goku schrieb am 03.10.2016 um 18:12:52:sie hat versucht ein nationalvisum in russland zu beantragen es wurde ihr abgelehnt und nach ukraine verwiesen.
Wenn eine deutsche
AV in RUS einen Antrag von einem Krimbewohner annehmen soll, der die russische StAng durch die Krimannexion erworben hat, dann gibt es zwei Gründe, für den Verweis auf "die Ukraine".
Grund 1 ist die örtliche Zuständigkeit der Botschaft Kiew, in deren Amtsbezirk sich die Krim nach wie vor befindet.
Grund 2 ist - falls zutreffend (!) - die Antragstellung mit einem nicht visierfähigen Reisedokument. Das sind russische Reisepässe für die Krimbewohner, die durch die Annexion die russische StAng erwarben, unabhängig von deren Ausstellungsort.
Bisher hat noch jeder solche Krimbewohner, der wirklich fahren wollte und/oder musste, seinen ukrainischen Reisepass "wiedergefunden" oder einen neuen beantragt.
goku schrieb am 03.10.2016 um 18:12:52: jeder reale vorschlag
Das waren zwei.
1. (falls zutreffend) - ukrainischen Reisepass herausholen oder neu beantragen
2. Antrag in der Botschaft Kiew stellen.
Damit wären alle Probleme, die aus den hier genannten Fakten herrühren, aus der Welt.