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Familienzusammenfügung (Gelesen: 39.706 mal)
Aras
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Antwort #45 - 06.10.2016 um 11:06:41
 
Jetzt im konkreten Fall: Was hat die VO (EG) 810/2009, welche Visa für Kurzaufenthalte regelt, mit der Regelung für nationale Visa zu tun?

@T.P.2013
*Hust*
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270706U5C3.05.0
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Antwort #46 - 06.10.2016 um 11:08:51
 
mgb schrieb am 06.10.2016 um 03:21:44:
Petersburger kann nur auf eine Anweisung des AA verweisen.

Stimmt nicht.

Ich sehe aber keinen Sinn darin, weitere Belege anzuführen, wenn ich doch voraussehen kann, dass mein "Gegenüber" ausser den Worten Grundrechte und Gericht nicht viel gegenhalten und gelten lassen wird.

Die Krimannexion wird durch keinen EU-Staat anerkannt.

Die Folgen für die Krimbewohner sind menschlich unschön, aber keine EU-Exekutive hat das Recht, diese Folgen durch die Akzeptanz völkerrechtswidrig erworbener Dokumente "zu mildern" und damit den zugrundeliegenden völkerrechtswidrigen Akt "durch die Hintertür anzuerkennen".


Und mir ganz persönlich - dafür mag man mich schelten oder auch nicht - fehlt auch jedes Verständnis für Leute, die ihre eigenen Fehler durch andere ausgeglichen  haben wollen.
(Damit ist natürlich nicht der TS mit seiner Frau gemeint!)

Sollte die (Kurzaufenthalts-)Visumfreiheit für die Ukraine demnächst kommen - zumindest aber vor einer solchen Visumfreiheit für RUS -, werden alle diejenigen, die mir heute wortreich die Unmöglichkeit des Erhalts eines neuen ukrainischen Passes begründen, schnellstens einen solchen beantragen, um visumfrei reisen zu können.

Genauso wie sie es auch heute schon tun, um ein Schengen-Visum erhalten zu können.
Sie tun es und strafen sich damit selbst Lügen!
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Antwort #47 - 06.10.2016 um 17:25:22
 
Aras schrieb am 06.10.2016 um 11:06:41:
Jetzt im konkreten Fall: Was hat die VO (EG) 810/2009, welche Visa für Kurzaufenthalte regelt, mit der Regelung für nationale Visa zu tun?


Nichts. Aber mgb hat mit dieser grundsätzlich argumentiert, weshalb diese dann auch für die Grundsatzdiskussion hier herhalten kann.
Denn da sind wir ja schon lange, mal wieder: Bei einer Grundsatzdiskussion...
Die Frage des TS wurde ja schon auf Seite 1, vor Antwort #9, korrekt beantwortet...

Zitat:


Ja und? Habe nicht alles durchgelesen, aber da ging es mehr um Volkszugehörigkeit, die sogenannten Volksdeutschen, betrachtet im Nachhinein bezogen auf die Wirkung im eigenen (annektierender Staat) Rechtbereich.
M.E. nicht vergleichbar. Meiner Meinung nach wäre es eher vergleichbar, wenn man den Blick nicht auf die Volksdeutschen damaliger Zeit richtet, sondern auf die Ukrainer im deutsch besetzten Gebiet, auf die Polen und Tschechen im damaligen Generalgouvernement und auf dem Gebiet der zerschlagenen "Resttschechei", die Franzosen im nördlichen Frankreich, etc.etc., wenn man denn schon vergleichen will. *Hust*

Aber ich denke, dass es wenig Sinn macht, diese Baustelle jetzt hier auch noch weit aufzumachen.

Gruß
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Petersburger
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Antwort #48 - 06.10.2016 um 17:36:03
 
Petersburger schrieb am 06.10.2016 um 11:08:51:
Sie tun es und strafen sich damit selbst Lügen! 

Bei nochmaligem Durchlesen stelle ich fest, dass ich das zu scharf formuliert habe.
Nicht nur einer hat vermutlich erst von mir im Gespräch erfahren, dass es bestimmte Möglichkeiten gibt, die er nutzen muss.
Bis dahin mag er nicht genug gewusst oder auch auf Gerüchte gehört haben.
Lügen aber kann man nur  wider besseres Wissen.

Daher formuliere ich neu:
Sie tun es und belegen immer wieder aufs Neue, dass es geht.
Und dass die Gerüchte und Erzählungen ... nicht so viel wert sind, wie man aus der Ferne glaubt.

T.P.2013 schrieb am 06.10.2016 um 17:25:22:
Die Frage des TS wurde ja schon auf Seite 1, vor Antwort #9, korrekt beantwortet...

Und alles, was danach kam, hat zum Beispiel mir nur Zeit gestohlen.

Da viel zu viele dem "letzten Wort" eher glauben als allen korrekten Aussagen davor, ist man immer wieder mal gezwungen, bestimmten Dingen zu widersprechen.
Und das nur, damit diese Dinge nicht als letztes Wort stehen bleiben.

Ich schreibe zum Beispiel in diesem Forum, damit Leute mit wenig bis keiner Erfahrung aus meinem Fachgebiet es leichter haben.

Hier im Thema: Es ist ganz sicher leichter - zumal beim Vorliegen eines gültigen ukrainischen Inlandspasses -, einen ukrainische Reisepass zu erhalten als ohne jede Vorkenntnis vor Gericht zu ziehen.
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goku
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Antwort #49 - 06.10.2016 um 18:02:11
 
danke schon mal an alle antworten, ich gebe zu ich bin in solchen sachen kein specialist. aber man muß sagen die bürger in krim leiden schon ziemlich unter diesen umenschlichen politschen verhältnissen. sie wollen nur in friden leben und gerecht behandelt werdne, eigentlich sollen die politiker die sich nicht einig werden können drunter leiden und nicht das normale volk.
die gesetzte sind klar aber es gibt keine garantie das sie dort auch befolgt werden und von dem was mein anwalt gesagt hat haben schon viele aufgegäben. ich werds nicht tun und alles versuchen um sie zu mir zu bringen und als letzte otpion ziehe ich zu ihr um, aber ich lass meine familie nicht im stich.

ps : sehr ärgerlich das viele flüchtlinge ohne pässe hier so einfach reinkommen ohne probleme und eigene frau solche probleme hat.
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Petersburger
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Antwort #50 - 06.10.2016 um 19:18:29
 
goku schrieb am 06.10.2016 um 18:02:11:
umenschlichen politschen verhältnissen

sind etwas anderes.
Wir wollen hier bitte nicht mit großen Worten sinnlos um uns werfen. Die Menschen auf der Krim leben in Frieden.

goku schrieb am 06.10.2016 um 18:02:11:
keine garantie das sie dort auch befolgt werden

Das kann aber nun nicht dazu führen, dass auch wir aufhören, unsere Gesetze zu befolgen.

goku schrieb am 06.10.2016 um 18:02:11:
von dem was mein anwalt gesagt hat

Dessen Kenntnis der aktuellen Zustände wird, das wünsche ich ihm, nicht aus eigenem Augenschein kommen?

Ich möchte um Himmels willen keinem Juristen zu nahe treten, die allermeisten werden ihr Handwerk nach bestem Wissen und Gewissen machen. Ebenso wie Behördenmitarbeiter, mit deren (auch Fehl-)Leistungen sich dieses Forum oft und oft beschäftigt.

Hier frage ich mich als jedoch als Zweites (die erste Frage war oben):
Was wird dieser Anwalt wohl verdienen, wenn er den korrekten Weg - Passbeschaffung - empfiehlt?
Und was an ggf. anderen Wegen, die er als Möglichkeit aufzeigt?

goku schrieb am 06.10.2016 um 18:02:11:
ps : sehr ärgerlich das viele flüchtlinge ohne pässe hier so einfach reinkommen ohne probleme und eigene frau solche probleme hat. 

Auch wenn es um ein völlig anderes Problem geht, lies bitte mal den ersten Textabsatz dieses Beitrags. <-- Klick
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Antwort #51 - 06.10.2016 um 20:36:45
 
Petersburger schrieb am 06.10.2016 um 19:18:29:
Das kann aber nun nicht dazu führen, dass auch wir aufhören, unsere Gesetze zu befolgen.


Dann zitiere halt mal endlich das Gesetz/Verordnung/wasauchimmer nachdem russische Pässe für Krimbewohner in Deutschland nicht anerkannt werden.
Dem Verwalter der Anlagen zu EG Nr. 539/2001 ist auch nichts bekannt.
Desweiteren könntest du noch begründen warum eine Annexion was ganz schlimmes ist aber keine höhere Gewalt. Nach den Worten des Staatsminister in dem von Cabrio verlinkten Text ist eine Zuständigkeit der deutschen Botschaft in Moskau bei höherer Gewalt gegeben.


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Antwort #52 - 06.10.2016 um 21:44:25
 
mgb schrieb am 06.10.2016 um 20:36:45:
Dann zitiere halt mal endlich das Gesetz/Verordnung/wasauchimmer nachdem russische Pässe für Krimbewohner in Deutschland nicht anerkannt werden.
Dem Verwalter der Anlagen zu EG Nr. 539/2001 ist auch nichts bekannt.


Schon witzig, dass sich gewisse Troll-Mechanismen immer und immer wieder, in jedem Forum, zu jeder Zeit wiederholen.
Z.B., einfach Behauptungen aufzustellen, diese nicht mit seriösen Quellen zu belegen, aber bei Einrede anderer diese aufzufordern, die Einrede doch tunlichst in jedem kleinsten Detail exzessiv zu belegen. Und wenn es bis hin zum Beleg geht, dass die Erde rund ist. Und zur Not werden ganz einfach immer weitere Begriffe stumpf eingeworfen, weitere unbelegte Behauptungen aufgestellt und Belege für wieder irgendwelche anderen, auch allgemein bekannte Umstände, eingefordert, um die Ressourcen der Kontrahenten (u.a. Zeit, Nerven, Leidensfähigkeit) überzustrapazieren.

Zur "Frage":
Ich hatte ja den Tipp des Tages bereits gegeben, aus dem heraus die Folgerungen und die Antwort auf die gestellte Frage recherchierbar wären. Wenn man daran denn überhaupt ein ernsthaftes Interesse hätte.

Ansonsten hier mal, so als Recherchegrundlage nach der entsprechenden Entscheidung des Europäischen Rats, aus dem Bergmann, letzter Absatz:
https://www.bergmann-aktuell.de/news/staatsangehoerigkeitsverhaeltnisse-auf-krim

Hier wird auch noch einmal Bezug darauf genommen ("Guidelines for Schengen visa applications"):
http://collections.internetmemory.org/haeu/content/20160313172652/http://eeas.eu...

Ich weise ganz besonders auf "nur aufgrund ukrainischer Pässe" und auf "auf ukrainischem Territorium (nicht in solchen auf russischem Territorium)" hin. Damit das ja nicht untergeht...

Die entsprechende Entscheidung des Europäischen Rats itself kannst Du ja wohl selbst recherchieren. Kannst Du? Oder ist das überhaupt nicht Deine Absicht?

Die Frage, die ich mir allen Ernstes stelle, ist, was Deine Beiträge und die Deines Alter Ego cabrio dem TS mit seinem Problem helfen. Magst Du mir das beantworten?
Ich bin hier allerdings vorerst raus, getreu des Mottos: "Don't feed the troll".

In diesem Sinne.
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Antwort #53 - 06.10.2016 um 22:22:23
 
Mit der feinen Nuance das der europäische Rat für nationales Aufenthaltsrecht nicht zuständig ist.
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Antwort #54 - 06.10.2016 um 22:29:00
 
mgb schrieb am 06.10.2016 um 20:36:45:
Dann zitiere halt mal endlich das Gesetz/Verordnung/wasauchimmer nachdem russische Pässe für Krimbewohner in Deutschland nicht anerkannt werden.
Dem Verwalter der Anlagen zu EG Nr. 539/2001 ist auch nichts bekannt.
Desweiteren könntest du noch begründen warum eine Annexion was ganz schlimmes ist aber keine höhere Gewalt. Nach den Worten des Staatsminister in dem von Cabrio verlinkten Text ist eine Zuständigkeit der deutschen Botschaft in Moskau bei höherer Gewalt gegeben.



Das ist kompletter Blödsinn.

Für Ukrainer ist die Botschaft in der Ukraine zuständig, unabhängig von den Bewegungen der russischen Armee.

Die Forderung, militärische Eroberungen anzuerkennen, kommen aus einer ganz bestimmten Ecke. Aber die ist rechtlich irrelevant.

Sonst zitier bitte den Artikel aus dem Grundgesetz, der vorschreibt, bei Angriffskriegen die Zuständigkeit von Botschaften zu ändern.
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Antwort #55 - 06.10.2016 um 23:01:06
 
Komischer Einwand.
Die Betroffene fordert ihre persönlichen Rechte ein. Was mit der Krim passiert kann der sowas von egal sein.
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Antwort #56 - 06.10.2016 um 23:11:38
 
mgb schrieb am 06.10.2016 um 23:01:06:
Komischer Einwand.
Die Betroffene fordert ihre persönlichen Rechte ein.


Bisher hat die Betroffene kein Visum beantragt, weil sie Einwände dagegen hat, einen Pass vorzulegen.

Aber sobald sie das persönliche Recht auf eheliches Zusammenleben einfordert, indem sie Visumantrag, Pass und A1-Zertifikat in Kiev vorlegt, bekommt sie es ja auch. Insofern: Es existiert kein Problem.

Und Dein Tipp, zum Verfassungsgericht zu laufen, hat sich als Blödsinn erwiesen: Die Aufforderung, den Artikel des Grundgesetzes zu nennen, der nach einem Angriffskrieg den Zuständigkeitsbezirk von Botschaften ändert, hast Du Dir nur ausgedacht. Es gibt ihn nicht.

Zitat:
Was mit der Krim passiert kann der sowas von egal sein.


Du hast das Problem immer noch nicht verstanden: Sie hat ihren Pass "verloren" und eine Kinderkaufmannsladen-Pass der militärischen Besatzer genommen. Diesen Fehler muss sie selbst rückgängig machen. Insofern sollte sie sich doch dafür interessieren, was mit der Krim passiert, auch wenn es Dich erkennbar nicht interessiert.

Sie muss eben den eigenen Pass wieder beantragen, damit sie das Visum beantragen kann. Und da alle anderen, die einreisen wollten, das trotz aller Internet-Märchen in kurzer Zeit geschafft haben, wird sie es auch im Oktober schaffen, falls sie wirklich nach Deutschland will.
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Antwort #57 - 06.10.2016 um 23:33:16
 
mgb schrieb am 06.10.2016 um 22:22:23:
Mit der feinen Nuance das der europäische Rat für nationales Aufenthaltsrecht nicht zuständig ist. 


Ach, dann werde ich doch noch einmal füttern, weil e so ungewohnt einfach ist in diesem Fall...

Lieber... Mitforist...,

Du hast den Visakodex und auch weiterhin den Bezug auf europäisches Recht (z.B. im Beitrag #51, "EG Nr. 539/2001") als Beleg Deiner steilen Thesen angeführt. Kontert man dies nachvollziehbar, wird schnell umgeschwenkt, jetzt doch bitte nur und ausschließlich "nationales Recht", bitteschön.

Ok, auch gut.

Der europäische Rat setzt sich zusammen u.a. aus den Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Staaten. In unserem Fall ist dies regelmäßig unsere Bundeskanzlerin.
Es ist also nicht nur irgendeine Kommission oder Arbeitsgruppe mit Vorschlagsrecht.
Hoppla.

Das heißt, die Entscheidung des Europäischen Rats hinsichtlich der Anerkennungslage bei den Pässen und den Verfahrensabläufen bzgl. der Zuständigkeiten der AVen, getroffen durch die Regierungschefs aller EU-Staaten, hat in diesem Fall selbstverständlich auch eine Bindungswirkung hinsichtlich der Umsetzung im nationalen Bereich, die dann natürlich auch erfolgt.

Im Falle Deutschlands wurde dies übrigens u.a. mittels Erlass des BMI in dessen Bereich und, das setze ich voraus, mittels Runderlass im Bereich des AA umgesetzt.

Aber eigentlich geht dies ja aus den von mir verlinkten Standpunkten des Europäischen Rats hervor, der erklärt: Wir als Regierungchefs jedes einzelnen EU-Staates erklären, wir erkennen (als Deutschland, als Frankreich, als...) den russischen RP für Ukrainer der Krim nicht als gültiges Reisedokument an.
Wieviel mehr an nationalem Standpunkt hättest Du denn gerne?

Und, da unbeantwortet, erneut:
Die Frage, die ich mir allen Ernstes stelle, ist, was Deine Beiträge und die Deines Alter Ego cabrio dem TS mit seinem Problem helfen. Magst Du mir das beantworten?

So, genug gefüttert.

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Antwort #58 - 07.10.2016 um 00:11:30
 
Schengenrecht ist für die Form eines Visa Typ-D zuständig.
Sprich wie der Visasticker auszusehen hat, was draufstehen soll, wie und wo das Ding geklebt werden soll.
Einer Visaverweigerung mit der Ausrede ich darf das Visaetikett nicht in den Pass kleben steht Artikel 29 Absatz 5 Visakodex entgegen.

Eine Erklärung über das Anerkennen von Pässen kann ich aus deinem Link nicht entnehmen.
Ich zitiere
"Nach einer Entscheidung des Europäischen Rats werden Visaanträge"

Für nationale Visaanträge für ein Visa typ-d ist der europäische Rat nicht zuständig.


Für den Erlass des BMI bitte ich um einen Link.
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Antwort #59 - 07.10.2016 um 00:15:17
 
reinhard schrieb am 06.10.2016 um 23:11:38:
Bisher hat die Betroffene kein Visum beantragt, weil sie Einwände dagegen hat, einen Pass vorzulegen.


Du hast das Problem offenbar noch immer nicht verstanden:

"A large number of people who for one reason or another are forced to regularly travel to Ukraine live in Crimea. They face a number of difficulties in the so-called Crimean-Ukrainian border where it is necessary to pass two customs controls. Locals have long received Russian passports. Those, who resisted to the last and lived in Crimea with the Ukrainian passport, had to give it up because it is extremely difficult to live without the main Russian document on the peninsula." (http://www.ostro.info/articles/74/)

Aber nach deiner Vorstellung gibt es ja überhaupt keine Problem:
reinhard schrieb am 06.10.2016 um 23:11:38:
Aber sobald sie das persönliche Recht auf eheliches Zusammenleben einfordert, indem sie Visumantrag, Pass und A1-Zertifikat in Kiev vorlegt, bekommt sie es ja auch. Insofern: Es existiert kein Problem.


Es ist für sie eben de facto nicht nur unzumutbar, sondern unmöglich, ihren gesetzlichen Anspruch(!) auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland durchzusetzen. Ein Visum an einer deutschen AV in Russland durch Schmiergeldzahlungen kostet nach derzeitigem Stand mindestens 5000 Dollar. Das gilt aber nur für Schengenvisa, auf die man keinen Rechtsanspruch hat, nicht für nationale Visa - und genau das braucht sie ja. Hilft ihr also auch nichts, selbst wenn sie das Geld locker aufbringen könnte.

Will der TS also nicht mit dem möglichen Ablehnungsbescheid einer deutschen AV in Russland den Verwaltungsrechtsweg gehen, dann kann er versuchen, sie über ein einfaches Einreisevisum nach Freizügigkeitsrecht z.B. zum gemeinsamen Urlaub in Paris oder Amsterdam zu holen. Das müsste dann auch bei jeder deutschen AV in Russland klappen - unabhängig von ihrem Wohnort. Vor allem, wenn er mit ihr gemeinsam reist. Dann beantragt er in Deutschland die AE für sie. Nachholung des Visumsverfahrens aus den genannten Gründen unzumutbar.
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