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Einreisesperre aufheben bzw erheblich verkürzen (Gelesen: 12.799 mal)
Shaani
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18.10.2016 um 21:13:24
 
Guten Abend,

mein Mann lebte über 2 Jahre in Deutschland, hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 2018 und eine eigene Wohnung. Er wurde von der Ausländerbehörde gefragt, ob er freiwillig ausreisen möchte - dies hat er jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass er eine Arbeit, Wohnung und seine Verlobte in Deutschland hat (Er hatte auch Angst das er nicht wieder einreisen darf).
Nach ca. 3 Wochen kam am 25.9. mitten in der Nacht die Polizei und hat ihn mitgenommen und am Morgen wurde er dann in den Kosovo abgeschoben. Dadurch das er nicht freiwillig ausgereist ist wird er eine Einreise-sperre erhalten, ich habe diesbezüglich schon einen Antrag auf Erteilung einer Auskunft an das Ausländerzentralregister gestellt. Wir haben am 7.10. im Kosovo geheiratet (das hatten wir aber schon in Deutschland vor, jedoch durch die Abschiebung keine Gelegenheit mehr dazu gehabt).

Meine Frage ist: Da wir ja verheiratet sind, gibt es eine Möglichkeit die Einreisesperre aufheben zu lassen bzw erheblich zu verkürzen? Diese Situation belastet mich sehr, diese Entfernung und vor allem diese Ungewissheit weinend weinend. Ich kann mir leider keinen teuren Anwalt leisten ...der für mich alles regelt. Was kann ich selber noch tun?
Bin für jeden Rat sehr dankbar  Smiley
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Antwort #1 - 18.10.2016 um 21:46:12
 
Shaani schrieb am 18.10.2016 um 21:13:24:
mein Mann lebte über 2 Jahre in Deutschland, 

Mit welchen Aufenthaltstitel ?

Schwer zu glauben, dass man ihm völlig ohne Grund seinen Aufenthaltstitel entzogen hat.

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Shaani
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Antwort #2 - 18.10.2016 um 22:35:39
 
Zuletzt hatte er eine Duldung. Und davor hatte er immer für 6 Monate einen Aufenthalt.

Kosovo ist ein sicheres Herkunftsland, er ist ein Wirtschaftsflüchtling und vor 2 Jahrem wegen besseren Arbeitsaussichten her gekommen. Meines Wissens nach haben die Flüchtlinge , die vom Balkan kommen .. kaum eine Chance langfristig hier zu bleiben.

Sein größter Fehler war, dass er nicht freiwillig ausgereist ist, als das Ausländeramt ihn gefragt hat. Denn somit hätte er keine Einreisesperre erhalten.
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Antwort #3 - 18.10.2016 um 23:29:19
 
Es gibt keine Wirtschaftsflüchtlinge. Es ist simple (illegale) Arbeitsmigration (im besten Falle).

Shaani schrieb am 18.10.2016 um 22:35:39:
Meines Wissens nach haben die Flüchtlinge , die vom Balkan kommen .. kaum eine Chance langfristig hier zu bleiben. 

Sind ja auch keine Flüchtlinge sondern nur Migranten, die das Asylverfahren zur Legalisation ihres Aufenthaltes nutzen wollen. Für diese Personen wurde das Asylverfahren auch nie gedacht.

Shaani schrieb am 18.10.2016 um 21:13:24:
Er wurde von der Ausländerbehörde gefragt, ob er freiwillig ausreisen möchte - dies hat er jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass er eine Arbeit, Wohnung und seine Verlobte in Deutschland hat 


Dadurch hat er die Möglichkeit verloren durch eigene Ausreise eine Abschiebung mit Einreisesperre zu vermeiden. Das muss ihm auch erklärt worden sein.

Shaani schrieb am 18.10.2016 um 21:13:24:
Wir haben am 7.10. im Kosovo geheiratet (das hatten wir aber schon in Deutschland vor, jedoch durch die Abschiebung keine Gelegenheit mehr dazu gehabt).

Da hättet ihr unter Vorlage der Eheanmeldung und der damit unmittelbar bevorstehenden Eheschließung ggf. eine weitere Duldung beantragen sollen und eine anschließende Visumnachholung vereinbaren sollen. 

Shaani schrieb am 18.10.2016 um 22:35:39:
Sein größter Fehler war, dass er nicht freiwillig ausgereist ist, als das Ausländeramt ihn gefragt hat. Denn somit hätte er keine Einreisesperre erhalten.


Genau.

Und warum soll die Einreisesperre verkürzt werden? Du bist nach eigenen Angaben Staatenlose. Als Deutsche wäre der Fall klar und die erhebliche Verkürzung wäre im Bereich des Möglichen. Aber als Staatenlose kann man ja dir auch sagen, dass du ruhig mit deinem Mann im Kosovo zusammen leben kannst. Eheschließung hat ja auch im Kosovo geklappt.

Da hat dein Mann seine Chancen erheblich selbstverschuldet verringert.

Wenn dein Lebensunterhalt gesichert ist und der Rest passt, dann solltest du die Einbürgerung beantragen. Und dein Mann sollte mit Hinweis auf die Eheschließung beantragen, dass seine Einreisesperre verkürzt wird.

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Antwort #4 - 19.10.2016 um 09:30:20
 
Erstmal vielen Dank für deine Rückmeldung auf meinen Beitrag. Nein, man hat ihm bei der Behörde nicht mitgeteilt, dass er falls er nicht freiwillig ausreist... eine Einreisesperre erhält.

Ja,aktuell bin ich Staatenlos - ich kriege meine Einbürgerung aber noch dieses Jahr.
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Antwort #5 - 19.10.2016 um 09:39:10
 
Er hat doch bestimmt eine schriftliche Ausreiseaufforderung bekommen mit Frist bis wann er das Land zu verlassen hat, oder nicht?

Wenn man die Frist missachtet ist Abschiebung + Einreisesperre natürlich die logische Konsequenz.

Auch ist zu bedenken dass er noch eine Rechnung über die Kosten seiner Abschiebung bekommt die auch erst noch beglichen werden muss. Das wird ein 4-stelliger oder gar 5-stelliger Euro-Betrag sein.
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Antwort #6 - 19.10.2016 um 09:53:01
 
Nein, hat er nicht und genau das wundert mich ja... Weil hätten wir so eine schriftliche Ausreiseauffoderung erhalten, hätten wir  bzw. er ganz anders gehandelt.

Ja, das mit den abschiebekosten weiß ich. Wo kriege ich den Informationen darüber, wie hoch diese sind? Ich habe am Montag einen Antrag Aug Erteilung einer Auskunft beim Ausländerzentralregister gestellt und werde in 3 Wochen eine Rückmeldung erhalten. Teilen die mir die Abschiebekosten auch  mit?
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Antwort #7 - 19.10.2016 um 10:23:10
 
Shaani schrieb am 19.10.2016 um 09:53:01:
Nein, hat er nicht und genau das wundert mich ja... Weil hätten wir so eine schriftliche Ausreiseauffoderung erhalten, hätten wirbzw. er ganz anders gehandelt.

Bitte sei mir nicht böse, aber was soll das?

Nicht nach den üblichen Regeln eingereist, nicht nach den üblichen Regeln ausgereist - dass es da Folgen gibt, sollte nicht überraschen.

Behörden sind nicht verpflichtet, jedem die für seinen Fall möglicherweise relevanten gesetzlichen Bestimmungen individuell zur Kenntnis zu geben.
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Antwort #8 - 19.10.2016 um 10:28:45
 
[quote author=2723293C272531480 link=1476818004/5#5 date=1476862750]Er hat doch bestimmt eine schriftliche Ausreiseaufforderung bekommen mit Frist bis wann er das Land zu verlassen hat, oder nicht?

Was das soll? Das Frage ich mich auch??? Erst fragst du mich ob er eine schriftliche Ausreiseauffoderung mit einer Frist bekommen hat (die er NIE erhalten hat) und dann sagst du die Behörden sind dazu nicht verpflichtet ?

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Antwort #9 - 19.10.2016 um 10:55:34
 
Auch ohne Ausreiseaufforderung ist man ausreisepflichtig, wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt nicht mehr gegeben sind.

Ein Strafverfahren kann z.B. auch im Zusammenhang mit der Ausreise durch die Bundespolizei eingeleitet werden - in diesem Fall erfolgt vor der Ausreise überhaupt keine Information durch Behörden (wie auch?)

Schau mal, wer da was geschrieben hat - ich habe nicht nach einer Ausreiseaufforderung gefragt.

Im Übrigen ändert eine solche Ausreiseaufforderung an einen bereits Ausreisepflichtigen nichts, gar nichts an den rechtlichen Verhältnissen.
Der Betreffende ist bereits ohne die erforderliche Genehmigung und damit unrechtmäßig im Land und unterliegt damit grundsätzlich den Strafvorschriften, die für dieses Verhalten vorgesehen sind.
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Antwort #10 - 19.10.2016 um 11:16:30
 
Schon die Eheschließung der EBH gemeldet? Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse...
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Antwort #11 - 19.10.2016 um 11:31:32
 
Nein, noch nicht. Ich bin erst seit Montag wieder in Deutschland. Ich habe am 5.11. Einen Termin bei meinem Standesamt um die Ehe in Deutschland  erstmal eintragen zu lassen. Danach wollte ich die weiteren Stellen informieren.
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Antwort #12 - 19.10.2016 um 12:46:12
 
Shaani schrieb am 19.10.2016 um 11:31:32:
Nein, noch nicht. Ich bin erst seit Montag wieder in Deutschland. Ich habe am 5.11. Einen Termin bei meinem Standesamt um die Ehe in Deutschland  erstmal eintragen zu lassen. Danach wollte ich die weiteren Stellen informieren.


Mit dem Bescheid zum Asylantrag hat er eine Ausreiseaufforderung erhalten. Die "Duldung" ist ja auch eine Bescheinigung, dass er zur Ausreise verpflichtet ist. Insofern sollte er sich da selbst korrigieren. Mehr Ausreiseaufforderung kriegt er nicht, nach den beiden Stationen kommt die Polizei. Du schreibst ja, er ist nochmal mündlich ermahnt worden, das ist schon eine freiwllige Extra-Leistung der Ausländerbehörde, als letzte Warnung vor dem Polizeieinsatz.

Mit der Heirat haben sich die Voraussetzungen für die Einreisesperre geändert. Insofern kann er bei der zuständigen Stelle (die steht in dem BVA-Auszug, den Du schon beantragt hast) die Neubefristung der Einreisesperre beantragen. Er begündet das mit der Heirat, Du kannst ihm bei den Formulierungen helfen.

Die "Rechnung" (Leistungsbescheid) für die Abschiebung kommt eventuell erst, wenn er wieder hier ist. Das Visum kann er erst bekommen, wenn
1) die Sperre abgelaufen ist, die jetzt vermutlich 2,5 Jahre beträgt
2) Du die eigene Sicherung des Lebensunterhaltes nachgewiesen hast oder eingebürgert bist oder beides.

Sobald die Rechnung da ist, guckt Ihr drauf und beantragt eventuell Ratenzahlung oder so, am besten ist es, wenn Ihr schon mal 50 oder 100 Euro anzahlt. Aber das wird getrennt von der Sperre bearbeitet, ist auch in der Regel eine andere Stelle. Das macht meistens so eine Art Büro des Bundeslandes für das Schulden-Eintreiben.
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Antwort #13 - 19.10.2016 um 15:39:58
 
vielen Dank für deine Antwort  Smiley, damit kann ich sehr viel anfangen. Kann ich für weitere Fragen auf dich zurück kommen?
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Antwort #14 - 19.10.2016 um 16:20:54
 
Shaani schrieb am 19.10.2016 um 15:39:58:
Kann ich für weitere Fragen auf dich zurück kommen?


Du kannst weitere Fragen hier stellen. Ob ich dann an dem Tag Zeit habe zu antworten oder andere Zeit haben, wird sich zeigen.
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Antwort #15 - 19.10.2016 um 17:21:36
 
Ok. Vielen Dank
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Antwort #16 - 19.10.2016 um 22:34:38
 
Shaani schrieb am 18.10.2016 um 22:35:39:
Zuletzt hatte er eine Duldung. 

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorläufige Aussetzung der Abschiebung und deshalb kann die Abschiebung jederzeit vollzogen werden, wenn die Gründe die zu dieser Duldung geführt haben, nicht mehr gegeben sind.
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Antwort #17 - 19.10.2016 um 22:55:26
 
Du solltest mE jetzt schon die Eheschließung der EBH - unabhängig davon wann die Eheschließung ins deutsche Eheregister eingetragen worden ist - melden.

Und lass dir eine umfangreiche Vollmacht von deinem Ehemann geben, damit du in Deutschland die Einreisesperre verkürzen lassen kannst.
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Antwort #18 - 20.10.2016 um 12:03:25
 
Eine umfangreiche Vollmacht habe ich bereits. Warum sollte ich der Einbürgerungsbehörde das jetzt schon melden?
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Antwort #19 - 20.10.2016 um 12:26:28
 
Weil es eine Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist. In der Regel wird der Antragsteller zur Meldung dieser Änderungen verpflichtet. Also konkret besteht jetzt u.a. eine Unterhaltspflicht deinerseits ggü. deinem Ehemann, welche ggf. deine Leistungsfähigkeit beeinflussen könnte.

Da du grade im Übergang zur Einbürgerung und darum staatenlos bist, sollte dies keinen großen Einfluss auf deine Einbürgerung haben.

Ansonsten könnte die Behörde von Täuschungen ausgehen und später die Einbürgerung widerrufen.
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Antwort #20 - 20.10.2016 um 17:20:22
 
Shaani schrieb am 20.10.2016 um 12:03:25:
Warum sollte ich der Einbürgerungsbehörde das jetzt schon melden?


Ich vermute mal, das ist ein Tippfehler von Aras.

Ansprechpartner ist immer die Behörde, die für die Sperre (und die Neubefristung) zuständig ist. Die steht auf dem BVA-Auszug.

Ich rate dazu, erst den Antrag auf Neubefristung zu stellen und dort alles beizufügen, was dafür spricht und was bei der ersten Befristung noch nicht existiert oder nicht bekannt war.

Er könnte mit der Abschiebung und Sperre auch einen "Anhörungsbogen" erhalten haben. Frag ihn mal, ob er den bekommen, ausgefüllt und zurückgeschickt hat. Wenn ja, kläre, was er eingetragen hat. Wenn nein, startest Du neu.
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Antwort #21 - 20.10.2016 um 21:03:23
 
BVA-Auszug? Was ist das?

Und was meinst du mit einen Antrag auf Neubefristung stellen?

Nein, er hat kein Anhörungsbogen erhalten.

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Antwort #22 - 20.10.2016 um 23:01:27
 
Shaani schrieb am 20.10.2016 um 21:03:23:
BVA-Auszug? Was ist das?

Und was meinst du mit einen Antrag auf Neubefristung stellen?

Nein, er hat kein Anhörungsbogen erhalten.



Du hattest doch die Information gegeben, dass Du den BVA-Auszug angefordert hast, die Information aus Köln über die Sperre. Dort steht die zuständige Behörde drin.

Der Antrag auf Neubefristung war bisher das Thema aller Deiner Fragen und aller Antworten. Insofern ergibt Deine Frage keinen Sinn. Ging es Dir nicht die ganze Zeit um den Antrag auf Neubefristung?

Oder schreibt hier eine andere Person unter dem Konto?
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Antwort #23 - 21.10.2016 um 08:28:18
 
Guten Morgen.
Doch, genau darum geht es. Ich konnte nur mit dem Begriff BVA-AUSZUG nix anfangen.

Ja den Antrag habe ich gestellt und sobald ich eine Rückmeldung erhalte kann ich ja darauf reagieren.
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Antwort #24 - 21.10.2016 um 10:27:28
 
Einfach als Vokabelhilfe:

BVA = Bundesverwaltungsamt in Köln
AZR = Ausländerzentralregister, dortselbst

Da werden alle Anträge, Aufenthaltstitel, Sperren und Ausschreibungen (Fahndung) notiert, man kann einen Auszug von sich selbst bestellen.

Befristung / Neubefristung: der Vorgang, die Dauer einer Sperre festzulegen. Wenn es eine Ausweisung / Abschiebung / Asylablehnung gibt, kann die Sperre eingetragen werden, zusammen mit der Befristung (= Länge der Sperre). "Neubefristung" bedeutet dann, dass man die Sperre anerkennt, aber eine andere Frist will.

Passiert auch umgekehrt: Mit der Ablehnung gibt es Sperre und z.B. Frist von 12 Monaten. Weigert sich der Kandidat auszureisen und wird abgeschoben, wird die Frist auf 30 Monate hochgesetzt, also neu befristet.
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Antwort #25 - 21.10.2016 um 11:54:56
 
Super, vielen Dank für die Vokabelhilfe 😊
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Antwort #26 - 24.10.2016 um 11:40:19
 
Kann mir bitte jemand sagen was ich am besten in den Antrag auf Neubefristung rein schreiben soll vorallem welche Begründungen außer dad wir verheiratet sind. Hat jemand vlt eine Vorlage oder kann mir bitte ein paar Tipps geben?

Ich möchte nix falsch machen.
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Antwort #27 - 24.10.2016 um 12:29:48
 
Schreib doch anonym hier rein was du schreiben willst. Dann können wir auch Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Shaani
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Antwort #28 - 24.10.2016 um 13:28:02
 
Ich möchte schreiben, das ich einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre stelle und die Abschiebekosten trage.

Das wir verheiratet sind und ich eine familienzusanmenführung möchte und  deswegen die Sperre befristet wird damit mein Mann wieder bei mir sein kann. 

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Aras
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Antwort #29 - 24.10.2016 um 13:33:20
 
Schreib es doch mal..die Eckpunkte sind ja nicht schwer.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 24.10.2016 um 13:57:38
 
Shaani:
Aras ist scheinbar nicht in der Lage das wesentliche mitzuteilen. Du kannst das formlos in einem kleinen Brief mit 3-4 Zeilen runter schreiben und entsprechend adressieren.
Mit dazu legst Du:
- unterschriebene Vollmacht von Deinem Mann, damit Du Dich drum kümmern kannst
- Kopie der Einreisesperre auf die Du Dich beziehst
- Ausweiskopien von euch beiden
- Führungszeugnis vom Mann aus dem Heimatland, am besten das er seit Ausreise nicht straffällig geworden ist

Beispiel:
Ich bitte um Befristung der am xx.xx.xxxx erteilten Einreisesperre mit Aktenzeichen xx (oder ID oder irgendwas auf was man Bezug nehmen kann) zum 01.12.2016 oder zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bin seit xx.xx.xxxx mit xx verheiratet und möchte die Familienzusammenführung zu meiner Deutschen Frau so schnell wie möglich beantragen.
Die Abschiebekosten werden umgehend nach Zustellung des Bescheides bezahlt.

Persönliche Daten:
Vorname Nachname
Strasse Hausnummer
PLZ Stadt

Geburtsdatum: xx.xx.xxxx
Telefon: 00000/0000000
Mobil: 0000/0000000
Email: 123@456.78

Daten meiner Frau:
[ hier eintragen ]

Ich bitte um eine schnelle Bearbeitung und schriftliche Bestätigung.

Bitte verwenden Sie folgende Adresse für weiteren Schriftverkehr
[ Adresse ]

MfG

Vorname Nachname
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Shaani
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Antwort #31 - 24.10.2016 um 14:20:25
 
Super, vielen Dank.  Smiley Smiley Smiley
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Antwort #32 - 24.10.2016 um 16:15:32
 
Bei den Anlagen nicht vergessen:
Am wichtigsten ist die Heiratsurkunde, weil das die wesentliche Änderung ist.

Du kannst eine Neubefristung zum "nächstmöglichen Termin" beantragen. Ich beantrage lieber konkret, also "Befristung zum 1. November 2016". Ich finde besser, man sagt, was man will.
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Antwort #33 - 24.10.2016 um 18:09:02
 
Eins schrieb am 24.10.2016 um 13:57:38:
möchte die Familienzusammenführung zu meiner Deutschen Frau so schnell wie möglich beantragen


wenn ich nichts verpasst habe, ist Shaani aber nich nicht Deutsche, sondern noch im Einbürgerungsverfahren.

(soviel dazu, wenn man im Profil "Deutsche" schreibt, es aber noch nicht ist)
Die Antworten werden jetzt etwas anders ausfallen.
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