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Einbürgerung - einer Verstoß gegen BMG (Gelesen: 1.630 mal)
hungpm88
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22.10.2016 um 12:15:41
 
Hallo Ihr lieben,

ich hätte gerne Eure Hilfe bzw. Beratung!

Es geht um Einbürgerung und einen Verstoß gegen BMG.
Zwar ich möchte mich nach §10 StAG einbürgern. Ich bin letzte Woche bei Beratung der Einbürgerungsabteilung gewesen um alle Dokumente zu zeigen. Die Dame da hat gemeint dass alle Bedingungen dafür schon erfüllt sind, nämlich Aufenthaltszeit, Gehalt, Wohnung, Sprache und Einbürgerungstest. Und ich könnte einen Termin vereinbaren um den Antrag abzugeben.
Nun wegen einem eizigen Verstoß habe ich leider vergessen nachzufragen, ob dadurch meiner Antrag abgelehnt würde?
Dieser Verstoß geht um die Anmeldung meiner Anschrift. Ich habe vor 5 Jahren vergessen mich an der neuen Adresse anzumelden und dadurch musste ich einen Bußgeld (§§65, 66 OWiG) von 100€ und einen Kosten (§§ 105, 107 OWiG i.V. mit §§ 464 Abs. 1, 465 StPO) von 28,5€, ingesamt sind 128,5€. Diesen Bescheid habe ich im April 2016 bekommen und habe ich direkt bezahlt. In diesem Bescheid steht: "Gemäß §54 Abs. 2 Nr. 1 Bundesmeldegesetz handelt ordnungswirdrig, wer sich entgegen §17 Abs. 1 nicht richtig anmeldet".

Sonst habe ich gar kein andere Bußgeld / Straftat o.ä gehabt.

Meine Fragen sind:

-Macht es Sinn wenn ich den Einbürgerungsantrag jetzt abgebe?
-Würde der Antrag durch diesen obengenannten Verstoß abgelehnt ?
-Wenn ja, wann könnte/sollte ich den Antrag erstmal abgeben?

Ich danke Euch schon mal und schönes Wochenende wünsche ich Euch!

Mit freundlichen Grüßen
Hung Pham
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Aras
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Antwort #1 - 22.10.2016 um 15:43:45
 
Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten. Also vergleichbar mit falsch parken.

Ich sehe kein Problem diesbezüglich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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hungpm88
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Antwort #2 - 22.10.2016 um 19:59:24
 
Ok, super, danke schön Aras!

Ich versuche die nächste Tage einen Termin mit EBH zu vereinbaren. Zwinkernd

MfG
Hung Pham
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