Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Studentenvisum : Was können wir tun ? (Gelesen: 2.332 mal)
Farsi35
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Berlin, Iran
Berlin
Iran

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Iran
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studentenvisum : Was können wir tun ?
26.08.2016 um 14:06:09
 
Hallo,

Ich beschreibe hier die Situation meiner Freundin:

Sie ist anfang 30 und kommt aus dem Iran. SIe ist mit einem Studentenvisum eingereist-> Februar 2015
.
SIe lebt seit Februar 2015 in Berlin und hat ihr Studium an der Uni (UDK) im September 2015 begonnen und lebt in einen Studentenheim.
SIe studiert fleißig und ist sehr gewillt deutsch zu lernen um ihr Studium zu behalten bzw. vort zuführen. Bis jetzt hat sie das Sprachlevel B2 erreciht.

Sie sollte im Frühling diesen Jahres bei Ausländerbehörde vorsprechen.
WIr haben das benötigte GEld was die Ausländerbehörde sehen wollte gesammelt.Damt ihr die AE / VIsum verlängert wird zusammen gesammelt .ca 8000 Euro
DIE AE wurde ihr für 2 Jahre erteilt

Da sie bis jetzt keinen festen Job gefunden hat , weil die SPrache noch nicht gut genug war/ist und sie sehr großen streß hat mit dem STudium,lebte Sie bis jetzt von ihren "Ersparten".
Was jetzt aufgebraucht ist!

SIe müßte im Spetmber an einem Kurs mit Prüfungs Level in C1
  teilnehmen, kann sie aber nicht weil sie kein GEld mehr hat/dafür für den Kurs.

Daher ist ihr Studium / Bererchtigung zum studieren an der UNI in Gefahr, weil sie keinen Nachweis für C1-Level bringen kann.


Gibt es Möglichkeiten die Ausweisung  zuverhindern ?

kann ein Gespräch mit der UNI / Ausländerbehörde in BErlin ihr entwas bewirken?

Was können wir tun ?
Hilfe!

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum : Was können wir tun ?
Antwort #1 - 26.08.2016 um 14:17:02
 
Werder die UNI noch die ABH werden sie finanziell unterstützen können.
Sie sollte also lieber mit den Leuten sprechen die das ggf. könnten wie Familie und Freunde und weiter versuchen eine bezahlte Tätigkeit aufzunehmen. Dafür sollten doch B2 Kenntnisse ausreichen.

Eine Ausweisung steht ja nicht unmittelbar bevor, Ihre AE ja wenn ich das richtig gelesen habe bis 2018 mindestens noch gültig.

Probleme gibt es seitens der ABH nur wenn sie von der UNI exmatrikuliert wird und damit das Studium gescheitert ist. Wenn Sie dann keinen anderen Aufenthaltszweck geltend machen kann wird sie ausreisen müssen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Farsi35
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Berlin, Iran
Berlin
Iran

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Iran
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum : Was können wir tun ?
Antwort #2 - 26.08.2016 um 14:21:42
 
Hallo

Danke

mein EIndruck ist , das wenn sie kein Spachkurs + Prüfung bis ende September mit dem Level C1 findet und beendet
ihr AE erlöscht , da sie nicht asureichend Deutsch kann aus sicht der Uni.

Ich meine ich könnte ihr das geld leihen für einen kurs ,aber ist es auch sicher das die dann hier weiter leben kann ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum : Was können wir tun ?
Antwort #3 - 26.08.2016 um 14:26:26
 
Das müsst Ihr die Uni fragen welche Voraussetzungen die in welchem Zeitlichen Rahmen möchten und dort ggf. um Verlängerung bitten.

Mit dem Aufenthalt und der ABH gibt es ja erst Probleme wenn die Uni sie exmatrikuliert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum : Was können wir tun ?
Antwort #4 - 26.08.2016 um 14:26:52
 
Das müsste man doch mal die Uni fragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema