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Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass (Gelesen: 34.778 mal)
Themen Beschreibung: Ehe zwischen Deutschen und Drittstaatsanegehörigen (Nicht-EU)
Petersburger
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RUS, Russia
RUS
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #135 - 01.11.2016 um 10:34:47
 
Glin schrieb am 01.11.2016 um 10:12:20:
Ältere Dokumente (Pass) welche den Wohnsitz in der Schweiz bestätigen sowie auch alle Abmeldeunterlagen und ein Stempel der Abmeldung im russischen Inlandspass, der als Kopie noch vorhanden ist, sind ja vorhanden.

Damit müsste doch rein theoretisch die Zuständigkeit für die Ausstellung eines russischen Passes in das Gebiet der russischen AV in Deutschland fallen, sofern wir in Deutschland gemeldet sind. 

Schweiz ist nicht Deutschland.

Mit dieser Theorie fallt Ihr hinten 'runter - aber da Ihr das nicht glauben wollt: Nur zu. Holt Euch Eure Beulen.

Glin schrieb am 01.11.2016 um 10:12:20:
Rechtlich ist die Lage vollkommen eindeutig. 

Richtig.
Kein gültiger Pass, kein gültiger Aufenthaltstitel, kein legaler Aufenthalt - eindeutiger geht es nicht.

Warum was passiert ist, ist Lyrik.
Ihr wollt Eure Probleme so schnell wie möglich lösen - nur zu.

Petersburger schrieb am 26.10.2016 um 11:34:33:
Der schmerzärmste Weg ist Rückreisedokument in ITA - Passantrag in RUS - FZF-Antrag in RUS - Einreise mit nationalem Visum.

Ich kenne sowohl deutsches Recht als auch russisches Recht und die dazugehörige Praxis. Daher dieser Rat.

Ihr glaubt, es geht anders ... vielleicht hat Eure derzeitige Situation ja auch ein wenig damit zu tun, dass Ihr bisher auf die falschen Leute gehört habt und/oder die (ausländerrechtlich) falschen Prioritäten gesetzt habt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #136 - 01.11.2016 um 11:08:35
 
Glin schrieb am 01.11.2016 um 10:12:20:
Darum hoffe ich, dass es dafür eine Lösung gibt.

Die einzigste Lösung die ich hier sehe wäre die Rückkehr ins Heimatland, Erneuerung des Passes und Antrag auf Einreise zur Familienzusammenführung nach Deutschland.

Ohne Aufenthaltstitel (und der ist ohne gültigen Pass nicht zu erhalten) wird sich keine russische Auslandsvertretung als zuständig betrachten eine neuen Pass auszustellen. Allenfalls wird man ein kurzeitig gültiges Reisedokument ausstellen, um die Heimkehr zu ermöglichen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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