dim4ik schrieb am 29.11.2016 um 19:53:24:ich möchte das noch einmal betonen - würde ... höchstwahrcheinlich nicht hilfreich ... Frage immer noch offen:
Eine Frage durch Wiederholung von Vermutungen als offen zu bezeichnen, nachdem klar gesagt wurde, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts anderes bescheinigt werden kann und welchen - nicht maximalen - Nutzen diese Bescheinigung haben kann, scheint mir keine adäquate Wahrnehmung von Antworten.
Besonders nachts ist an Flughäfen immer die Möglichkeit gegeben, auf Ausländerakten zurückzugreifen
- wenn überhaupt (Archivierung/Vernichtung).
Dagegen muss eine Entscheidung über Einreise oder nicht zeitnah getroffen werden.
Auch die vorliegende Bescheinigung, so unvollkommen sie ist, leistet da wertvolle Entscheidungshilfe.
dim4ik schrieb am 29.11.2016 um 21:55:11:Eben - nicht ohne Stress und Druck von außen.
Gäbe es eine ausländerrechtlich ideale Welt, in der jeder Behördenmitarbeiter immer 100% so handelt, wie das Recht es zugunsten des Ausländers zulässt, dann wäre dieses Forum nicht nötig.
Wie jedoch die Wirklichkeit dieses konkreten Falles
dim4ik schrieb am 29.11.2016 um 19:53:24:Eine andere Bescheinigung gibt es nicht hier bei mir,
meine allgemeine
dim4ik schrieb am 29.11.2016 um 19:53:24:Aussage im Post #31 (letzter Satz)
wiederlegen kann, wirst Du mir nicht erklären können - Du nicht und niemand anders.
Dagegen erweckt eine solche
unwidersprochene falsche Aussage den Eindruck, meine Aussage
sei widerlegt.
Was mich leider nötigt, auf diese einzugehen, um meine vorigen Beiträge nicht
nachträglich Zeitverschwendung werden zu lassen.