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Bruder haut zu (Gelesen: 3.920 mal)
Themen Beschreibung: Bruder haut zu
Sc
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i4a rocks!


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29.08.2016 um 16:03:01
 
Folgende Frage:
Im Krankenhaus streiten sich 2 Bruder Bruder A wurde aufgrund einer  Verletzung eingeliefert. Bruder B fertig Krankenhaus und will mit Bruder A abklären was da genau gewesen ist. Bruder A ist stark alkoholisiert und unter Drogen Einfluss. Es kommt zu einem Streit und Bruder B verpasst Bruder A   Zwei Faustschläge ins Gesicht. Bruder A bekommt eine Platzwunde und einen Nasenbruch. Polizei wird angerufen kommt vorbei Bruder A will keine Anzeige erstatten. Polizei zieht ab. Kommt es hier trotzdem zu einer Anzeige zum Beispiel öffentliche Interesse? Bruder B ist weder noch vorbestraft noch nimmt Drogen und führt ein normales Familienleben.  Das macht natürlich die Sache nicht schön denn immerhin ist Körperverletzung eine Straftat.
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 29.08.2016 um 16:09:37
 
Hat die Polizei nichts dazu gesagt? Personalien aufgenommen?

Wenn keine Anzeige gemacht wird, wird die Sache normalerweise eingestellt.
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Sc
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 29.08.2016 um 16:16:14
 
Hallo nee keine Personalien, die haben nur  gesagt er will keine Anzeige machen und die wollen nicht "hören sehen" und mann sollte sich nicht mehr an Ihn ran machen, dann sind die ins Auto gestiegen und furt waren die..
Ich meine der Bruder A ist schon ein bekanntes Blatt, aber immerhin komisch.
Was meint Ihr, im Arztbericht steht aber drinnen das der Arzt gesehen hat wo der 2 gewischt bekommen hat und die Platzwunde mit Nasenbruch ist ebenfalls drinnen. Kann es sein das evtl.später was folgt?
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reinhard
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Antwort #3 - 29.08.2016 um 16:16:33
 
"Öffentliches Interesse" an einer Strafverfolgung nimmt die Staatsanwaltschaft meistens nur an, wenn Außenstehende angegriffen, mit angegriffen werden. Trifft es nur den Bruder, und der will keine Strafverfolgung, gibt es normalerweise auch keine.
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blubb


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Antwort #4 - 29.08.2016 um 16:18:56
 
Sc schrieb am 29.08.2016 um 16:03:01:
Kommt es hier trotzdem zu einer Anzeige zum Beispiel öffentliche Interesse?


Hallo,

ob es zur Verfolgung kommt, entscheidet am Ende die Staatsanwaltschaft.

Körperverletzung gehört zu den Mischformen zwischen Offizial- und Antragsdelikten.
Das heißt, wie Du schon vermutest, kann auch ohne Strafantrag verfolgt werden, wenn besonderes öffentliches Interesse bejaht wird.

Oft ist es aber so, dass, wenn der Geschädigte kein Interesse an der Strafverfolgung besitzt (also kein Strafantrag gestellt wird) auch eine Beweisführung fast unmöglich sein wird. Umso mehr im familiären Bereich...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Sc
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 29.08.2016 um 16:19:47
 
Danke PUUHHH
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 29.08.2016 um 16:39:16
 
Wie schaut es aus wenn in dem Fall das Krankenhaus die Polizei ruft aber gleichzeitig ein Arzt was  von dem Zwischenfall gesehen  hat und aber auch die Verlezungsart im Arztbericht vorhanden ist. Ändert sich dann evtl. die "Motivation" für die Staatsanwaltschaft?
Oder anders gefragt: muss die Polizei für jeden Einsatz der Art die Staatsanwaltschaft informieren oder ist sowas eher dann eine "Leerfahrt" auf gut Deutsch rausgekommen wo kein Kläger da kein Richter. Oder muss evtl. das Krankenhaus die Klage anfechten??
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blubb


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Antwort #7 - 29.08.2016 um 16:55:59
 
Sc schrieb am 29.08.2016 um 16:39:16:
Ändert sich dann evtl. die "Motivation" für die Staatsanwaltschaft?


Das kann sein. Hängt auch vom Staatsanwalt ab und eben davon, wie gut dokumentiert (und damit ohne Aufwand abzuarbeiten) der Sachverhalt ist.
Grundsätzlich ist aber die Staatsanwaltschaft bei einfachen Körperverletzungsdelikten, noch dazu im familiären Bereich in Form von Bruder/Bruder, eher weniger motiviert.
Letztendlich hat auch eine Staatsanwaltschaft kein Interesse daran, ein Innenverhältnis einer Familie ohne Not zu verschlechtern, indem man auf strafrechtliche Aufarbeitung eines solchen Sachverhalts besteht, gerade auch, wenn niemand daran Interesse hat.

Zitat:
Oder anders gefragt: muss die Polizei für jeden Einsatz der Art die Staatsanwaltschaft informieren ...


Ja. Eine Straftat liegt vor, die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt zu ermitteln.
Das Ergebnis dieser Ermittlung wird in Form einer Strafanzeige der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
So sollte es sein.
Es hängt auch davon ab, wie der Einsatzbericht des Schutzmannes geschrieben ist. Wenn der schon impliziert, dass niemand Interesse hat, der Geschädigte auf den obligatorischen "Privatklageweg verwiesen" wurde, etc., dann macht sich ein Staatsanwalt hier keine Arbeit...

Zitat:
Oder muss evtl. das Krankenhaus die Klage anfechten?? 


Das Krankenhaus hat damit nichts zu tun, außer dass der ärztliche Bericht als Teil des Sachverhalts in der Akte ist und der beobachtende Arzt ggf. als Zeuge gilt.
Auf die Art der Ermittlung, ob und wie, kann das Krankenhaus keinen Einfluss nehmen.

Fazit: Du (ach nein, der fiktive Bruder B... Smiley ) hat noch eine gewisse Zeit der Unsicherheit, bis klar ist, was passiert.

Gruß
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Antwort #8 - 29.08.2016 um 17:01:39
 
Blöde Situation für Bruder A denn der hat alle Grenzen überschritten. Wir hoffen das der Hebel bei Bruder A umgehebelt ist und das der anfängt zu denken.
Gut für Bruder B nie eine Straftat gehabt, und ein guter braver Familienvater.  Zwinkernd
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Antwort #9 - 29.08.2016 um 17:28:20
 
okatomy schrieb am 29.08.2016 um 16:09:37:
Wenn keine Anzeige gemacht wird, wird die Sache normalerweise eingestellt.

Das kommt immer auf die Schwere der Körperverletzung an. Die Polizei weiß sehr wohl, dass man im Familienbereich oftmals auf einen Strafantrag (nicht zu verwechseln mit einer Anzeige) verzichtet. Gleichwohl ist die Ermittlungsarbeit im Familienbereich oftmals schwierig, weil der Geschädigte, der dann als Zeuge auftritt, wenn die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig wird, ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

Nasenbruch und Platzwunden sind sicherlich keine kleinen Körperverletzungen.

Jetzt schon zu sagen, dass nichts mehr kommt, halte ich etwas zu früh. Aber die Abwägung zwischen verfolgbarer strafbarer Handlung und "Familienstreit" trifft die Staatsanwaltschaft. Wenn der Täter aber schon öfters mit einer Körperverletzung oder anderer Straftaten mit dem Gesetz in Konflikt stand, dürfte eine Strafverfolgung wahrscheinlich sein.
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