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SIS-Eintrag wegen unerlaubter Einreise: Löschung ? (Gelesen: 3.577 mal)
Herzsprung
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18.09.2016 um 14:03:22
 
Hallo zusammen,
erstmal einen Dank an dieses Forum, dass mir zeigt: ich und mein Mann sind nicht allein mit unserem Problem. Kurze Erklärung zu mir: bin Deutsche, seit Mai 2014 verheiratet mit einem Kosovaren, kennengelernt über eine online-Portal, geheiratet im Kosovo. Visum zum Ehegattennachzug wurde Ende Februar 2016 abgelehnt wegen Scheineheverdacht. Laut meinem Anwalt ist dieser Verdacht aber leicht vor Gericht aus dem Weg zu räumen, da ich bereits 15 mal dort war und wir tägliche Chatprotokolle über whats und skype haben. Außerdem wurde seitens der AB hier bestätigt, dass (zumindest ich) es ernst meine.

Nun das eigentliche "Problem": 2008 wurde er wegen unerlaubtem Grenzübertritt festgenommen und einen Tag später zurückgeschoben. Seit dem ist er im SIS drin. Bisher wurde der Eintrag seitens der zuständigen AB einfach immer weiterverlängert. Aktuell ist er bis Ende Januar 2017 drin. Meint ihr, das liegt "nur" daran, das die "Rückschiebe-Kosten" bezahlt werden müssen? Leider gibt uns die AB seit 4 Wochen keine Rückmeldung und ich habe Angst, dass die Löschung des SIS-Eintrags nicht klappt und dadurch die Klage zur Erteilung des Visums gefährdet werden könnte. Freue mich über beratenden Worte, lg Herzsprung  Smiley
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T.P.2013
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Antwort #1 - 18.09.2016 um 23:12:52
 
Hallo,

sollte er seine Einreisesperre (heute: Aufenthaltsverbot) tatsächlich nur aufgrund einer unerlaubten Einreise mit Zurückschiebung erhalten haben, sollte dies kein Problem darstellen.

Mittlerweile sind auch damalige "unbefristete Einreisesperren" von Amts wegen zu befristen, in Eurem Fall dann eben nachträglich. Zu dieser Befristung sollte man in "Altfällen" die ABH dann auch schriftlich auffordern.
Bei unerlaubter Einreise wie in Eurem Fall beträgt die Frist i.d.R. 2 Jahre, nicht mehr als 3 Jahre. Das Aufenthaltsverbot ist also mittlerweile hinfällig.

Die offenen Kosten der Rückführung stehen einer nachträglichen Befristung grundsätzlich nicht entgegen.

Dies sollte Euer Anwalt aber alles wissen.

Der Scheineheverdacht (einseitig) ist das größere Problem.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Herzsprung
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Antwort #2 - 19.09.2016 um 21:31:05
 
Hallo T.P.2013

Ohhh, toll, das freut mich total, das du das sagst!!! Mein Anwalt war auch erst skeptisch, aber tatsächlich gibt es die Sperre "nur" deswegen, wobei ich die unerlaubte Einreise nicht klein reden will. Ja, mit der Scheinehe ist nervig, aber hier hoffe ich, dass meine bis dahin bestimmt über 20 Besuche plus der tägliche Kontakt ausreichen, um das Gericht zu überzeugen. LG und allen da draußen viel Kraft!!!
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Tina05
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Antwort #3 - 20.09.2016 um 11:24:42
 
T.P.2013 schrieb am 18.09.2016 um 23:12:52:
Der Scheineheverdacht (einseitig) ist das größere Problem.



Eine einseitige Scheinehe gibt es nicht. Sobald einer der Partner es ernst meint, ist es keine Scheinehe. Scheinehe heißt nämlich, dass beide Partner keine auf Dauer angelegte Ehe planen.
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Gruß
Tina
 
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 20.09.2016 um 12:28:06
 
Ja,

danke für Deine abschließende, hier gelegentlich so behauptete, nachvollziehbar untermauerte und gut belegte Einschätzung des rechtlichen Ist-Zustandes in Deutschland...

Auch wenn ich von WIKIPEDIA als alleiniger Informationsquelle abrate, bietet sie doch oft Gelegenheit, sich in Sachverhalte oberflächlich einzulesen und dann mit den korrekten Begrifflichkeiten weiter zu recherchieren. So zum Beispiel zur rechtlichen Betrachtung in Deutschland (WIKIPEDIA):
Zitat:
Eine Scheinehe kann in zeitlicher und in partnerschaftlicher Hinsicht unterschieden werden in anfängliche bzw. nachträgliche Scheinehe sowie einseitige und beidseitige Scheinehe


In diesem Sinne, als Einstiegsquelle: (Einseitige) Scheinehe
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Antwort #5 - 21.09.2016 um 09:24:07
 
Hallo zusammen,

hmmm, der Verdacht der einseitigen Scheinehe war für die Botschaft der Ablehnungsgrund. Allerdings meinte mein Anwalt, dass die Botschaft sich widerspricht, da diese andererseits durchaus bestätigt, dass wir ständig Kontakt haben und uns gegenseitig stützen. Deswegen meint er, dass dieser Vorwurf vor Gericht nicht bestehen bleiben wird, da ja durchaus ein mittlerweile 1,5jähriger engster Kontakt besteht. Aber ich bin natürlich kein Richter, das ist nur die Einschätzung meines Anwalts. Falls ihr noch Hinweise für mich habt, sehr gerne, LG
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Herzsprung
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Antwort #6 - 26.09.2016 um 19:57:05
 
Ihr Lieben,

wollte euch mitteilen, dass die zuständige Ausländerbehörde heute die Löschung der seinerzeit veranlassten Ausschreibung zur Personenfahndung in den polizeilichen Fahndungssystemen veranlasst hat. I´m very happy und Danke nochmal für die vorherige Unterstützung  Smiley vielleicht finde ich ja auch noch etwas zur einseitigen Scheinehe und deren Betrachtung raus, dazu wechsel ich wahrscheinlich zu einem anderen Themenkomplex, gell? lg
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