mgb schrieb am 13.10.2016 um 11:25:33:Muss ich jetzt belegen das du ein Visa ist der Konstellation rechtskonform verweigern darfst?
Nein, dass Pässe, die aufgrund völkerrechtswidrigen Erwerbs ausgestellt wurden, anerkannt sind.
Denn genau das ist gefordert: ein anerkannter Pass oder Passersatz.
Und bevor mir jemand auf der anderen Schiene daherkommt:
Wenn ich einen echten Pass in der Hand habe, von dem ich weiß, dass dort erkennbaren Angaben nicht oder nicht mehr den Tatsachen entsprichen, dann ist der nicht visierfähig.
Nicht bei offensichtlichen Fehlern - z.B. falsches Geschlecht.
Nicht bei falscher Identität - Standardbeispiel: alter Reisepass nach Namensänderung im Heimatrecht.
Derlei Fälle passieren in der Praxis ständig - bei uns jedes Jahr wenigstens eine Handvoll.
Und nicht ein einziger solcher Pässe ist bei uns wissentlich visiert worden.