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Familienzusammenfügung (Gelesen: 39.696 mal)
HeFi
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Antwort #90 - 10.10.2016 um 13:41:32
 
cabrio schrieb am 10.10.2016 um 13:29:39:
Gähn. Ein Einreisevisum nach Freizügigkeitsrecht bekommt sie selbst dann, wenn ihr Pass nicht mehr gültig ist oder sie überhaupt keinen mehr hat. Sie muss nur ihre abgeleitete Freizügigkeit zeigen können

Ohne gesicherte Identität (zB durch einen Pass) kann sie keine abgeleitete Freizügigkeit für sich nachweisen.
Auch für cabrio lohnt es sich, ab und zu mal nachzudenken, bevor er schreibt ...
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cabrio
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Antwort #91 - 10.10.2016 um 14:30:03
 
HeFi schrieb am 10.10.2016 um 13:41:32:
Ohne gesicherte Identität (zB durch einen Pass) kann sie keine abgeleitete Freizügigkeit für sich nachweisen


Ihre Identiät ist doch gesichert. Inlandspass, russischer Pass, bla, bla, bla...

Und nochmal: für das einfache Einreisevisum brauchen abgeleitet Freizügige eben keinen gültigen Pass:

"2.4.2.2
Auch wenn grundsätzlich Visumpflicht für die Einreise von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen besteht, kann eine Zurückweisung an der Grenze bei einer Einreise ohne Visum unverhältnismäßig sein. Der EuGH hat in der einschlägigen Entscheidung vom 25. Juli 2002 (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2002, Rs. C‑459/99 – MRAX) festgestellt, dass die Einreise in diesen Fällen von einem vorherigen Visumverfahren abhängig gemacht werden kann und dass bei Fehlen eines solchen Visums eine Zurückweisung an der Grenze nicht ausgeschlossen ist. Sie ist jedoch dann unverhältnismäßig und deshalb untersagt, wenn der Staatsangehörige des Drittstaates, der mit dem Unionsbürger verheiratet oder aufgrund anderer familiärer Verbundenheit nachzugsberechtigt ist, seine Identität sowie die Ehe bzw. das Verwandtschaftsverhältnis nachweisen kann und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne des § 6 darstellt. Unter diesen Umständen kann ihm auch nicht allein aufgrund einer unerlaubten Einreise oder eines abgelaufenen Visums im Inland die Ausstellung einer Aufenthaltskarte verweigert werden. Zu den Anforderungen für eine Zurückweisung an der Grenze aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit vgl. Nummer 6. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass eine Zurückweisung an der Grenze unverhältnismäßig sein könnte, so ist die Erteilung eines Ausnahmevisums zu prüfen (zur Ausstellung eines Ausnahmevisums nach Freizügigkeitsgesetz/EU an der Grenze vgl. Nummer 11.1.2.1)."

Das ist aus der AVV des BMI zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom Februar 2016. Das rekurriert auf Art. 5 Abs. 4 der Freizügigkeitsrichtlinie, der im deutschen Freizügigkeitsgesetz nicht umgesetzt wurde und deshalb unmittelbar gilt.
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Antwort #92 - 10.10.2016 um 14:55:28
 
Ist die Identität nachgewiesen, und die Eigenschaft als Familienangehöriger des EU-Bürgers, dann muss auch ohne Pass das Einreisevisum erteilt werden. Einziger Versagungsgrund, abschließend geregelt in der Richtlinie, wäre eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung:

"2.4.4
Im Fall der Visumpflicht sollen die Auslandsvertretungen alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um den Betroffenen die Beschaffung des Visums zu erleichtern. Im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten sind ihre Anträge unverzüglich anzunehmen, zu bearbeiten und zu entscheiden. Ein Zustimmungsverfahren nach § 31 AufenthV findet nicht statt. Das Visum kann gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 versagt werden, wenn der Einreise des Familienangehörigen Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit entgegenstehen. Um festzustellen, ob entsprechende Gründe vorliegen, ist eine AZR/SIS-Abfrage zulässig (vgl. Nummer 6.1.2). Sicherheitsabfragen gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 73 Absatz 1 AufenthG sind zulässig (vgl. 11.1.2.1 ff.)."
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Antwort #93 - 10.10.2016 um 15:24:08
 
In welches Land will der TE mit seiner Frau hin?
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Antwort #94 - 10.10.2016 um 15:48:29
 
Aras schrieb am 10.10.2016 um 15:24:08:
In welches Land will der TE mit seiner Frau hin?


Jedes außer Deutschland. Das Schöne am Freizügigkeitsrecht ist, dass das Einreisevisum aus jedem Land beantragt werden kann, in dem man sich gerade aufhält. Wohnort, das Land, in dem man normalerweise lebt, Zuständigkeitsbezirke von AVen - spielt alles keine Rolle. Beispiel: Ein Deutscher lebt mit seiner russischen Frau seit Jahren in Hongkong. Sie machen zusammen Urlaub in Brasilien und beschließen da spontan, noch ein paar Tage nach London zu fliegen, bevor sie nach Hongkong zurückfliegen. Die britische AV in Brasilien ist zuständig für das Einreisevisum. Das funktioniert sogar dann, wenn sie allein in Brasilien ist - dann begleitet sie ihn eben nicht nach London, sondern reist ihm nach, weil er schon da ist oder auch erst - von wo aus auch immer - dahin fliegen will.
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« Zuletzt geändert: 10.10.2016 um 16:00:25 von cabrio »  
 
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Antwort #95 - 10.10.2016 um 16:02:12
 
Falsch. Der TE möchte nach eigenem Bekunden mit seiner Frau nach Deutschland ziehen. Also gilt hier nicht die RL 2004/38/EG.
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Antwort #96 - 10.10.2016 um 16:16:25
 
reinhard schrieb am 06.10.2016 um 23:11:38:
Bisher hat die Betroffene kein Visum beantragt, weil sie Einwände dagegen hat, einen Pass vorzulegen.

Aber sobald sie das persönliche Recht auf eheliches Zusammenleben einfordert, indem sie Visumantrag, Pass und A1-Zertifikat in Kiev vorlegt, bekommt sie es ja auch. Insofern: Es existiert kein Problem.

Und Dein Tipp, zum Verfassungsgericht zu laufen, hat sich als Blödsinn erwiesen: Die Aufforderung, den Artikel des Grundgesetzes zu nennen, der nach einem Angriffskrieg den Zuständigkeitsbezirk von Botschaften ändert, hast Du Dir nur ausgedacht. Es gibt ihn nicht.


Ich wiederhole nochmal, sie hat den ukranischen pass noch, aber kein ukranischen reisepass. das wesentliche problem wäre aber insofern, das wir laut der aussage der deutschen botschaft in ukraine , uns scheiden müsten und auf ukranischem theritorium cherson nochmal standesamtlich heiratten. weil unsere ehe laut dem was ihr dort gesagt wurde bei denen angeblich nicht zählt.
im ausländeramt wurde zu mir jedoch gesagt das es die deutsche botschaft in ukraine denoch die pässe und hochhzeitsukrunde annehmen muß und bei problemen soll ich am besten dem auswertigen amt in berlin die sache schildern. was ich jetzt auch tun werde.

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Antwort #97 - 10.10.2016 um 16:25:05
 
Boah. Ohne Worte. Zum einen müssen wir uns mit der falschen Auslegung der Rechtslage von cabrio und mgb auseinandersetzen und zum anderen müssen wir uns mit deiner herbeifabulierten Rechtsansicht auseinandersetzen.

goku schrieb am 10.10.2016 um 16:16:25:
Ich wiederhole nochmal, sie hat den ukranischen pass noch, aber kein ukranischen reisepass.

Für uns Deutsche bedeutet der Begriff Pass nur Reisepass. Der Inlandspass ist für uns Deutsche nicht vom Begriff Pass abgedeckt. Ok? Wenn wir also von Pass sprechen und es z.B. nicht durch ein Präfix "Inlands" konkretisieren, dann meinen wir grundsätzlich Reisepass.

goku schrieb am 10.10.2016 um 16:16:25:
das wesentliche problem wäre aber insofern, das wir laut der aussage der deutschen botschaft in ukraine , uns scheiden müsten und auf ukranischem theritorium cherson nochmal standesamtlich heiratten.

Falsch. Eine Scheidung würde bedeuten, dass die Eheschließung auf der Krim anerkannt werden würde. Also müsste man ggf. nur nochmal in Kherson heiraten.

goku schrieb am 10.10.2016 um 16:16:25:
weil unsere ehe laut dem was ihr dort gesagt wurde bei denen angeblich nicht zählt. 

Fehlende Legitimation der russischen Standesbeamtin auf ukrainischem Gebiet Ehen schließen zu dürfen. Also kann man der Beurteilung der Rechtslage dahingehend zustimmen. Dann wäre es aber eine von Anfang an nichtige Ehe und darum braucht man auch keine Scheidung.

goku schrieb am 10.10.2016 um 16:16:25:
im ausländeramt wurde zu mir jedoch gesagt das es die deutsche botschaft in ukraine denoch die pässe und hochhzeitsukrunde annehmen muß und bei problemen soll ich am besten dem auswertigen amt in berlin die sache schildern. was ich jetzt auch tun werde.

Ja genau. Mach mal was aktiv. Bitte. Denn es nützt ja nix, wenn du hier im Forum nur Meinungen hörst aber selber nix machst.
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Antwort #98 - 10.10.2016 um 16:30:42
 
cabrio schrieb am 07.10.2016 um 03:44:45:
Wenn's nicht so bestürzend wäre, dann könnte man ja lachen über den Eifer, mit dem hier versucht wird, Grundrechte durch das Anführen irgendwelcher verwaltungsinternen Zuständigkeitsregelungen auszuhebeln - und über den Hohn, den man bei dieser Gelegenheit auch gleich noch über die Grundrechtsträger ausgießt. Ohne sich auch nur ein bisschen zu schämen.

Nach diversen Berichten haben jedenfalls die AVen von Griechenland, Italien und Spanien eine andere Sicht auf die Dinge und erteilen in Russland sogar Schengenvisa an Krimbewohner mit russischem Pass. Sollten die deutschen Botschaften und Konsulate dazu immer noch nicht bereit sein, dann wäre es für den TS wohl wirklich am schnellsten, wenn er zwei Wochen Moskauurlaub mit seiner Frau macht und bei der niederländischen Botschaft ein einfaches Einreisevisum für die Ehefrau eines Unionsbürgers beantragt, die mit ihm Urlaub in Amsterdam machen möchte.


das mit schengen visum haben wir auch schon versucht, hat uns haufen geld und zeit gekostet und im endefect nix gebraucht, weil obwohl sie alle dafür verlangent papiere vorgelegt hatte und alles rechtlich gepast hat, denoch kein visum bekommen hatte. ( und das obwohl ihr im reisebüro gesagt wurde, dass in italien fast ni absagen kommen) anscheinend haben dort mehrere leute absagen bekommen und es gab auch keine begründung und erklärung warum.
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Antwort #99 - 10.10.2016 um 16:54:48
 
goku schrieb am 10.10.2016 um 16:30:42:
anscheinend haben dort mehrere leute absagen bekommen und es gab auch keine begründung und erklärung warum.


Sehr schade. Dann macht Italien das mittlerweile offenbar nicht mehr. Fürchten wohl, dass Krimukrainer Asyl beantragen könnten.

Ich meinte aber nicht ein Schengenvisum, sondern eines für die Ehefrau eines EU-Bürgers. EU-Bürger bist du aber nicht in Deutschland, sondern nur in anderen EU-Ländern. Ist sehr kompliziert. Geh mit deiner Frau z.B. zu einem niederländischen Konsulat oder Botschaft irgendwo, wo sie gut hinkommt und sage, dass sie dich als Ehefrau eines Unionsbürgers zu einem Urlaub nach Amsterdam begleiten will. Ihr zeigt die Heiratsurkunde und alles, was sie an Ausweisen hat. Sie muss dann innerhalb von zwei Wochen ein kostenloses "einfaches Einreisevisum" bekommen - als "Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers". Fragen dürfen euch keine gestellt werden. Weder über die Finanzierung der Reise noch nach Hotelbuchung in Amsterdam, noch nach euren Absichten für später.

Lies dir die EU-Freizügigkeitsrichtlinie durch, besonders Art. 3 und Art. 5 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:de...).

Es ist zwar grotesk - und deshalb auch so schwer zu verstehen -, aber deine Frau hat in Bezug auf jedes andere EU-Land mehr Rechte als in Deutschland. Und sie kommt auch viel leichter in jedes andere EU-Land als sie nach Deutschland reinkommt. Da das Visum für den Schengenraum gültig ist, könnt ihr nach der Ankunft in Amsterdam nach D kommen und hier die Aufenthaltserlaubnis für sie beantragen. Dieses Vorgehen ist rechtmäßig. Und unter den gegebenen Umständen wird ihr die Ausländerbehörde die AE auch erteilen. Kannst du auch über Österreich oder Italien versuchen. Österreich wäre sprachlich einfacher. Das ist, wie gesagt, kein Schengenvisum, und das muss man auch ganz deutlich sagen und sich dabei auf die EU-Richtlinie berufen.

Aber der Versuch beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes führt dich ja vielleicht auch weiter.

So oder so ist die Situation leider sehr unbefriedigend. Die Lösungsvorschläge dementsprechend kompliziert.
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Antwort #100 - 10.10.2016 um 17:13:09
 
cabrio schrieb am 10.10.2016 um 16:54:48:
Sehr schade. Dann macht Italien das mittlerweile offenbar nicht mehr. Fürchten wohl, dass Krimukrainer Asyl beantragen könnten.

Die armen, armen Krimukrainer. Die Betroffenen können nicht in die Westukraine. Und weil die Italiener so große Angst vor Asylanträgen haben, wird auch die Visaerleichterung mit der Ukraine nicht am Donnerstag und Freitag in Luxemburg besprochen.

JA KLAR. Das sich Italien jetzt an die gemeinsame Linie zur Nichtanerkennung der Krim-Annektion hält ist ja UNVORSTELLBAR.

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Antwort #101 - 10.10.2016 um 17:20:41
 
goku schrieb am 10.10.2016 um 16:30:42:
das mit schengen visum haben wir auch schon versucht, hat uns haufen geld und zeit gekostet und im endefect nix gebraucht, weil obwohl sie alle dafür verlangent papiere vorgelegt hatte und alles rechtlich gepast hat, denoch kein visum bekommen hatte. ( und das obwohl ihr im reisebüro gesagt wurde, dass in italien fast ni absagen kommen) anscheinend haben dort mehrere leute absagen bekommen und es gab auch keine begründung und erklärung warum.


Es gibt nur einen Weg: Sie holt sich den ukrainischen Pass und beantragt das Visum zur Familienzusammenführung in Kiev. Dauert zwar ein paar Wochen, kostet aber nichts, und Ihr könnt dann zusammen in Deutschland leben.

Denk dran: Die Tipps von "cabrio" und "mgb" sind teuer und funktionieren nie. Die wollen einfach das Grundgesetz und die Gesetze Deutschland nicht anerkennen und hoffen, dass irgend jemand das ausprobiert, was sie selbst sich nicht trauen. Ignoriere die beiden einfach.

Zitat:
Ich wiederhole nochmal, sie hat den ukranischen pass noch, aber kein ukranischen reisepass. das wesentliche problem wäre aber insofern, das wir laut der aussage der deutschen botschaft in ukraine , uns scheiden müsten und auf ukranischem theritorium cherson nochmal standesamtlich heiratten. weil unsere ehe laut dem was ihr dort gesagt wurde bei denen angeblich nicht zählt.
im ausländeramt wurde zu mir jedoch gesagt das es die deutsche botschaft in ukraine denoch die pässe und hochhzeitsukrunde annehmen muß und bei problemen soll ich am besten dem auswertigen amt in berlin die sache schildern. was ich jetzt auch tun werde.


Das ist der richtige Weg. Ukrainischer Pass, Botschaft in Kiev, Beschwerde beim Auswärtigen Amt (Bürgerservice).
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Antwort #102 - 10.10.2016 um 17:24:25
 
cabrio schrieb am 10.10.2016 um 16:54:48:
Sehr schade. Dann macht Italien das mittlerweile offenbar nicht mehr. Fürchten wohl, dass Krimukrainer Asyl beantragen könnten.

Ich meinte aber nicht ein Schengenvisum, sondern eines für die Ehefrau eines EU-Bürgers. EU-Bürger bist du aber nicht in Deutschland, sondern nur in anderen EU-Ländern. Ist sehr kompliziert. Geh mit deiner Frau z.B. zu einem niederländischen Konsulat oder Botschaft irgendwo, wo sie gut hinkommt und sage, dass sie dich als Ehefrau eines Unionsbürgers zu einem Urlaub nach Amsterdam begleiten will. Ihr zeigt die Heiratsurkunde und alles, was sie an Ausweisen hat. Sie muss dann innerhalb von zwei Wochen ein kostenloses "einfaches Einreisevisum" bekommen - als "Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers". Fragen dürfen euch keine gestellt werden. Weder über die Finanzierung der Reise noch nach Hotelbuchung in Amsterdam, noch nach euren Absichten für später.



danke für den tipp, ich werde mal meine frau diesbezüglich ansprechen ob es bei denen ein niederländischen konsulat überhaupt in krim gibt. werd jedoch erstmal noch abwarten, was mir das auswärtige amt in berlin antwortet, bevor wir weitere schritte unternehmen die wie einige hier wohl rechtens behaptet haben sinnlos wären. wenn es garantien gibt mit beschtätigung das mit ukranischem reisepass dies alles kein problem wird so werde ich mit meiner frau das machne und sie dahin begleiten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #103 - 10.10.2016 um 17:27:14
 
goku schrieb am 10.10.2016 um 16:16:25:
das wesentliche problem wäre aber insofern, das wir laut der aussage der deutschen botschaft in ukraine , uns scheiden müsten und auf ukranischem theritorium cherson nochmal standesamtlich heiratten. weil unsere ehe laut dem was ihr dort gesagt wurde bei denen angeblich nicht zählt. 


Das könnte dann doch noch ein echtes Problem sein. Ich kann nicht beurteilen, ob es völkerrechtswidrig ist, die Hoheitsakte (Heirat) einer Besatzungsmacht nicht anzuerkennen. Da sind selbst Völkerrechtler unterschiedlicher Meinung - wie auch bei der Frage, ob die Annexion gegen Völkerrecht verstößt oder nicht. Das hilft aber nichts, wenn euch die deutsche Botschaft in Kiew schon gesagt hat, dass sie die Eheschließung auf der Krim nicht anerkennt. Dann gibt's ohne erneute Heirat in der Ukraine selbst mit ukrainischem Pass kein Visum. Und vermutlich auch kein Einreisevisum nach Freizügigkeit von irgendeiner anderen europäischen Botschaft. Du wirst also wohl vorher mit dem Bürgerservice des Auswärtigen Amtes klären müssen, wie die das de facto handhaben - telefonisch und schriftlich und mit richtig auf den Wecker gehen. Wenn sie dich als nicht verheiratet ansehen, dann greift auch dein Grundrecht aus Art. 6 nicht.

Das ist, wie es immer ist in solchen Fällen. Die Sanktionen sollen Russland treffen, treffen aber tatsächlich nur diejenigen, die ohnehin schon Opfer der russischen Besatzung sind...
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Antwort #104 - 10.10.2016 um 17:29:35
 
reinhard schrieb am 10.10.2016 um 17:20:41:
Es gibt nur einen Weg: Sie holt sich den ukrainischen Pass und beantragt das Visum zur Familienzusammenführung in Kiev. Dauert zwar ein paar Wochen, kostet aber nichts, und Ihr könnt dann zusammen in Deutschland leben.

Denk dran: Die Tipps von "cabrio" und "mgb" sind teuer und funktionieren nie. Die wollen einfach das Grundgesetz und die Gesetze Deutschland nicht anerkennen und hoffen, dass irgend jemand das ausprobiert, was sie selbst sich nicht trauen. Ignoriere die beiden einfach.


vorweg ich möchte jedem danken, der mir dabei helfen will,auch wenn dies vieleicht nicht der einfachste weg ist, so ist das vieleicht nicht verkerht die ganzen möglichkeiten zu kennen. wie bereits erwähnt , warte ich erstmal was mir das auswärtige amt in berlin antwortet.
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