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Familienzusammenfügung (Gelesen: 39.699 mal)
cabrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #105 - 10.10.2016 um 17:37:40
 
goku schrieb am 10.10.2016 um 17:29:35:
warte ich erstmal was mir das auswärtige amt in berlin antwortet.


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Petersburger
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Antwort #106 - 10.10.2016 um 17:41:16
 
cabrio schrieb am 10.10.2016 um 14:30:03:
bla, bla, bla...

Danke für Deine erneute Klarstellung, was andere Meinungen für Dich wert sind.

Zur gefühlt 1000. Äußerung des Gedankens "Geht es über die zuständige deutsche Behörde nicht, dann gehe über Freizügigkeit".
Die ist hier besonders perfide, denn sie setzt voraus, dass eine andere EU- und Schengenvertretung ein nicht anerkanntes Dokument für einen Kurzaufenthalt visieren soll, damit anschließend in Deutschland der Verstoß gegen die Passpflicht kommt.

Der ausschließlich wo geheilt werden kann?

In der Ukraine oder in der ukrainischen AV des Wohnsitzstaats.
Beim Gedanken, dass eine ukrainische AV in Deutschland sich nach Deiner Art der Einreise für die Frau des TS zuständig fühlt, bekomme ich einen Lachkrampf.
Einen Antrag bei der ukrainischen AV in RUS habe ich selbst bereits empfohlen.


Der von Dir zitierte Text zur Visumerteilung ohne Identitätsdokument bezieht sich überraschenderweise ebenso wie das MRAX-Urteil auf die Nicht-Zurückweisung und die Erteilung eines Ausnahmesichtvermerks an der Grenze.
Wie aber soll sie dorthin kommen?

Und warum, um alles in der Welt, soll sich eine EU-AV-dadurch aufgefordert oder gar verpflichtet fühlen, ein Visum in ein nicht anerkanntes Reisedokument zu erteilen.


Mit dem hier im Forum üblichen Inhalt - praktische Hinweise und Verweis auf rechtlich korrektes Vorgehen - haben Deine Beiträge in diesem Thema nun absolut nichts zu tun.
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reinhard
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Antwort #107 - 10.10.2016 um 17:42:16
 
goku schrieb am 10.10.2016 um 17:29:35:
vorweg ich möchte jedem danken, der mir dabei helfen will,auch wenn dies vieleicht nicht der einfachste weg ist, so ist das vieleicht nicht verkerht die ganzen möglichkeiten zu kennen. wie bereits erwähnt , warte ich erstmal was mir das auswärtige amt in berlin antwortet.


Genau. Gib dem Auswärtigen Amt jetzt erstmal Zeit zum Antworten, ohne ihnen auf die Nerven zu gehen. Aber informier Dich immer parallel, ob deren Antworten haltbar sind.

Ignoriere am besten "cabrio" und "mgb". Denen macht es Spaß, ihre absurden Theorien von anderen ausprobieren zu lassen.
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cabrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #108 - 10.10.2016 um 17:57:51
 
Petersburger schrieb am 10.10.2016 um 17:41:16:
"Geht es über die zuständige deutsche Behörde nicht, dann gehe über Freizügigkeit".
Die ist hier besonders perfide, denn sie setzt voraus, dass eine andere EU- und Schengenvertretung ein nicht anerkanntes Dokument für einen Kurzaufenthalt visieren soll, damit anschließend in Deutschland der Verstoß gegen die Passpflicht kommt.


EU-Recht nicht verstanden, Freizügigkeitsrecht nicht verstanden, Unterschiede zum Schengenrecht nicht verstanden. Das ist kein Visum für einen "Kurzaufenthalt", sondern ein einfaches Einreisevisum zur Nutzung der abgeleiteten Freizügigkeit. Man kann sich, in Amsterdam angekommen, spontan entschließen, dort mit dem deutschen Ehemann wohnen zu bleiben. Oder man zieht nach Paris oder nach Rom um. Oder auch nicht. Wie man möchte.

Rückkehrbereitschaft, finanzielle Mittel oder Absichten betreffs der Lebensplanung für die Zukunft spielen keine Rolle und es dürfen auch keine dahingehenden Fragen beim Visumsantrag gestellt werden.

"Verstoß gegen die Passpflicht" wäre den beiden ja sowas von wurscht, wenn sie erst einmal hier sind...Und auf die Rechtsgrundlage warten wir im übrigen immer noch. Dass die europäischen AVen offenbar de facto keine Visa in russische Pässe von der Krim erteilen, heißt ja nicht, dass man in D keine AE für einen russischen Pass von der Krim bekommt.

Wenn du hilfreich sein wolltest, dann würdest du den TS aufklären, ob seine auf der Krim geschlossene Ehe aus Sicht der deutschen Regierung überhaupt wirksam zustande gekommen ist - zumal er ja schon geschrieben hat, die deutsche Botschaft in Kiew hätte erklärt, die Ehe gäb's gar nicht.

Und was die Visierfähigkeit des russischen Passes angeht, so hat mgb hier schon ausführlich belegt, dass das kein Problem ist. Das Visum kann - und muss notfalls! - auf einem Extrablatt erteilt werden - oder auch auf einem Schuhkarton. Soweit sollten die Rechtskenntnisse eines Sachbearbeiters beim Auswärtigen Amt doch eigentlich reichen.
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cabrio
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Antwort #109 - 10.10.2016 um 18:08:12
 
Petersburger schrieb am 10.10.2016 um 17:41:16:
Beim Gedanken, dass eine ukrainische AV in Deutschland sich nach Deiner Art der Einreise für die Frau des TS zuständig fühlt, bekomme ich einen Lachkrampf.


Wenn sich der ukrainische Staat schon in Kiew nicht zuständig fühlt für die Pässe von Krimbewohnern, dann tut er es wahrscheinlich auch in Deutschland nicht. Wenn Deutschland dann andererseits hier in Deutschland ihren russischen Pass "nicht anerkennt", na wunderbar, dann muss man ihr eben einen Reiseausweis für Ausländer oder einen Pass für Staatenlose ausstellen. Was daran zum Lachen sein sollte, erschließt sich mir nicht.
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Antwort #110 - 10.10.2016 um 18:29:14
 
Weil das hier aus einer russischen Quelle stammt, weiß man nicht, wie zuverlässig das ist. Deckt sich allerdings mit anderen Berichten von Betroffenen. Da aber selbst die Forumsmitglieder hier, die für das deutsche Auswärtige Amt in Russland arbeiten, es nicht für nötig halten, den TS aufzuklären, ihn statt dessen der russischen Propaganda überlassen (die der Ukraine sehr gelegen kommt, weil einem die eigenen Staatsbürger auf der Krim scheißegal sind), muss man sich nicht wundern, dass er nicht weiter weiß. Er wird uns ja berichten, wie einfach es ist, in die Ukraine zu kommen und dort den ukrainischen Pass zu holen.

https://sputniknews.com/art_living/201609271045754245-crimean-french-family-situ
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Antwort #111 - 10.10.2016 um 18:51:41
 
cabrio schrieb am 10.10.2016 um 17:57:51:
EU-Recht nicht verstanden, Freizügigkeitsrecht nicht verstanden, Unterschiede zum Schengenrecht nicht verstanden. 

Alles auf dem Niveau "bla, bla, bla".

Höheres Niveau bitte!

Meine Rechtskenntnisse sind deutlich besser - und vor allem umfangreicher - als Du vermutlich meinst.

Allerdings sehe ich keinen Sinn darin, Dir Nachhilfestunden zu geben, weil Du i.d.R. nur das wahrnimmst, was Dir passt.

Schade nur, dass zum wiederholten Male auf Kosten eines hier Fragenden meine und anderer Leute Zeit draufgeht, um Deine immer gleichen Einwürfe nicht unwidersprochen zu lassen.

@TS
Auch wenn ich hier nicht mehr auf cabrio reagieren werde solltest Du seine Beiträge nicht zu hoch bewerten. Um das nett zu formulieren.
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Antwort #112 - 10.10.2016 um 19:13:30
 
cabrio schrieb am 10.10.2016 um 18:29:14:
Er wird uns ja berichten, wie einfach es ist, in die Ukraine zu kommen und dort den ukrainischen Pass zu holen.


Deine Quelle spricht für sich selbst. Und hier wurden weitere Möglichkeiten aufgezeigt, ohne in die Ukraine Reisen zu müssen. Als mein letzter Betrag hier die Zusammenfassung für den Threadsteller:
1) Reisepass innerhalb der Ukraine beantragen
2) Reisepass bei einer ukrainischen AV in Russland beantragen
3) In die Russische Föderation umziehen und dort einen russischen Reisepass beantragen.

Du sprichst hier dauernd von ungültigen Pass im Rahmen EU-Freizügigkeit, Es geht aber um einen nicht-anerkannten Pass. Dafür gibt es keine Grundsatzurteile auf die man sich berufen könnte. Genauso könnnte man den Micky Maus Clubausweis oder den Reisepass des Freistaates Kleinkleckersdorf vorlegen, beide hätten den gleichen Rechtsstatus.
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Antwort #113 - 10.10.2016 um 19:58:31
 
grisu1000 schrieb am 10.10.2016 um 19:13:30:
3) In die Russische Föderation umziehen und dort einen russischen Reisepass beantragen.

Ist keine Lösung.
Der Erwerb der russischen StAng bleibt nach wie vor nicht anerkannt.
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Antwort #114 - 11.10.2016 um 03:11:04
 
Petersburger schrieb am 10.10.2016 um 11:10:15:
Ergänzung nach den 15 Minuten ...

Gründet sich z.B. irgendwo völkerrechts-konform ein neuer Staat mit eigenen Dokumenten, dann bedürfen diese Dokumente der Anerkennung, bevor mit ihnen die Passpflicht erfüllt werden kann.

Darin liegt dein Denkfehler. Es gibt keine Dokumente ausgestellt von der Krim.
Dem Betroffenen kann man nicht vorschreiben welche Staatsbürgerschaft er haben darf und welche nicht. Das gibt Völkerrecht nicht her.
Russische Pässe fallen nicht vom Himmel. Die müssen beantragt und abgeholt werden.
Wenn man in den freien Willen der Betroffenen eingreifen will, dann muss das auch ausdrücklich erklärt werden.
In nehme an in dem Erlass steht kein Wort über Anerkennung von Pässen.
Sehr wahrscheinlich geht es da nur um Schengenvisas.

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Antwort #115 - 11.10.2016 um 05:12:59
 
mgb schrieb am 11.10.2016 um 03:11:04:
Russische Pässe fallen nicht vom Himmel. Die müssen beantragt und abgeholt werden.

Wenn Du jetzt hingehst und die Ausstellung eines russischen Passes beantragst - bekommst Du ihn?

Selbstverständlich nicht, weil Du die russische StAng nicht besitzt und auch nicht beantragt hast.

Die Kette war  Nichtanerkennung des Erwerbs --> Nichtanerkennung der aufgrund dieses Erwerbs ausgestellten Dokumente.


Doch, es geht genau und ausschließlich um die Anerkennung der Pässe.
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Antwort #116 - 11.10.2016 um 07:19:21
 
Es gibt keinen Passus im Völkerrecht über den man in die Rechte des Einzelnen eingreifen könnte eine Staatsbürgerschaft annehmen zu dürfen.
Um mal einen Vergleich zu schaffen werden türkische Pässe für Bewohner von Nordzypern anerkannt oder nicht.
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Antwort #117 - 11.10.2016 um 10:49:30
 
mgb schrieb am 11.10.2016 um 07:19:21:
Es gibt keinen Passus im Völkerrecht über den man in die Rechte des Einzelnen eingreifen könnte eine Staatsbürgerschaft annehmen zu dürfen.
Um mal einen Vergleich zu schaffen werden türkische Pässe für Bewohner von Nordzypern anerkannt oder nicht.


Du willst einfach darauf hinaus, dass Deutschland das Ergebnis eines Angriffskrieges anerkennen soll. Macht Deutschland zur Zeit nicht, auch wenn sich Dein Führer im Grab umdreht.

Deshalb beantragen die "Nordzyprer" ja immer im Süden den Pass, weil sie nur mit dem zyprischen Pass in die EU reisen können. Rund 70 % der "Türken" haben den "griechischen" Pass der Republik Zypern in der Tasche, weil die Besatzungspässe nichts wert sind.

Jetzt könntest Du Dich als nächstes darüber erregen, wie gemein die Welt zu den "Transnistriern" ist.

Es nützt aber nichts: Zyprer benötigen einen zyprischen Pass, Moldavier einen moldavischen Pass, Ukrainer einen ukrainischen Pass. In der Regel wird genau diese Passbesorgung von den Besatzungsarmeen geduldet.
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Antwort #118 - 11.10.2016 um 11:08:38
 
Bitte verkenne nicht den Unterschied zwischen einer aktiven Handlung des Bürgers und "Kollektiveinbürgerungen".

mgb schrieb am 11.10.2016 um 07:19:21:
Es gibt keinen Passus im Völkerrecht über den man in die Rechte des Einzelnen eingreifen könnte eine Staatsbürgerschaft annehmen zu dürfen.

Die russischen Pässe derjenigen Krimbewohner, die die russische StAng auf Antrag erhalten haben ebenso wie diejenigen, bei denen die Anträge im Frühjahr 2014 liefen, werden visiert.

Bei letzteren wurde der Antrag ja nicht mehr beschieden, weil er sich durch die "Anerkennung als russischer StAng" (offizielle Formulierung aus dem entsprechenden russischen Gesetz) erledigt hatte.

In unserer Praxis gibt es ein solches Ehepaar.
Ebenso wie es Fälle (Mehrzahl!) von Beantragung eines ukrainischen Reisepasses durch solche gab, die das vorher als unmöglich bezeichnet haben.

Dies bloß mal als Reaktion auf
cabrio schrieb am 10.10.2016 um 18:29:14:
statt dessen der russischen Propaganda überlassen 

Ich handele schon lange  nicht mehr nach Informationen aus Massenmedien - weder deutschen noch russischen. Und bilde mir auch keine eigenen Meinungen daraus.
Dafür habe ich schon zu viel Unwahres aus solchen Quellen gelesen.
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Antwort #119 - 12.10.2016 um 09:58:07
 
Es gibt einfach keinen entsprechenden Passus im Völkerrecht.
Mit Völkerrecht könnte jemand argumentieren der die russische Staatsbürgerschaft nicht haben will und den Stichtag verpasst hat.
So einer beantragt aber erst gar nicht einen russischen Pass.
Die Beantragung und Abholung eines Passes ist eine aktive Tätigkeit und die kann man über Völkerrecht nicht verbieten. Oder anders ausgedrückt wer sich nicht schützen lassen will den kann man auch nicht zwangsschützen.
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