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Einreisesperre aufheben bzw erheblich verkürzen (Gelesen: 12.819 mal)
Shaani
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18.10.2016 um 21:13:24
 
Guten Abend,

mein Mann lebte über 2 Jahre in Deutschland, hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 2018 und eine eigene Wohnung. Er wurde von der Ausländerbehörde gefragt, ob er freiwillig ausreisen möchte - dies hat er jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass er eine Arbeit, Wohnung und seine Verlobte in Deutschland hat (Er hatte auch Angst das er nicht wieder einreisen darf).
Nach ca. 3 Wochen kam am 25.9. mitten in der Nacht die Polizei und hat ihn mitgenommen und am Morgen wurde er dann in den Kosovo abgeschoben. Dadurch das er nicht freiwillig ausgereist ist wird er eine Einreise-sperre erhalten, ich habe diesbezüglich schon einen Antrag auf Erteilung einer Auskunft an das Ausländerzentralregister gestellt. Wir haben am 7.10. im Kosovo geheiratet (das hatten wir aber schon in Deutschland vor, jedoch durch die Abschiebung keine Gelegenheit mehr dazu gehabt).

Meine Frage ist: Da wir ja verheiratet sind, gibt es eine Möglichkeit die Einreisesperre aufheben zu lassen bzw erheblich zu verkürzen? Diese Situation belastet mich sehr, diese Entfernung und vor allem diese Ungewissheit weinend weinend. Ich kann mir leider keinen teuren Anwalt leisten ...der für mich alles regelt. Was kann ich selber noch tun?
Bin für jeden Rat sehr dankbar  Smiley
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Saxonicus
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Antwort #1 - 18.10.2016 um 21:46:12
 
Shaani schrieb am 18.10.2016 um 21:13:24:
mein Mann lebte über 2 Jahre in Deutschland, 

Mit welchen Aufenthaltstitel ?

Schwer zu glauben, dass man ihm völlig ohne Grund seinen Aufenthaltstitel entzogen hat.

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Shaani
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Antwort #2 - 18.10.2016 um 22:35:39
 
Zuletzt hatte er eine Duldung. Und davor hatte er immer für 6 Monate einen Aufenthalt.

Kosovo ist ein sicheres Herkunftsland, er ist ein Wirtschaftsflüchtling und vor 2 Jahrem wegen besseren Arbeitsaussichten her gekommen. Meines Wissens nach haben die Flüchtlinge , die vom Balkan kommen .. kaum eine Chance langfristig hier zu bleiben.

Sein größter Fehler war, dass er nicht freiwillig ausgereist ist, als das Ausländeramt ihn gefragt hat. Denn somit hätte er keine Einreisesperre erhalten.
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Aras
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Antwort #3 - 18.10.2016 um 23:29:19
 
Es gibt keine Wirtschaftsflüchtlinge. Es ist simple (illegale) Arbeitsmigration (im besten Falle).

Shaani schrieb am 18.10.2016 um 22:35:39:
Meines Wissens nach haben die Flüchtlinge , die vom Balkan kommen .. kaum eine Chance langfristig hier zu bleiben. 

Sind ja auch keine Flüchtlinge sondern nur Migranten, die das Asylverfahren zur Legalisation ihres Aufenthaltes nutzen wollen. Für diese Personen wurde das Asylverfahren auch nie gedacht.

Shaani schrieb am 18.10.2016 um 21:13:24:
Er wurde von der Ausländerbehörde gefragt, ob er freiwillig ausreisen möchte - dies hat er jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass er eine Arbeit, Wohnung und seine Verlobte in Deutschland hat 


Dadurch hat er die Möglichkeit verloren durch eigene Ausreise eine Abschiebung mit Einreisesperre zu vermeiden. Das muss ihm auch erklärt worden sein.

Shaani schrieb am 18.10.2016 um 21:13:24:
Wir haben am 7.10. im Kosovo geheiratet (das hatten wir aber schon in Deutschland vor, jedoch durch die Abschiebung keine Gelegenheit mehr dazu gehabt).

Da hättet ihr unter Vorlage der Eheanmeldung und der damit unmittelbar bevorstehenden Eheschließung ggf. eine weitere Duldung beantragen sollen und eine anschließende Visumnachholung vereinbaren sollen. 

Shaani schrieb am 18.10.2016 um 22:35:39:
Sein größter Fehler war, dass er nicht freiwillig ausgereist ist, als das Ausländeramt ihn gefragt hat. Denn somit hätte er keine Einreisesperre erhalten.


Genau.

Und warum soll die Einreisesperre verkürzt werden? Du bist nach eigenen Angaben Staatenlose. Als Deutsche wäre der Fall klar und die erhebliche Verkürzung wäre im Bereich des Möglichen. Aber als Staatenlose kann man ja dir auch sagen, dass du ruhig mit deinem Mann im Kosovo zusammen leben kannst. Eheschließung hat ja auch im Kosovo geklappt.

Da hat dein Mann seine Chancen erheblich selbstverschuldet verringert.

Wenn dein Lebensunterhalt gesichert ist und der Rest passt, dann solltest du die Einbürgerung beantragen. Und dein Mann sollte mit Hinweis auf die Eheschließung beantragen, dass seine Einreisesperre verkürzt wird.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Shaani
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Antwort #4 - 19.10.2016 um 09:30:20
 
Erstmal vielen Dank für deine Rückmeldung auf meinen Beitrag. Nein, man hat ihm bei der Behörde nicht mitgeteilt, dass er falls er nicht freiwillig ausreist... eine Einreisesperre erhält.

Ja,aktuell bin ich Staatenlos - ich kriege meine Einbürgerung aber noch dieses Jahr.
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Antwort #5 - 19.10.2016 um 09:39:10
 
Er hat doch bestimmt eine schriftliche Ausreiseaufforderung bekommen mit Frist bis wann er das Land zu verlassen hat, oder nicht?

Wenn man die Frist missachtet ist Abschiebung + Einreisesperre natürlich die logische Konsequenz.

Auch ist zu bedenken dass er noch eine Rechnung über die Kosten seiner Abschiebung bekommt die auch erst noch beglichen werden muss. Das wird ein 4-stelliger oder gar 5-stelliger Euro-Betrag sein.
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Shaani
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Antwort #6 - 19.10.2016 um 09:53:01
 
Nein, hat er nicht und genau das wundert mich ja... Weil hätten wir so eine schriftliche Ausreiseauffoderung erhalten, hätten wir  bzw. er ganz anders gehandelt.

Ja, das mit den abschiebekosten weiß ich. Wo kriege ich den Informationen darüber, wie hoch diese sind? Ich habe am Montag einen Antrag Aug Erteilung einer Auskunft beim Ausländerzentralregister gestellt und werde in 3 Wochen eine Rückmeldung erhalten. Teilen die mir die Abschiebekosten auch  mit?
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Antwort #7 - 19.10.2016 um 10:23:10
 
Shaani schrieb am 19.10.2016 um 09:53:01:
Nein, hat er nicht und genau das wundert mich ja... Weil hätten wir so eine schriftliche Ausreiseauffoderung erhalten, hätten wirbzw. er ganz anders gehandelt.

Bitte sei mir nicht böse, aber was soll das?

Nicht nach den üblichen Regeln eingereist, nicht nach den üblichen Regeln ausgereist - dass es da Folgen gibt, sollte nicht überraschen.

Behörden sind nicht verpflichtet, jedem die für seinen Fall möglicherweise relevanten gesetzlichen Bestimmungen individuell zur Kenntnis zu geben.
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Shaani
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Antwort #8 - 19.10.2016 um 10:28:45
 
[quote author=2723293C272531480 link=1476818004/5#5 date=1476862750]Er hat doch bestimmt eine schriftliche Ausreiseaufforderung bekommen mit Frist bis wann er das Land zu verlassen hat, oder nicht?

Was das soll? Das Frage ich mich auch??? Erst fragst du mich ob er eine schriftliche Ausreiseauffoderung mit einer Frist bekommen hat (die er NIE erhalten hat) und dann sagst du die Behörden sind dazu nicht verpflichtet ?

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Antwort #9 - 19.10.2016 um 10:55:34
 
Auch ohne Ausreiseaufforderung ist man ausreisepflichtig, wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt nicht mehr gegeben sind.

Ein Strafverfahren kann z.B. auch im Zusammenhang mit der Ausreise durch die Bundespolizei eingeleitet werden - in diesem Fall erfolgt vor der Ausreise überhaupt keine Information durch Behörden (wie auch?)

Schau mal, wer da was geschrieben hat - ich habe nicht nach einer Ausreiseaufforderung gefragt.

Im Übrigen ändert eine solche Ausreiseaufforderung an einen bereits Ausreisepflichtigen nichts, gar nichts an den rechtlichen Verhältnissen.
Der Betreffende ist bereits ohne die erforderliche Genehmigung und damit unrechtmäßig im Land und unterliegt damit grundsätzlich den Strafvorschriften, die für dieses Verhalten vorgesehen sind.
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Antwort #10 - 19.10.2016 um 11:16:30
 
Schon die Eheschließung der EBH gemeldet? Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse...
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Antwort #11 - 19.10.2016 um 11:31:32
 
Nein, noch nicht. Ich bin erst seit Montag wieder in Deutschland. Ich habe am 5.11. Einen Termin bei meinem Standesamt um die Ehe in Deutschland  erstmal eintragen zu lassen. Danach wollte ich die weiteren Stellen informieren.
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Antwort #12 - 19.10.2016 um 12:46:12
 
Shaani schrieb am 19.10.2016 um 11:31:32:
Nein, noch nicht. Ich bin erst seit Montag wieder in Deutschland. Ich habe am 5.11. Einen Termin bei meinem Standesamt um die Ehe in Deutschland  erstmal eintragen zu lassen. Danach wollte ich die weiteren Stellen informieren.


Mit dem Bescheid zum Asylantrag hat er eine Ausreiseaufforderung erhalten. Die "Duldung" ist ja auch eine Bescheinigung, dass er zur Ausreise verpflichtet ist. Insofern sollte er sich da selbst korrigieren. Mehr Ausreiseaufforderung kriegt er nicht, nach den beiden Stationen kommt die Polizei. Du schreibst ja, er ist nochmal mündlich ermahnt worden, das ist schon eine freiwllige Extra-Leistung der Ausländerbehörde, als letzte Warnung vor dem Polizeieinsatz.

Mit der Heirat haben sich die Voraussetzungen für die Einreisesperre geändert. Insofern kann er bei der zuständigen Stelle (die steht in dem BVA-Auszug, den Du schon beantragt hast) die Neubefristung der Einreisesperre beantragen. Er begündet das mit der Heirat, Du kannst ihm bei den Formulierungen helfen.

Die "Rechnung" (Leistungsbescheid) für die Abschiebung kommt eventuell erst, wenn er wieder hier ist. Das Visum kann er erst bekommen, wenn
1) die Sperre abgelaufen ist, die jetzt vermutlich 2,5 Jahre beträgt
2) Du die eigene Sicherung des Lebensunterhaltes nachgewiesen hast oder eingebürgert bist oder beides.

Sobald die Rechnung da ist, guckt Ihr drauf und beantragt eventuell Ratenzahlung oder so, am besten ist es, wenn Ihr schon mal 50 oder 100 Euro anzahlt. Aber das wird getrennt von der Sperre bearbeitet, ist auch in der Regel eine andere Stelle. Das macht meistens so eine Art Büro des Bundeslandes für das Schulden-Eintreiben.
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Shaani
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Antwort #13 - 19.10.2016 um 15:39:58
 
vielen Dank für deine Antwort  Smiley, damit kann ich sehr viel anfangen. Kann ich für weitere Fragen auf dich zurück kommen?
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Antwort #14 - 19.10.2016 um 16:20:54
 
Shaani schrieb am 19.10.2016 um 15:39:58:
Kann ich für weitere Fragen auf dich zurück kommen?


Du kannst weitere Fragen hier stellen. Ob ich dann an dem Tag Zeit habe zu antworten oder andere Zeit haben, wird sich zeigen.
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