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Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen (Gelesen: 24.498 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #75 - 08.12.2016 um 02:15:04
 

Also so einen Link habe ich für die pakistanische seite leider nicht gefunden.

http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/06-stpe/visa/formulare/ausfu...

Aber ich gehe davon aus, dass die gleichen Bedingungen gelten. Also MUSS man die Formulare auf Deutsch ausfüllen. Schon lustig, wenn der Antragsteller überhaupt kein Deutsch kann.^^
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #76 - 08.12.2016 um 04:02:47
 

Ok, eine letzte Frage habe noch:

Was trage ich bei *Ich beantrage die Aufenthaltsgehmigung für...* ein? 90 Tage oder unbefristet?
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Antwort #77 - 08.12.2016 um 05:51:38
 
Hilfesuchernder schrieb am 06.12.2016 um 14:23:08:
Aber ich frage mich ernsthaft, ob die in der Botschaft das nicht wissen oder das so gewollt ist, dass es auf diesen Weg durchgeführt wird. 


Nein, die wollen deine Frau in ein FZF Verfahren pressen. Gibt sie das FZF Formular und die Unterlagen ab, wird die AV ein FZF Verfahren machen. Deine Frau ist ist hat zwar angehörige einens Unionsbürgers hat dann aber ein nationales Visum bantragt und wird nach nationalen Regeln behandelt.

Hilfesuchernder schrieb am 08.12.2016 um 04:02:47:
Was trage ich bei *Ich beantrage die Aufenthaltsgehmigung für...* ein? 90 Tage oder unbefristet? 


unbefristet

Unter Bemerkungen eintragen:
Ich beantrage ein einfaches Einreisvisum nach Viskodex, da ich Ehefrau eines EU-Bürgers bin und damit abgeleitete EU-Feizügigkeit genieße.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #78 - 12.12.2016 um 19:15:10
 
mgb schrieb am 03.08.2016 um 18:21:09:
Wenn sich für den Fragesteller eine Frage stellt dann die, warum die deutsche Botschaft in Pakistan Familienangehörige von EU Bürgern zum FZF Verfahren nach nationalem deutschen Recht auffordert.
Das ist schlicht und einfach glatter Rechtsbruch.


erne schrieb am 03.08.2016 um 18:58:35:
tut sie das?
wirklich?
wo hast du das entnommen?

So weit hier bekannt, fragt der TS hier nach und HIER wurde z.T. fälschlicherweise auf die FZF verwiesen.
Die AV in Pakistan wurde m.E. noch gar nicht kontaktiert.

Die Don Quichottes hier werden immer fahrlässiger mit ihren Vorwürfen.


Um mal 2 Sachen von vor paar Wochen aufzugreifen: Genau das tun sie, trotz meiner Hinweise auf abgeleitete EU Freizügigkeit, da Ehemann EU Bürger etc., wird mir immer noch das Aufenthaltsgenehmigungsformular geschickt.

Ich möchte hier allen und in speziellen Aras für ihre Hilfe bedanken. Meine Frau hat jetzt einen Termin bekommen. Sie wird das Schengen Visa Formular ausgefüllt mitnehmen. Ich hoffe die akzeptieren das und schicken sie nicht zurück, weil sie nicht dieses Aufenthaltsformular mithat. Ich meine die wissen, was das Gesetz her gibt und was nicht und trotzdem schikanieren sie die Leute. Unfassbar.  Ärgerlich

2 Fragen noch:

Soll sie noch einen Brief mitnehmen, in dem steht das sie nur "entry visa" beantragt, da sie abgeleitetes Freizügigkeitsrecht hat? Und das ganze dem Schengen Formular beilegen.

Und, Gott bewahre, aber sollte der Fall eintreten, dass sie es nicht akzeptieren, wie kann ich dann vorgehen? Einen Anwalt nehmen oder würde das alles nur zuweit hinauszögern. Aber das FZF Prozedere würde ich echt nur als letztes in Betracht ziehen. Wieso auf mein Recht verzichten und alles schwer machen!?

Ahso nochwas. Ganz umsonst ist es das doch nicht. Haben auch geschrieben, dass man 300 € mitbringen soll wegen der Urkundenprüfung. Aber die 300 € wären kein Problem, wenn alles gut geht.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #79 - 12.12.2016 um 19:39:30
 
Schade, dass ich den Thread jetzt erst lese.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1471870117/15

Er schreibt er da, dass das Auswärtige Amt bzw. die Ausländerbehörde gesagt hat, dass er seine Frau per Schengen Visum nach Deutschland holen kann. Ich würde zu gerne wissen, ob er es bei der deutschen Botschaft beantragt hat und es auch genehmigt wurde.

Aber nächste Woche bin ich eh schlauer und dann werde ich hier berichten.
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Antwort #80 - 09.01.2017 um 17:20:59
 
So ein kurzes Update mit der Bitte mal zu sagen, wie ihr jetzt vorgehen würdet.

Meine Frau hatte mitte Dezember einen Termin bei der Botschaft. Sie hatte alle notwendigen Unerlagen inkusive des Schengen Visum Formular mitgenommen. Sie wurde mehrere Stunden interviewt und man hat die ganze Zeit unter Druck zu setzen, lieber dieses Aufenthatsgenehmigungsformular auszufüllen, da sie sonst wieder zurück kommen müsste etc.  Außerdem gäbe es das EU Recht nicht etc., es gäbe nur das nationale Visum. Es ist so ähnlich abgelaufen, wie ich hier schon mal in einem anderen Thread gelesen hatte.

Meine Frau ist natürlich nicht darauf eingegangen und am ende haben die dann akzeptiert und das Schengen Formular inklusive der notwendigen Dokumente entgegen genommen. Es hieß sie kriegen eine Antwort in 2 Wochen.

Mittlerweile sind mehr als 3 Wochen vergangen und noch absolut keine Antwort erhalten. Habe der Botschaft auch Email geschrieben, aber naürlich antworten die erst gar nicht darauf. Habe jetzt mehrfach mit der Botschaft telefoniert und die wollen einem echt für Dumm verkaufen. Meinen ja es wird 6 - 12 Monate dauern und gebe keinen anderen Weg.

Komme mir echt verarscht vor. kopfhau

Ich habe jetzt vor gleich Solvit zu kontaktieren und mir die Tage einen Anwalt suchen. Ich hoffe Solvit nimmt meinen Fall an.

Das auswärtige Amt habe ich schon per Email kontaktiert, aber leider antworten die auch nicht.

Was würdet ihr mir Raten? Wie sollte ich jetzt vorgehen?
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Antwort #81 - 09.01.2017 um 18:17:52
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #82 - 11.01.2017 um 10:18:24
 
oder Email shreiben

509-50@auswaertiges-amt.de
509-R1@diplo.de
100-r1@auswaertiges-amt.de


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Antwort #83 - 13.01.2017 um 10:39:37
 
Die Vorgehensweise wird im Visahandbuch des AA vorgegeben.

III. Drittstaatsangehörige Familienangehörige von
Unionsbürgern
6.4. Erteilungsvoraussetzungen
.
.
Gibt der Familienangehörige jedoch bei Antragstellung bereits einen (nachweisbaren)
längerfristigen Aufenthaltszweck i.S.d. § 2 Abs. 2 FreizügG/EU an, so richtet sich die
Visumbearbeitung nach den hierfür geltenden besonderen Voraussetzungen.
.
.
Das Einreisevisum wird als nationales „D“-Visum erteilt. Es wird insbesondere im
Hinblick auf mögliche Grenzkontrollen, durch den Hinweis „Familienangehöriger
eines Unionsbürgers/EWR-Bürgers“ im Hinweis-/Auflagenfeld des Visumetiketts
kenntlich gemacht (vgl. Anlage 22 Visakodex-Handbuch).
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Antwort #84 - 13.01.2017 um 15:22:54
 
mgb schrieb am 13.01.2017 um 10:39:37:
Gibt der Familienangehörige jedoch bei Antragstellung bereits einen (nachweisbaren)
längerfristigen Aufenthaltszweck i.S.d. § 2 Abs. 2 FreizügG/EU an, so richtet sich die
Visumbearbeitung nach den hierfür geltenden besonderen Voraussetzungen.


mgb schrieb am 13.01.2017 um 10:39:37:
Das Einreisevisum wird als nationales „D“-Visum erteilt. 


Gut zu wissen.

Dass das Visum als D-Visum erteilt wird, heißt aber nicht, dass man das D-Visum Formular ausfüllen muss, das im Unterschied zum Schengenvisumformular keine Sternchenfelder hat. Damit wird - mindestens - suggeriert, dass alle diese Angaben Pflichtangaben seien - unter anderem auch Angaben zu Eltern, Kindern, früheren Aufenthalten im Land, dem Beruf, der beabsichtigten Erwerbstätigkeit und dem Lebensunterhalt.

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Antwort #85 - 13.01.2017 um 15:27:45
 
Es ist egal was für ein Buchstabe darauf vermerkt ist. § 2 Abs. 4 Satz 2 FreizügG/EU ist eine eigenständige materialrechtliche Grundlage zur Erteilung eines Visums.
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Antwort #86 - 13.01.2017 um 16:21:41
 
Laut Schengenrecht ist ein Visa typ-d dem nationalen Aufenthaltsrecht vorbehalten.
Der Auszug aus dem Visahandbuch sollte nur den offensichtlichen Rechtsbruch des AA aufzeigen.
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Antwort #87 - 13.01.2017 um 16:48:36
 
mgb schrieb am 13.01.2017 um 16:21:41:
Laut Schengenrecht ist ein Visa typ-d dem nationalen Aufenthaltsrecht vorbehalten.
Der Auszug aus dem Visahandbuch sollte nur den offensichtlichen Rechtsbruch des AA aufzeigen.


Danke, jetzt hab ichs verstanden.

Also hatte ich Recht mit meiner Vermutung, dass die Anweisung vom Auswärtigen Amt kommt. Mit der Beschwerde wendet man sich also an die EU-Kommission. AA wäre offensichtlich sinnlos.
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Antwort #88 - 13.01.2017 um 17:07:20
 
Wir haben noch nicht mal die Rückmeldung des TE.
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Antwort #89 - 13.01.2017 um 22:04:01
 
Also bis jetzt gibt es so gut wie nix neues zu berichten. Also das AA reagiert nicht auf Emails. Glaube mittlerweile, dass da Methode dahinter steckt nicht auf Emails zu antworten, die einem nicht ganz passen.

Telefonisch konnte ich leider nicht Herr G. erreichen. Der soll explizit für sowas zuständig sein (wurde mir zumindest am Telefon gesagt). Werde es auf jeden Fall mal Montag nochmal probieren.

Die restlichen Leute zu denen ich durchgestellt wurde haben und/oder wollten nur wenig aussagekräftiges sagen: 1. Machen Sie es doch am besten so wie es die Botschaft will. Ihr Hauptziel wird doch damit auch erfüllt. 2. Ich müsste das auch mit der Ausländerbehörde klären etc. oder 3. Es waren ja Weihnachten dazwischen, da war sicherlich keiner in der Botschaft, der das bearbeitet. Warten Sie doch die Antwort ab. 

Alles weder Fisch noch Fleisch. Man wird nur hin- und her durchgestellt.

Ich habe festgestellt, dass das AA mir hier kaum weiterhelfen wird. Außer ich erreiche am Montag Herr G. und der redet Tacheles und erzählt mir was Sache ist.
Zu der Ausländerbehörde will ich auch am Montag auch hin. Aber was sollen die mir neues erzählen? Das entscheidene ist ja das die Botschaft überhaupt mal antwortet, egal in welcher Richtung.

Mir konnte leider niemand sagen, wie lange die Botschaft über Weihnachten/Neujahr geschlossen war. Das bis jetzt keine Antwort kam, kann ja mit den Ferien zusammenhängen. Ich hoffe und bete, dass deswegen nächste Woche eine positive Rückmeldung der Botschaft kommt.

Falls bis Mitte/Ende nächster Woche nix kommt, dann bleiben für mich nur 2 Optionen:

1. Solvit kontaktieren, alles schildern und hoffen.
2. mir einen Anwalt suchen, der wirklich ein Experte in der Materie ist. Habe aber die Befürchtung, dass das die ganze Sache in die Länge ziehen könnte und noch länger getrennt von meiner Ehefrau leben muss.




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« Zuletzt geändert: 14.01.2017 um 00:21:14 von Mick » 
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