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Familienzusammenfügung (Gelesen: 39.688 mal)
mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #135 - 13.10.2016 um 10:38:49
 
Aras schrieb am 13.10.2016 um 09:34:27:
Das europäische Primärrecht ist der AEUV. Dieser wurde durch die Mitgliedsstaaten vereinbart. Darin gibt es nur die Definition der Unionsbürgerschaft(Artikel 20). Abgeleitete Unionsfreizügigkeit gibt es darin nicht.

Wo wird die Freizügigkeit von Drittstaats-Angehörigen in der AEUV behandelt?


Und was steht dann in Artikel 21 drin?
Was der EuGH über Auslegung Artikel 21 und Familienangehörige denkt kann man in diversen Urteilen nachlesen.
Wenn du willst schlage ich ein paar Urteile nach.
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Aras
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Antwort #136 - 13.10.2016 um 10:55:56
 
Ist die Frau Unionsbürgerin und unterliegt damit Art. 21 AEUV?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Antwort #137 - 13.10.2016 um 11:07:08
 
Wie erwartet.

Eine konkrete Aufforderungen zum Beleg des immer wieder Vorgetragenen wird auf bereits mehrfach gelesene Weise ignoriert.
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reinhard
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Antwort #138 - 13.10.2016 um 11:12:48
 
cabrio schrieb am 13.10.2016 um 10:03:52:
Da russische Pässe grundsätzlich anerkannt sind


Wieder mal eine dumme Erfindung ohne jede Rechtsgrundlage.

Nein, Du stellt einfach Blödsinn ins Forum, versuchst die Anfragenden zu verwirren und kannst natürlich keine Rechtsgrundlagen dafür liefen.

Russische Pässe sind noch nie generell anerkannt worden, die Behauptung ist eine schlichte Erfindung von Dir.
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mgb
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Antwort #139 - 13.10.2016 um 11:25:33
 
Petersburger schrieb am 13.10.2016 um 11:07:08:
Wie erwartet.

Eine konkrete Aufforderungen zum Beleg des immer wieder Vorgetragenen wird auf bereits mehrfach gelesene Weise ignoriert.


Muss ich jetzt belegen das du ein Visa ist der Konstellation rechtskonform verweigern darfst?
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Aras
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Antwort #140 - 13.10.2016 um 11:56:13
 
Ja bitte.
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Antwort #141 - 13.10.2016 um 12:45:49
 
mgb schrieb am 13.10.2016 um 11:25:33:
Muss ich jetzt belegen das du ein Visa ist der Konstellation rechtskonform verweigern darfst? 

Nein, dass Pässe, die aufgrund völkerrechtswidrigen Erwerbs ausgestellt wurden, anerkannt sind.

Denn genau das ist gefordert: ein anerkannter Pass oder Passersatz.

Und bevor mir jemand auf der anderen Schiene daherkommt:
Wenn ich einen echten Pass in der Hand habe, von dem ich weiß, dass dort erkennbaren Angaben nicht oder nicht mehr den Tatsachen entsprichen, dann ist der nicht visierfähig.

Nicht bei offensichtlichen Fehlern - z.B. falsches Geschlecht.
Nicht bei falscher Identität - Standardbeispiel: alter Reisepass nach Namensänderung im Heimatrecht.
Derlei Fälle passieren in der Praxis ständig - bei uns jedes Jahr wenigstens eine Handvoll.

Und nicht ein einziger solcher Pässe ist bei uns wissentlich visiert worden.
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Antwort #142 - 13.10.2016 um 13:57:20
 
Werden jetzt russische Pässe anerkannt oder nicht?
Sind die russischen Pässe auf anerkanntem Staatsgebiet Russlands ausgestellt worden oder nicht?
Unterliegt es der Souveränität Russlands zu bestimmen wer die russische Staatsbürgerschaft bekommen kann und wer nicht.
Unterliegt es dem freiem Willen des Einzelnen eine Staatsbürgerschaft anzunehmen oder nicht.
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Antwort #143 - 13.10.2016 um 14:06:14
 
Du stellst schon wieder Fragen, ohne auf die Dir gestellten zu antworten.

Warum nur benimmst Du Dich genau so, wie es in dem von mir zitierten Wikipedia-Text steht?
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Antwort #144 - 13.10.2016 um 14:19:32
 
mgb schrieb am 13.10.2016 um 13:57:20:
Werden jetzt russische Pässe anerkannt oder nicht?
Sind die russischen Pässe auf anerkanntem Staatsgebiet Russlands ausgestellt worden oder nicht?
Unterliegt es der Souveränität Russlands zu bestimmen wer die russische Staatsbürgerschaft bekommen kann und wer nicht.
Unterliegt es dem freiem Willen des Einzelnen eine Staatsbürgerschaft anzunehmen oder nicht.


Was soll der Blödsinn? Du wolltest doch erst für Deinen Blödsinn eine Rechtsgrundlage angeben. Wenn Du die nicht hast, halte einfach die Klappe, lese und lerne.

Nein, die Pässe werden nicht anerkannt, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Das kannst Du daran erkannen, dass der Troll hier keine Rechtsgrundlagen angibt.

Es handelt sich um eine Ukrainerin, sie benötigt einen ukrainischen Pass, zuständig ist die ukrainische Botschaft.
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