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91-tägiger Aufenthalt mit einem Touristenvisum = Einreisesperre? (Gelesen: 1.265 mal)
Kuckuck
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Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag 91-tägiger Aufenthalt mit einem Touristenvisum = Einreisesperre?
05.10.2016 um 04:28:06
 
Hallo,

wenn man sich aufgrund eines eigenen Fehlers 91 Tage in einem Halbjahr im Inland aufhält statt der erlaubten 90 Tage, bedeutet das zwangsweise eine Einreisesperre, oder haben (deutsche) Grenzbeamte hier ein Ermessensspielraum und können es bei einer mündlichen Verwarnung belassen?

Danke Smiley
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 91-tägiger Aufenthalt mit einem Touristenvisum = Einreisesperre?
Antwort #1 - 05.10.2016 um 11:38:22
 
Kuckuck schrieb am 05.10.2016 um 04:28:06:
bedeutet das zwangsweise eine Einreisesperre

Nein...

Die Voraussetzungen für eine Einreisesperre national findest du in § 11 AufenthG, die für eine SIS- weite Ausschreibung in Art. 24 der VO (EG) Nr. 1987/2006...

Was die strafrechtlichen Folgen angeht, die erst mal nichts mit der Einreisesperre zu tun haben, lässt sich schwer spekulieren. Ich gehe von einer Strafanzeige aus, da sich viele Staatsanwaltschaften vorbehalten die Fahrlässigkeit und somit die Einstufung als Ordungswidrigkeit selbst zu prüfen.
Aber auch dann sind die Folgen recht überschaubar, man sollte von eine Einstellung wg. Geringfügigkeit ausgehen...

Daddy
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