Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 ... 10
Thema versenden Drucken
Familienzusammenfügung (Gelesen: 39.700 mal)
goku
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenfügung
03.10.2016 um 18:12:52
 
Hallo zusammen,
ich habe vor 1,5 jahren eine frau kennengelernt, inzwischen haben wir in krim geheiratet. jetzt versuche ich sie nach deutschland zu bringen, aber es klapt einfach nicht.
sie hat versucht ein nationalvisum in russland zu beantragen es wurde ihr abgelehnt und nach ukraine verwiesen.
in ukraine haben sie ihr aber auch abgelehnt und gesagt da sie jetzt zu russland gehört, müsse sie auch dort visum beantragen. es ist grad wie ne zwickmühle, wir wissen einfach nicht was wir machen sollen. mir wäre jeder reale vorschlag goldwerte und jede hilfe ,den sie bedeutet mir alles auf der welt.
noch kurze info: ich wohne in deutschland habe eine arbeit und deutsche staatsangehöritkeit. meine frau wohnt momentan in simferopol.
gibt es ein weg wie sie zu mir kommen kann?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #1 - 03.10.2016 um 18:14:58
 
Die Krim gehört ja rechtlich zur Ukraine.

Sie muss erst mit den ukrainischen Behörden alles klären. Vielleicht sollte sie von der Krim erst wegziehen, damit das besser klappt.

Mit der russischen Besatzung und deren "Pässen" funktioniert natürlich nichts.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
goku
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #2 - 03.10.2016 um 18:18:54
 
ja wegen umziehen nach ukraine wäre das auch net so einfach, weil sie dort ja keine wohnung und arbeit hat und zu nimenaden hinziehen könnte.
hier in standesamt wurde mir noch gesagt es wäre anscheinend egal wo man heiraten hauptsache es ist rechtlich anerkannt.
gibts es irgwelche möglichkeiten wie man dass, aus deutschlan aus beinflussen kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #3 - 03.10.2016 um 18:23:56
 
Deine Frau soll ja auch nicht umziehen sondern ihren ukrainischen Inlands und Reisepass wiederbeschaffen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #4 - 03.10.2016 um 18:57:28
 
goku schrieb am 03.10.2016 um 18:12:52:
sie hat versucht ein nationalvisum in russland zu beantragen es wurde ihr abgelehnt und nach ukraine verwiesen.

Wenn eine deutsche AV in RUS einen Antrag von einem Krimbewohner annehmen soll, der die russische StAng durch die Krimannexion erworben hat, dann gibt es zwei Gründe, für den Verweis auf "die Ukraine".

Grund 1 ist die örtliche Zuständigkeit der Botschaft Kiew, in deren Amtsbezirk sich die Krim nach wie vor befindet.

Grund 2 ist - falls zutreffend (!) - die Antragstellung mit einem nicht visierfähigen Reisedokument. Das sind russische Reisepässe für die Krimbewohner, die durch die Annexion die russische StAng erwarben, unabhängig von deren Ausstellungsort.

Bisher hat noch jeder solche Krimbewohner, der wirklich fahren wollte und/oder musste, seinen ukrainischen Reisepass "wiedergefunden" oder einen neuen beantragt.

goku schrieb am 03.10.2016 um 18:12:52:
jeder reale vorschlag 

Das waren zwei.

1. (falls zutreffend) - ukrainischen Reisepass herausholen oder neu beantragen
2. Antrag in der Botschaft Kiew stellen.

Damit wären alle Probleme, die aus den hier genannten Fakten herrühren, aus der Welt.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
goku
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #5 - 03.10.2016 um 19:42:41
 
@Petersburg:
Es ist nur so das in Ukraine unsere Heiratsukrunde aus Krim nix wert ist für die , das heißt wir müsten uns scheiden dann nochmal in ukraine heiraten, und als wäre das nicht genug hat sie gesagt die ukrainischen pässe kriegt man anscheinend in herson und dort ist es zu gefährlich und es gibt keine garantie das in ukraine das alles klapt weil sie ein groll auf krim hägen. also müssen wir das irgwie über russland oder irgwie anders machen, mein anwalt hatte auch gesagt da gibts keine garantie das die die papiere nicht mal angucken wenn sie sehen die person ist aus krim. soviel zu menschnerechten von leuten die dort leben
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #6 - 03.10.2016 um 19:57:01
 
Sie soll es versuchen und erst dann kann sie es als problematisch erklären. Sie kann ja auch ihren Inlandspass und Reisepass beschaffen und dann, wenn die Eheschließung nicht in ihren ukrainischen Inlandspass verzeichnet wird, weil die Legitimatin Russischer Standesbeamter in Frage gestellt wird, in Kiew oder so erneut heiraten. Scheiden müsst ihr euch deswegen nicht.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #7 - 03.10.2016 um 19:58:14
 
goku schrieb am 03.10.2016 um 19:42:41:
Es ist nur so das in Ukraine unsere Heiratsukrunde aus Krim nix wert ist für die , das heißt wir müsten uns scheiden dann nochmal in ukraine heiraten

Das ist doch widersprüchlich.
Wenn sie die Heirat als ungültig betrachten, dann kannst Du Dich auch nicht scheiden lassen, weil die Ehe - zumindest nach deren Ansicht - nicht besteht.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #8 - 03.10.2016 um 20:04:55
 
goku schrieb am 03.10.2016 um 19:42:41:
hat sie gesagt die ukrainischen pässe kriegt man anscheinend in herson und dort ist es zu gefährlich und es gibt keine garantie das in ukraine das alles klapt 

Man soll nicht alles glauben, was einem erzählt wird.
Damit meine ich Deine Frau und das, was ihr erzählt wird.

Dass die Ukraine sich im Umgang mit vielen Menschen in ihrem eigenen Land ... für unser Verständnis nicht logisch benimmt (um das mal vorsichtig zu formulieren) ... wird mir in viel zu vielen Varianten und viel zu vielen Bereichen von Betroffenen und deren Verwandten erzählt, um es als dummes Gerede abtun zu wollen.

Das ändert jedoch nichts an dem, dass bestimmte Dinge erledigt werden müssen, wenn man ans Ziel will.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #9 - 03.10.2016 um 21:19:45
 
Ob die Heiratsurkunde von der Ukraine anerkannt wird ist doch nicht die Fragestellung. Sie braucht nur einen Pass von denen. Was in Deutschland anerkannt wird geht doch die Ukrainer nichts an.
Das Problem ist nach Kherson zu kommen und dort einen Pass zu bekommen und anschliessend die Wartezeit bis zur Visumausstellung zu überbrücken.
Ihren Inlandspass aus der Ukraine sollte sie ja noch haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #10 - 03.10.2016 um 21:42:11
 
Petersburger schrieb am 03.10.2016 um 18:57:28:
Grund 1 ist die örtliche Zuständigkeit der Botschaft Kiew, in deren Amtsbezirk sich die Krim nach wie vor befindet.

Auf was begründet sich diese örtliche Zuständigkeit? Schengenrecht kann es bei einem Visum Typ-D nicht sein.

Zitat:
Grund 2 ist - falls zutreffend (!) - die Antragstellung mit einem nicht visierfähigen Reisedokument. Das sind russische Reisepässe für die Krimbewohner, die durch die Annexion die russische StAng erwarben, unabhängig von deren Ausstellungsort.


Gibt es da nicht die Möglichkeit das Visum auf ein extra Blatt Papier zu plazieren?
Bei der Formgestaltung ist Schengenrecht wieder zuständig.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #11 - 03.10.2016 um 22:09:35
 
mgb schrieb am 03.10.2016 um 21:42:11:
Auf was begründet sich diese örtliche Zuständigkeit?


Weil die Krim zur Ukraine gehört und die deutsche Botschaft in Kiew ihren Sitz hat.



Zitat:
Gibt es da nicht die Möglichkeit das Visum auf ein extra Blatt Papier zu plazieren?


Wenn der Antragsteller keinen gültigen Pass hat, muss sich zunächst der Antragsteller darum kümmern, den zu bekommen. Und eine Ukrainerin in der Ukraine sollte das können.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #12 - 03.10.2016 um 22:12:38
 
mgb schrieb am 03.10.2016 um 21:42:11:
Auf was begründet sich diese örtliche Zuständigkeit?

Amtsbezirke werden in Abstimmung mit dem Aussenministerium des Empfangsstaats festgelegt.

Im konkreten Fall ist die Krimannexion nicht anerkannt und eine Änderung der Amtsbezirke von keiner Seite angestrebt worden.

mgb schrieb am 03.10.2016 um 21:42:11:
Gibt es da nicht die Möglichkeit das Visum auf ein extra Blatt Papier zu plazieren?

Nur einhergehend mit der Befreiung von der Passpflicht, obwohl es für das Fehlen eines anerkannten Reisedokuments keinen plausiblen Grund gibt.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #13 - 03.10.2016 um 22:40:37
 
Petersburger schrieb am 03.10.2016 um 22:12:38:
Amtsbezirke werden in Abstimmung mit dem Aussenministerium des Empfangsstaats festgelegt.

Im konkreten Fall ist die Krimannexion nicht anerkannt und eine Änderung der Amtsbezirke von keiner Seite angestrebt worden.

Lässt sich auf der Grundlage gegen Grundgesetz verstossen? In dem Fall Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 11.

Zitat:
Nur einhergehend mit der Befreiung von der Passpflicht, obwohl es für das Fehlen eines anerkannten Reisedokuments keinen plausiblen Grund gibt.


Visakodex Artikel 29 (5).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfügung
Antwort #14 - 03.10.2016 um 23:29:40
 
mgb schrieb am 03.10.2016 um 22:40:37:
Lässt sich auf der Grundlage gegen Grundgesetz verstossen? In dem Fall Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 11.


Zitat:
Visakodex Artikel 29 (5).


Jetzt wird es lächerlich.
Muss man tatsächlich einen ernsthaften Thread zerschießen, nur weil man sich darin gefällt, grundsätzlich alles vermeintlich "ktritisch" zu hinterfragen?

Nicht in Staatsbürgerkunde aufgepasst? Nicht gelernt, dass Einschränkungen von Grundrechten per Gesetz vorgesehen, erlaubt und keinesfalls "Verstöße" sind?

Nicht in der Lage, innerhalb des Schengenrechts insgesamt inkl. SGK und Visakodex den Begriff "gültiges Reisedokument" n. Art. 12 Visakodex in Beziehung zu setzen zu dem oben erklärten Begriff "Passpflicht" im Hinblick u.a. auf Art. 6 SGK?

Du solltest m.M.n. aufpassen, dass Du nicht die Grenze zur Trollerei überschreitest.

Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 ... 10
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema