Glin schrieb am 01.11.2016 um 10:12:20:Ältere Dokumente (Pass) welche den Wohnsitz in der Schweiz bestätigen sowie auch alle Abmeldeunterlagen und ein Stempel der Abmeldung im russischen Inlandspass, der als Kopie noch vorhanden ist, sind ja vorhanden.
Damit müsste doch rein theoretisch die Zuständigkeit für die Ausstellung eines russischen Passes in das Gebiet der russischen
AV in Deutschland fallen, sofern wir in Deutschland gemeldet sind.
Schweiz ist nicht Deutschland.
Mit dieser Theorie fallt Ihr hinten 'runter - aber da Ihr das nicht glauben wollt: Nur zu. Holt Euch Eure Beulen.
Glin schrieb am 01.11.2016 um 10:12:20:Rechtlich ist die Lage vollkommen eindeutig.
Richtig.
Kein gültiger Pass, kein gültiger Aufenthaltstitel, kein legaler Aufenthalt - eindeutiger geht es nicht.
Warum was passiert ist, ist Lyrik.
Ihr wollt Eure Probleme so schnell wie möglich lösen - nur zu.
Petersburger schrieb am 26.10.2016 um 11:34:33:Der schmerzärmste Weg ist Rückreisedokument in ITA - Passantrag in RUS - FZF-Antrag in RUS - Einreise mit nationalem Visum.
Ich kenne sowohl deutsches Recht als auch russisches Recht und die dazugehörige Praxis. Daher dieser Rat.
Ihr glaubt, es geht anders ... vielleicht hat Eure derzeitige Situation ja auch ein wenig damit zu tun, dass Ihr bisher auf die falschen Leute gehört habt und/oder die (ausländerrechtlich) falschen Prioritäten gesetzt habt.