aras
vergiss einfach alle elektronischen Übersetzer, wenn es ums vietnamesische geht. Ich setz an sowas meinen Schwager, der Dolmetscher war Zunge
Das Teil sieht aus wie die Übersetzung eines vereidigten Übersetzers und sieht auch inhaltlich so aus wie ich es von anderen Übersetzungen her kenne.
Wie schon mehrmals im Thread gesagt, mir wäre es neu, das Vietnam EFZ ausstellen würde.
Auch wenn man Wikipedia in rechtlichen Dingen nicht unbedinge als erste Wahl betrachten sollte, folgender Satz zum EFZ trifft die Sache ganz gut.
"Auch Bescheinigungen anderer Länder können u. U. die Anforderungen an ein Ehefähigkeitszeugnis erfüllen, jedoch handelt es sich in den meisten Fällen lediglich um Ledigkeitsbescheinigungen ohne die Qualität eines Ehefähigkeitszeugnisses."
Zum Seitenanfang
  

Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema