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Probleme mit Einbürgerung ! (Gelesen: 17.980 mal)
safwan82
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.09.2016 um 17:28:44
 
Hallo,

Ich schreibe nicht von mir sondern von meine Cousin.

Er hat seit 8 Monaten ein Einbürgerungsantrag gestellt.
Er ist in deutschland geboren,keine Straftaten und job hat er auch.

Alles Voraussetzungen sind erfüllt.

Einzigster Problem ist,dass er in seinem Ägyp Reisepass einen falschen Geburtsdatum hat : 22.04.1984 und in der deutschen Geburtsurkunde : 22.05.1984.

Er hat also im Januar 2016 den Antrag gestellt. Damals war es kein Problem,da er eine deutsche Geburtsurkunde hat,spielte das datum im Reisepass keine Rolle.

Doch dann hat er für seine Sicherheit einen Schreiben geschickt und erklärte,dass er seinen Pass nicht korrigieren muss weil eine deutsche Geburtsurkunde vorhanden ist ( Rechtsanwalt).

Jetzt,nach 8 Monaten hat er nachgefragt,wie es mit seinem Antrag ausschaut.

Antwort: die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages konnte erst ab August bearbeitet werden,da ab diesem Zeitpunkt Ihre Identität geklärt wurde. Denn vorher hatten Sie einen fehler in Ihren Nationalpass,welches erst im August von Ihnen korrigiert wurde.

Seinen Reisepass hat er im August erneuert und es wurde korrigiert. Aber was hat Geburtsdatum mit Identität zu tun?Wenn ein Reisepass (Nationalität/Nachweis/Identität und eine deutsche Geburtsurkunde) vorhanden sind war doch die Identität seit Antragstellung geklärt oder?

Und warum hat die Behörde nicht schriftlich angefordert,dass er seinen Pass korrigiert. Erst nach 8 monate? Und nach Anfrage seinerseits??  Schockiert/Erstaunt

Danke
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 14.09.2016 um 17:55:19
 
Die Sache ist ja jetzt geklärt, warum die Behörde nicht darauf hingewiesen hat das mit dem Reisepass zu korrigieren können wir hier ja nicht wissen.

Aber um diene Frage zu beantworten: Ich vermute Überlastung und man ist erst jetzt zu gekommen den Antrag intensiver zu bearbeiten.
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Aras
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Antwort #2 - 14.09.2016 um 18:29:09
 
Normalerweise soll man solche Fehler vor Antragstellung selber korrigieren.das war offen gesagt vorhersehbar.  Griesgrämig
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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safwan82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.09.2016 um 19:07:30
 
Er wollte es ja. Aber zu Antragstellung hat die Sachbearbeiterin gesagt,dass er es nicht korrigieren muss da er in Deutschland geboren ist und eine deutsche Urkunde hat.

Aber erst als er nach 8 Monaten nachgefragt hat,haben die geantwortet,dass erst ab August die Bearbeitung begonnen hat,weil er erst dann einen neues Pass beantragt hat.

Aber die ganze zeit haben die ihn nicht aufgefordert es zu korrigieren??
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Aras
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Antwort #4 - 14.09.2016 um 19:13:44
 
Ist dumm gelaufen.

Was willst du genau wissen? Ob es Regress gibt?
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safwan82
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Antwort #5 - 14.09.2016 um 19:24:40
 
Ich will wissen ob es stimmt,dass der Paß zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Identitätsnachweis war,nur weil Geburtsdatum auf Paß und deutsche Geburtsurkunde nicht identisch waren.

Ist es  rechtens,dass die Bearbeitung erst jetzt beginnt weil angeblich die Identität nicht geklärt war? Gilt ein falscher geburtsdatum als fehlender Identitätsnachweis obwohl eine deutsche Geburtsurkunde vorhanden war? Und was hat die Behörde in den 8 Monaten gemacht?
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Aras
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Antwort #6 - 14.09.2016 um 20:33:50
 
Es war ein Identitätsnachweis. Aber die Identität gab es nicht, weil das Geburtsdatum falsch war.

Keine Ahnung was die 8 Monate gemacht haben. Aber es ist auch nicht wirklich wichtig, da Einbürgerungen bekanntermaßen auch mal nen Jahr dauern kann.
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trixie
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Antwort #7 - 14.09.2016 um 20:39:50
 
safwan82 schrieb am 14.09.2016 um 19:24:40:
Ist es  rechtens,dass die Bearbeitung erst jetzt beginnt weil angeblich die Identität nicht geklärt war?


Ja, das ist rechtens, denn erst wenn die Identität zweifelsfrei feststeht, kann der Vorgang der Einbürgerung bearbeitet werden.

Zitat:
Und was hat die Behörde in den 8 Monaten gemacht?

Diese Frage wirst du die EBH nur selber fragen können, um die richtige Antwort zu erhalten.
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safwan82
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Antwort #8 - 14.09.2016 um 21:37:54
 
Heisst es muss noch 1 Jahr auf die 8 Monate gewartet werden?
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Aras
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Antwort #9 - 14.09.2016 um 21:41:59
 
Hab ich das geschrieben?

Wahrscheinlich ist sein Antrag jetzt eh dran. Aber das kann nur die Einbürgerungsbehörde sagen, und nicht wir hier im Forum.
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Antwort #10 - 15.09.2016 um 02:46:03
 
safwan82 schrieb am 14.09.2016 um 19:07:30:
ber zu Antragstellung hat die Sachbearbeiterin gesagt,dass er es nicht korrigieren muss da er in Deutschland geboren ist und eine deutsche Urkunde hat.


Er weiss also seit 8 Monaten, das sein Pass falsche Angaben erhält! Er hat sicherlich sofort einen neuen benatragt. Wenn nicht, muss die ABH den Antrag nicht bearbeiten. Die Identität konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden.

Unabhängig von der Einbürgerung hätte er die Pflicht, seinen Pass schnellstmöglich bereichtigen zu lassen.
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safwan82
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Antwort #11 - 15.09.2016 um 12:40:14
 
grisu1000 schrieb am 15.09.2016 um 02:46:03:
Er weiss also seit 8 Monaten, das sein Pass falsche Angaben erhält! Er hat sicherlich sofort einen neuen benatragt. Wenn nicht, muss die ABH den Antrag nicht bearbeiten. Die Identität konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden.

Unabhängig von der Einbürgerung hätte er die Pflicht, seinen Pass schnellstmöglich bereichtigen zu lassen.


Falsch ! Er hatte vor das Geburtsdatum zu korrigieren. Er rief seine Sachbearbeiterin an und diese sagte,dass er es nicht unbedingt machen soll ! Da er in Deutschland geboren ist und die Geburtsurkunde ausreicht ! Er schrieb der Sachbearbeiterin per Einschreiben,dass er aufgrund der deutschen Geburtsurkunde den Fehler im Pass nicht beheben muss (weil sein Anwalt es ihm angeraten hat) und die Sachbearbeiterin war damit zufrieden. Denn es kam keine Reaktion !
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safwan82
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Antwort #12 - 15.09.2016 um 13:58:35
 
Kann mir das jemand erklären? Das hat er Schriftlich bekommen:

"Bisher stehen noch viele wesentliche Stellungnahmen aus,die erst eingeholt werden müssen.

Die Erfahrung zeigt,dass der Rücklauf dieser Stellungnahmen bis zu mehreren Wochen in Anspruch nehmen kann.


Unter Berücksichtigung der Urlaubszeit ,der vielzahl von Kollegen die eingearbeitet werden müssen,und der hohen Zahl an Rückständen,ist ihr Einbürgerungsverfahren bisher weiter gediehen als viele andere gleich einzuschätzende Vorgänge"

Wurden denn die Anfragen bei Polizei usw gemacht? Und was heisst das mit "bisher weiter gediehen" ?

Danke
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Antwort #13 - 15.09.2016 um 14:08:04
 
Das bedeutet das, was dort steht.

Mehr können wir ohne Einsicht in die Akte ja auch nicht sagen. Du fragst eigentlich immer wieder das gleiche, auch ohne zu berücksichtigen, dass Dein Cousin das vielleicht alles schon längst weiß. Dein Cousin kann ja jederzeit die Auskunft von seiner Einbürgerungsbehörde bekommen. Nach dem Brief dauert es jetzt noch mehrere Wochen, bis alle Stellungnahmen eingehört sind. Er sollte also in der ersten November-Woche nochmal nachfrage.
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Antwort #14 - 15.09.2016 um 14:11:00
 
safwan82 schrieb am 15.09.2016 um 13:58:35:
Bisher stehen noch viele wesentliche Stellungnahmen aus,die erst eingeholt werden müssen.


Kann man so oder so lesen. Kann bedeuten, dass Polizei und Geheimdienste noch nicht angeschrieben wurden (die erst eingeholt werden müssen). Aber die Stellungnahmen sind nicht da, was man aber braucht.

safwan82 schrieb am 15.09.2016 um 13:58:35:
Und was heisst das mit "bisher weiter gediehen" ?

Das bedeutet, dass dein Antrag vieeeel weiter ist im Vergleich zu anderen derzeit zu bearbeitenden Anträgen.
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