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Meine Optionen außer warten (Gelesen: 2.210 mal)
Kano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Optionen außer warten
27.09.2016 um 23:55:42
 
Hallo Zusammen,

Mein Problem ist bezüglich meiner Einbürgerung, vielleicht kann jemand mir einen guten Rat geben.

Kurze Version:
Ich habe im Aug 2014 für Einbürgerung beantragt. Nach 10 Monate, bekam ich meine Einbürgerungszusicherung. Mein Sachbearbeiter (ich habe kaum ein so netter Beamter gesehen) sagte, dass die Sicherheitsüberprüfung der Grund für Verspätung war. Aus beruflichen Gründen, ich beantragte die Entlassung aus meiner bisherigen Staatsangehörigkeit erst in Nov 2015, und reichte meine Entlassungsurkunde in Februar 2016 ein. Seitdem warte ich auf eine Antwort von Staatsangehörigkeitsbehörde. Ich glaube der Grund für Verspätung ist wieder eine Sicherheitsüberprüfung. Mein Problem ist das seit Anfang 2016, ich bin ohne Reisepass und darf nicht reisen. Das hat viele negative Auswirkungen auf meinen Berufs- und Privatleben. Die Frage ist, was sind meine Optionen hier außer warten.



Längere Version:
Zusätzlich zur Kurze Version oben,
Ein paar Wochen vorher schrieb ich folgende Email an unsere Staatsangehörigkeitsbehörde.
___________________
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe seit Feb 2016 alle Bedingungen für meinen Antrag auf Einbürgerung erfüllt.
Der Gesetzgeber sieht drei Monate als angemessene Frist für solche Fälle vor (§75 VwGO) .
Es sind nun mehr als sechs Monate vergangen nachdem mein vollständig Antrag eingereicht wurde aber es bleibt noch immer unentschieden.
Könnten Sie mir bitte einen konkreten Zeitplan über mein Einbürgerungsverfahren mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen,
Max Musterman

___________________

Die Antworten mir wie folgendes (mein Sachbearbeiter war im Urlaub).
___________________

Sehr geehrter Herr Musterman,

die Frist zur Bearbeitung beträgt nicht 3 Monate. Der Gesetzgeber wollte mit § 75 Satz 2 VwGO lediglich ausdrücken, dass in der Regel eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten nicht unangemessen ist. Die zulässige Bearbeitungszeit kann jedoch im Einzelfall ein Vielfaches davon betragen -- so auch bei Ihrem Antrag.

Die Erhebung der Untätigkeitsklage setzt voraus, dass die Behörde innerhalb angemessener Frist und ohne Vorliegen eines zureichenden Grundes sachlich nicht entschieden hat. Vorausgesetzt wird dabei die Verpflichtung der Verwaltung, über Anträge und Rechtsbehelfe zügig, wenngleich mit der gebotenen Gründlichkeit sowie rechtzeitig zu entscheiden. Was im Einzelfall als „angemessene Frist“ anzusehen ist, richtet sich nach der rechtlichen Komplexität und Reichweite der zu treffenden Entscheidung und der in tatsächlicher Hinsicht erforderlichen Sachverhaltsaufklärung.

Die besondere Bedeutung der Einbürgerung bedingt eine umfangreiche Prüfung unter Beteiligung verschiedener Behörden. Jedes Einbürgerungsverfahren ist ein individueller Vorgang, der ohne Weiteres von der "durchschnittlichen" Bearbeitungsdauer abweichen kann. Daher können wir Ihnen auch nicht sagen, wie lange das Verfahren noch voraussichtlich dauern wird. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

In Ihrem Verfahren prüfen wir aktuell das Vorliegen von Ausschlussgründen. Bei dieser Prüfung sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, andere Behörden zu beteiligen. Die Beteiligung anderer Behörden bringt naturgemäß eine Verzögerung mit sich. Auch wenn ich Ihren Ärger verstehe, so sind uns dennoch die Hände gebunden.

Sobald wir im Laufe des Verfahrens noch Unterlagen oder Nachweise von ihnen benötigen, melden wir uns bei Ihnen. Das Gleiche gilt, wenn wir zu einer Entscheidung gekommen sind.  Im Falle einer Veränderung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Wohnungswechsel, Heirat, Trennung oder Scheidung, Geburt eines Kindes, Arbeitslosigkeit, Arbeitswechsel, Einleitung von Ermittlungsverfahren,  etc.) bitte ich Sie um schriftliche Mitteilung, Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX Xxxxx

Stadt Schönestadt
Ordnungs- und Bürgeramt
Staatsangehörigkeitsbehörde

___________________

Ich arbeite in ein renommiertes, multinationales Unternehmen. Wie haben unsere Kunden in Japan, Korea, USA etc. Nicht außerhalb Deutschland reisen zu können, hat viele Nachteile für mein Berufsleben. 
Was ich brauch ist eigentlich nur ein Reisepass, sogar auch provisorisch (wenn so etwas gibt) so dass ich wieder Reisen kann.

Also die Frage ist, was sind meine Optionen hier
1. Untätigkeitsklage
2. Einfach ruhig warten, bis mein Chef sagt Genug!
3. was anderes

Viele dank im Voraus

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Aras
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Antwort #1 - 27.09.2016 um 23:58:33
 
Du gehst zur Behörde(Ausländerbehörde? Einwohnermeldeamt?) und beantragst einen Reiseausweis für Staatenlose. Damit kannst du Visa beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Kano
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Ka, Berlin, Germany
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Antwort #2 - 29.09.2016 um 11:22:15
 
Hallo,

ich war heute zu mein SB mit diese Vorschlag (Reisepass fuer Staatenlose). Er sagte es gute Idee aber dies wird in Regierungsperisidium entscheiden, also kann bisschen zeit in anspruch nehmen.

Jetzt habe ich ein Termin in AB in zwei Wochen, wo ich mein Einbuergerungszusichrung und Entlassungsurkunde mitnehmen. Mal sehen wie es weiter läuft.

Danke wieder.
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Kano
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Antwort #3 - 25.10.2016 um 16:51:12
 
Hallo wieder,

Also Ich hab am 05.10.2016 unsere Ausländerbehörde einen Brief geschickt wo ich die ganze Problem erklärt habe. Dazu habe auch einen Schreiben von mein Arbeitgeber beigefügt dass ich muss am 25.10.2016 in ein Workshop teilnehmen.

Dann bin am 13.10.2016 persönlich hingegangen. Als ich da war, habe von die Beamtin so ein Eindruck bekommen ob Sie gar nichts über mein vorherige Brief wusste oder es überhaupt sinnvoll wäre es nachzufolgen was damit passiert ist.  Sie rief zwei drei Kollegen an und dann sagte mir dass ich wieder eine Bitte für die Reisepass (also gleiche text wie im vorherigen Brief) schreiben muss und dann geht es weiter. Ich habe ihr eine Kopie von diese Brief (vom 05.10.2016) gegeben. Sie hat auch mein Email Adresse und Handy Nummer genommen und hat gesagt Sie wird mich kontaktieren, aber immer noch ist nichts passiert.

Heute sind schon 3 Wochen um. Eigentlich musste ich heute fliegen aber konnte nicht. Was soll ich jetzt tun? Soll ich einfach warten? wieder Kontakt aufnehmen mit AB? ein Anwalt einschalten? oder sonst was?
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