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Anhörung/ Schreiben ? (Gelesen: 8.844 mal)
bulut
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 06.09.2016 um 14:39:31
 
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Aras
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Antwort #16 - 06.09.2016 um 14:47:44
 
Und offen gesagt ist mir die Sache zu heikel. Hier ist wirklich ein kompetenter Anwalt für Verwaltungsrecht nötig. Oder willst du beim potentiellen Scheitern der ganzen Sache zurück in der Türkei von den gutgemeinten Tipps von den Usern Aras und okatomy vom info4alien.de-Forum berichten? Sicherlich nicht. Also definitiv ab zum Anwalt.

Und ja, du brauchst nur noch bis zum 17.09.2016 durchzuhalten um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Der 17.09 ist ein Samstag. Also solltest du bzw. dein Anwalt die Frist bis zum Freitaq den 16.09 durchboxen. Also genau 1 Woche und 1 Tag. Man kann dann bis um 23:59 Uhr Freitag die Stellungname bei der Behörde einlegen. Am Samstag arbeitet die Behörde nicht. Am Samstag bricht man die Jahresgrenze und gibt die Stellungnahme ab. Am Montag arbeitet die Behörde wieder und kann dann nur noch die Sachlage feststellen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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Antwort #17 - 06.09.2016 um 14:49:05
 
Aras schrieb am 06.09.2016 um 14:35:15:
Verfahrensentschleunigung


Schönes Wort Smiley

@TE

Am besten du lässt dich wirklich anwaltlich vertreten wenn dir der weitere Aufenthalt in der BRD wichtig ist.

Der Anwalt kennt bestimmt die nötigen Kniffe um das Verfahren zu verzögern / Zeit zu schinden.

Bei derart kurzen Fristen würde ich persönlich die Sache nicht selbst in die Hand nehmen.
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bulut
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Antwort #18 - 06.09.2016 um 14:59:13
 
Okay, ich habe gut verstanden. Einem kompetenzen Antwalt wurde mir empfohlen. Ich hoffe, dass ich einen Termin von dem  bis zum schriftlichen Äußerung zu AB am Donnerstag haben könnte.
Danke für eure Tipps, ich wollte nicht zum Anwalt gehen, bevor ich hier euch beraten habe.
ich werde unter diesem Topic weiterberichten, wenn ich eine Neunigkeit habe.
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Aras
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Antwort #19 - 06.09.2016 um 15:01:56
 
Wenn du  am Donnerstag noch keinen Termin beim Anwalt hattest, dann bitte nicht tatenlos bleiben. Dann zumindest selber die Fristverlängerung um 1 Woche/ bis zum Freitag der nächsten Woche beantragen!

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bulut
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Antwort #20 - 06.09.2016 um 15:04:38
 
Okay, Aras. Das mache ich, danke.
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Aras
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Antwort #21 - 06.09.2016 um 15:08:13
 
Sorry, hab vergessen:

Nicht nur die Fristverlängerung beantragen sondern auch begründen. D.h. dass du dann schreibst dass du erst am XX.09.2016 einen Termin beim Anwalt hast. Ggf. vom Anwaltsbüro eine Terminbestätigung beschaffen - vielleicht auch mit dem Hinweis wann du vorgesprochen hast, und dass dies der früheste Termin ist den man dir anbieten kann.

Darum auch heute alles in die Wege leiten, damit du nicht erst am Donnerstag alles beschaffen musst.
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Antwort #22 - 06.09.2016 um 15:46:57
 
Also, ich habe das Anwaltbüro angerufen, und einen Termin am Donnerstag. Ich habe das Schreiben nochmal gecheckt, bis 09.09 wartet die AB auf die schriftliche Mitteilung. Ich hoffe, dass der Anwalt an dem Tag etwas bewerkstelligen könnte, falls er den Fall annehmen würde.
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Aras
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Antwort #23 - 06.09.2016 um 16:38:47
 
D.h. wenn der Anwalt eine Fristverlängerung von einer Woche kriegt, könntest du es ggf. schaffen.

In der Zwischenzeit solltest du dich mit dem ARB 1/80 beschäftigen:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/Ausla...

http://www.migrationsrecht.net/kommentar-arb1-80-assoziationsratsbeschluss-ewg-t...

http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/AM2007-04-05-Obe...

https://opus-hslb.bsz-bw.de/files/43/Reza_Christoph.pdf

Viel Erfolg. Ich empfehle dir, jetzt nicht mehr im Forum zu schreiben sondern bis nächste Woche dich nur noch auf deinen Fall zu konzentrieren und nicht unnötig mit der Ausländerbehörde zu kommunizieren oder sonst irgendwelche Andeutungen ggü. der Ausländerbehörde bezüglich deiner Sache zu machen und alles durch den Anwalt zu erledigen.
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