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Probleme mit Einbürgerung ! (Gelesen: 17.974 mal)
safwan82
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Antwort #15 - 15.09.2016 um 14:24:06
 
reinhard schrieb am 15.09.2016 um 14:08:04:
Das bedeutet das, was dort steht.

Mehr können wir ohne Einsicht in die Akte ja auch nicht sagen. Du fragst eigentlich immer wieder das gleiche, auch ohne zu berücksichtigen, dass Dein Cousin das vielleicht alles schon längst weiß. Dein Cousin kann ja jederzeit die Auskunft von seiner Einbürgerungsbehörde bekommen. Nach dem Brief dauert es jetzt noch mehrere Wochen, bis alle Stellungnahmen eingehört sind. Er sollte also in der ersten November-Woche nochmal nachfrage.


Ich frage ja hier für ihn weil wir beide nur schwer Behördebriefe verstehen können .

Heisst es,dass die Einbürgerung bis ende Nov oder Dez schon durch ist? Bzw noch dieses Jahr eingebürgert wird?

Danke
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safwan82
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Antwort #16 - 15.09.2016 um 14:25:21
 
Aras schrieb am 15.09.2016 um 14:11:00:
Kann man so oder so lesen. Kann bedeuten, dass Polizei und Geheimdienste noch nicht angeschrieben wurden (die erst eingeholt werden müssen). Aber die Stellungnahmen sind nicht da, was man aber braucht.

Das bedeutet, dass dein Antrag vieeeel weiter ist im Vergleich zu anderen derzeit zu bearbeitenden Anträgen.


Antrag wurde gemäß 10 beantragt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,dass er noch dieses Jahr eingebürgert wird?
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Antwort #17 - 15.09.2016 um 14:28:59
 
safwan82 schrieb am 15.09.2016 um 14:25:21:
Antrag wurde gemäß 10 beantragt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,dass er noch dieses Jahr eingebürgert wird?


Zwischen 0 und 100%.

Es gibt in Deutschland keine Entscheidungsfrist, außer wenn diese durch ein Verwaltungsgericht im Rahmen einer Untätigkeitsklage festgesetzt worden ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #18 - 15.09.2016 um 14:31:13
 
Aras schrieb am 15.09.2016 um 14:28:59:
Zwischen 0 und 100%.

Es gibt in Deutschland keine Entscheidungsfrist, außer wenn diese durch ein Verwaltungsgericht im Rahmen einer Untätigkeitsklage festgesetzt worden ist.


Aber als Mitarbeiter würdest du es doch einschätzen können,wenn man so ein Brief bekommt?
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Antwort #19 - 15.09.2016 um 14:40:03
 
Nein. Weil es auf die Akte ankommt und nicht darauf was ich aus einem Brief herauslesen könnte.
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Antwort #20 - 15.09.2016 um 14:42:21
 
Und warum schreiben die Behröden dann so seltsame bzw Rätselhafte Briefe?
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Antwort #21 - 15.09.2016 um 14:50:08
 
Der Brief ist weder selbstsam noch rätselhaft. Es wird die Auskunft gegeben, dass dein Antrag derzeit bearbeitet wird. Die Behörde wird aber sich hüten, dir irgendeinen Termin für die Erledigung anzugeben bzw. sich darauf zu verpflichten.

Deine Erwartungen sind seltsam und rätselhaft. Warum muss die Einbürgerung bis November/Dezember erfolgen? Woher kommt die seltsame Vorstellung, dass man aus einem abstrakten Brief konkret erfüllte Zwischenschritte zur Einbürgerung herauslesen kann?

Also:

Der Vorgang dauert so lange wie er dauert.
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Antwort #22 - 15.09.2016 um 14:53:14
 
Aras schrieb am 15.09.2016 um 14:50:08:
Der Brief ist weder selbstsam noch rätselhaft. Es wird die Auskunft gegeben, dass dein Antrag derzeit bearbeitet wird. Die Behörde wird aber sich hüten, dir irgendeinen Termin für die Erledigung anzugeben bzw. sich darauf zu verpflichten.

Deine Erwartungen sind seltsam und rätselhaft. Warum muss die Einbürgerung bis November/Dezember erfolgen? Woher kommt die seltsame Vorstellung, dass man aus einem abstrakten Brief konkret erfüllte Zwischenschritte zur Einbürgerung herauslesen kann?

Also:

Der Vorgang dauert so lange wie er dauert.


Das mit Nov hat Reinhard geschrieben. Weil er meinte,dass nur noch die Stellungsnahme abgewartet werden müssen.

Und dieses Brief hat er Aufgrund seiner Beschwerde erhalten. Von daher sollte die Behörde eigentlich deutlicher schreiben müssen !
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Aras
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Antwort #23 - 15.09.2016 um 15:24:08
 
Reinhard hat empfohlen den Sachstand ggf. erneut in 3 Monaten zu erfragen.

Wenn er das Gefühl hat, dass die Beschwerde damit nicht erledigt ist, dann soll er das der Aufsicht mitteilen. Der Antrag wird aber dadurch nicht schneller bearbeitet-
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Antwort #24 - 15.09.2016 um 17:34:44
 
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Antwort #25 - 18.09.2016 um 16:12:22
 
@Safwan.

Es hört sich gut an. Ich denke,dass nach 1 bis 6 Wochen deine Einbürgerung durch ist. Es fehlen -laut dem Schreiben- nur noch die Sicherheitsüberprüfungen.

Ich würde,wenn nach 9 oder 10 Monaten persönlich vorsprechen.
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Antwort #26 - 19.09.2016 um 14:37:28
 
nancyfahi schrieb am 18.09.2016 um 16:12:22:
Ich denke,dass nach 1 bis 6 Wochen deine Einbürgerung durch ist.

Ganz so schnell wird es nicht gehen. Ägypter erhalten zunächst
eine Einbürgerungszusicherung, sie müssen sich dann um die
Entlassung aus der ägyptischen Staatsangehörigkeit kümmern
(bzw. um die Genehmigung zur Annahme der deutschen Staats-
angehörigkeit; bei der Einbürgerung ginge die ägyptische StAng.
dann automatisch verloren).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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safwan82
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Antwort #27 - 19.09.2016 um 14:48:34
 
SmileyHallo,

Ich bin es nochmal.

Wie erklärt ihr diese Widersprüche vom Amt?

Bei Antragstellung vor 8 Monaten

-Mietvertrag (falls Sie nicht im Mietvertrag stehen,benötigen wir zusätzlich eine Bestätigung des Mieters über Ihr dortiges Wohnrecht und Ihren Mietanteil)

Diese Bestätigung wurde eingerecht. Ehefrau steht im Mietvertrag,der Ehemann nicht. Sie hat Bestätigt,dass der Ehemann kostenfrei bei Ihr lebt.

Jetzt,nach 8 Monaten kommt folgendes:

-" Im Mietvertrag ist nur Ihre Ehefrau eingetragen. Dabei ist uns aufgefallen,dass im Mietvertrag festgehalten wird,dass sich beide Parteien darüber einig sind,dass  eine Person in die Mietsache einzieht. Wir möchten Ihnen daher anraten,der Einbürgerungsbehörde eine Bestätigung des vermieters vorzulegen,dass diese damit einverstanden ist dass sie nun zu zweit in der 1 Zimmer-Wohnung leben "

Frage: Seit wann muss der Vermieter zustimmen,dass der Ehemann zu seiner Ehefrau einzieht? Bescheid haben wir dem Vermieter ja gegeben.

Ist es normal was die Behörde verlangt? Anfangs wollte die Behörde nur eine Bestätigung der Ehefrau. Jetzt vom Vermieter? Und diese Bestätigung kostet 15 euro !

Danke
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Antwort #28 - 19.09.2016 um 20:54:49
 
Du brauchst doch nur ein formloses Schreiben vom Vermieter, dass er bestätigt dass du und deine Frau in der Wohnung leben. Dies ist quasi ein Missbrauchsschutz, weil theoretisch es ja sein kann, dass ihr nur offiziell zusammen lebt aber in Wahrheit nicht. Warum das aber angeblich 15 € kosten soll verstehe ich nicht.

Der Vermieter muss nicht zustimmen aber er muss informiert werden.

So als Anekdote:

Bei der Einbürgerung meiner Frau wollte die EBH auch eine Vermieterbescheinigung. Ich hatte damals aber meine Frau nicht bei meiner Vermieterin gemeldet. Habe dann der Vermieterin eine E-Mail geschrieben, dass wir zusammen wohnen und sie meine Frau ja kennt, weil wir mal gemeinsam vorgesprochen haben um eine größere Wohnung zu kriegen. Sie schrieb nur, dass ich die Vermieterbescheinigung kriege, aber lies dann das Feld mit der Anzahl der Personen in der Wohnung leer. Als ich sie fragte warum das leer ist, meinte sie zu mir, dass ich die korrekte Anzahl reinschreiben kann (das meinte sie auch nicht negativ oder so). Naja ich bin kein Typ der sowas gerne macht und habe den Sachverhalt geschrieben und die E-Mail an meine Vermieterin und die ungeänderte Vermieterbescheinigung an die Einbürgerungsbehörde gegeben. Zusätzlich erklärte ich, dass meine Frau ja auch in Mannheim studiert und sie dort einen Nebenwohnsitz hat- Die kleine gemeinsame Wohnung habe ich nicht gegen eine größere gewechselt, da man mit dem Geld sich jedes Wochenende besuchen kann. Die Einbürgerungsbehörde schrieb meiner Frau dann, dass sie nur Nachweise braucht, dass wir uns tatsächlich gegenseitig besuchen und sehen (=> tatsächliches Leben der ehelichen Gemeinschaft). Ich druckte dann ca. 200 Seiten mit Fernbus-Tickets, Bahn-Tickets, Mitfahrgelegenheiten aus und warf das in den Postkasten der Einbürgerungsbehörde.
Nach zwei Wochen kam der Brief, dass meine Frau an dem soundsovielten Tag kommen soll um ihre Einbürgerungsurkunde zu empfangen. Die Einbürgerungsurkunde war auf den Folgetag meines 200 seitigen Postwurfs datiert.  Laut lachend

Warum ich das erzähle:
Die Wahrheit macht einen frei.
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Antwort #29 - 19.09.2016 um 21:09:17
 
Die 15 € sind Aufwandsentschädigung.

Wieso die Behörde die Bestätigung der Vermieterin will verstehe  ich nicht. Aber werden es besorgen...
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