Hallo,
Ich schreibe nicht von mir sondern von meine Cousin.
Er hat seit 8 Monaten ein Einbürgerungsantrag gestellt.
Er ist in deutschland geboren,keine Straftaten und job hat er auch.
Alles Voraussetzungen sind erfüllt.
Einzigster Problem ist,dass er in seinem Ägyp Reisepass einen falschen Geburtsdatum hat : 22.04.1984 und in der deutschen Geburtsurkunde : 22.05.1984.
Er hat also im Januar 2016 den Antrag gestellt. Damals war es kein Problem,da er eine deutsche Geburtsurkunde hat,spielte das datum im Reisepass keine Rolle.
Doch dann hat er für seine Sicherheit einen Schreiben geschickt und erklärte,dass er seinen Pass nicht korrigieren muss weil eine deutsche Geburtsurkunde vorhanden ist ( Rechtsanwalt).
Jetzt,nach 8 Monaten hat er nachgefragt,wie es mit seinem Antrag ausschaut.
Antwort: die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages konnte erst ab August bearbeitet werden,da ab diesem Zeitpunkt Ihre Identität geklärt wurde. Denn vorher hatten Sie einen fehler in Ihren Nationalpass,welches erst im August von Ihnen korrigiert wurde.
Seinen Reisepass hat er im August erneuert und es wurde korrigiert. Aber was hat Geburtsdatum mit Identität zu tun?Wenn ein Reisepass (Nationalität/Nachweis/Identität und eine deutsche Geburtsurkunde) vorhanden sind war doch die Identität seit Antragstellung geklärt oder?
Und warum hat die Behörde nicht schriftlich angefordert,dass er seinen Pass korrigiert. Erst nach 8 monate? Und nach Anfrage seinerseits??
Danke