mgb schrieb am 10.10.2016 um 01:53:01:Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür das ein russischer Pass für Krimbewohner nicht anerkannt wird.
Falscher Ansatz.
Es gibt keine Grundlage, diesen Pass anzuerkennen.
mgb schrieb am 10.10.2016 um 01:53:01:Ob es so einen Erlass überhaupt gibt weiß man nicht.
Es gibt ihn seit dem 27.06.2014. Alle mit dem Problem Befassten kennen ihn.
Da er aber schlussendlich nur die Schriftform einer in sich logischen Handlung ist, sähe ich auch keinen Grund zum Veröffentlichen hier im Forum, selbst wenn ich ihn gerade in elektronischer Form vorliegen hätte.
Zum Nachvollziehen der Logik:
Nichtanerkennung der Krimannexion --> Nichtanerkennung des Erwerbs der russichen StAng durch die Krimannexion --> Nichtanerkennung der aufgrund dieses Erwerbs ausgestellten Dokumente.
reinhard schrieb am 10.10.2016 um 10:37:25:Der Kern des Problems ist, dass "mgb" hier ständig mit Blödsinn trollt, ohne ein einziges Mal eine rechtliche Grundlage, eine seriöse Quelle anzugeben.
Obwohl ich auch keinen Spass daran habe, sehe ich hier keinen Blödsinn. Nur einen falschen Ansatz.
Wenn man den völkerrechtlichen Teil des Problems außen vor lässt, dann hat mgb im Grunde Recht.
Es ist aber nicht zulässig, den völkerrechtlichen Teil zu vernachlässigen.
Wenn sich ein Bundestagsabgeordneter hinstellt und eine von der EU-Linie abweichende Meinung äußert, dann ist das sein gutes Recht. Sind solche Bundestagsabgeordneten in der Mehrheit, dann können sie Einfluss auf die Bundesregierung und damit auf die EU-Linie nehmen.
Öffentlich Bedienstete jedoch haben nicht das Recht, abweichende eigene, private Meinungen zur Grundlage ihrer dienstlichen Handlungen zu machen.
Und auch Richter können das nicht.
Deswegen wird es hier im Forum keine Möglichkeit geben, den Fragenden anderes zu empfehlen als es schon in den ersten acht Antworten passiert ist.