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Scheinehen-Strafe (Gelesen: 2.048 mal)
Koenig
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheinehen-Strafe
17.09.2016 um 23:28:28
 
Hallo, mein neuer Freund befindet sich in einer Scheinehe, welche er auch aufrecht halten will, da die Frau ihn auch bezahlt wenn sie die Staatsbürgerschaft erreicht hat. Mein Ex-Freund kennt diese Situation und droht nun alles auffliegen zu lassen. Welche Strafe würde meinem neuen Freund drohen, sollte die Ausländerbehörde Wind davon bekommen?
Es ist eigentlich ein leichtes, dass die Ausländerbehörde auf die Schliche kommt, da beide nicht zusammen wohnen und auch sonst sich nicht in der Öffentlichkeit verstecken. So geht mein neuer Freund als auch seine "Ehepartnerin" sehr öffentlich mit ihren neuen Beziehungen durch die Stadt.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.767

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.09.2016 um 00:13:27
 
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__54.html
Bis zu 1000 € Strafe für Meldevergehen

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__95.html

Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für die missbräuchliche Beschaffung eines Aufenthaltsrechtes.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.09.2016 um 00:27:46
 
Du wirst hier sicher keine Hilfe mehr bekommen für sowas!!

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