Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Brasilianerin heiraten Aufenthaltsgenehmigung ALG2 (Gelesen: 14.237 mal)
M.Mech
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DEUTSCH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilianerin heiraten Aufenthaltsgenehmigung ALG2
Antwort #45 - 05.09.2016 um 19:09:14
 
Aras, vielen dank Smiley

gilt das nur weil wir jetzt verheiratet sind ? oder wäre dass auch schon vorher gegangen, wir waren ja im Juni noch verlobt als ich den Antrag beim Jobcenter gestellt hatte, da hatte sie aber auch schon die Fiktionsbescheinigung $81 AufentG ) und die 3 Monate waren auch schon vorbei, seitdem bekomm ich die hälfte der Miete und der Nebenkosten, ist das jetzt für einen Widerspruch zu spät ? Ich hatte mir das Geld für die letzten Monate bei Bekannten zusammengeliehen um den Vermieter zu bezahlen. Ist der Fall jetzt nur so wenn man verheiratet ist, oder auch wenn man verlobt ist ? Ich hab mich halt auf die Aussagen des Sachbearbeiters des Jobcenters verlassen,
der sagte gehen sie zum Sozialamt da bekommt ihre Frau das gleiche Geld. Er sagte ausserdem er
wäre sehr sozial, da Sie ja schon seit März bei mir wäre und er mir nicht weitere 3 Monate
die Hälfte der Kosten der Miete und der Nebenkosten abziehen würde.

vielen dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilianerin heiraten Aufenthaltsgenehmigung ALG2
Antwort #46 - 05.09.2016 um 19:29:19
 
Nein. Erst ab Eheschließung ist sie auch deine Familienangehörige.

Aber deine Frage hat einen anderen Knackpunkt:
Meines Erachtens hätte das Jobcenter nicht deine Miete halbieren dürfen. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde dass den gemacht? Deine Verlobte war bis zur Eheschließung praktisch nur dein Gast. Was wäre, hätte deine Frau bei der Eheschließung Nein gesagt? Da sollte man ggf. Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen und den Bescheid anfechten und die andere Hälfte der Miete + NK fordern.

Wahrscheinlich sollte man gleich für das ganze direkt zum Anwalt gehen und alles in einem Aufwasch angreifen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
M.Mech
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DEUTSCH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilianerin heiraten Aufenthaltsgenehmigung ALG2
Antwort #47 - 05.09.2016 um 20:07:15
 
alles klar, vielen vielen dank für deine Zeit und deine Hilfe,
ich halt Euch auf dem laufenden Smiley

lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema