mgb schrieb am 03.08.2016 um 18:21:09:Wenn sich für den Fragesteller eine Frage stellt dann die, warum die deutsche Botschaft in Pakistan Familienangehörige von EU Bürgern zum
FZF Verfahren nach nationalem deutschen Recht auffordert.
Das ist schlicht und einfach glatter Rechtsbruch.
erne schrieb am 03.08.2016 um 18:58:35:tut sie das?
wirklich?
wo hast du das entnommen?
So weit hier bekannt, fragt der
TS hier nach und HIER wurde z.T. fälschlicherweise auf die
FZF verwiesen.
Die
AV in Pakistan wurde m.E. noch gar nicht kontaktiert.
Die Don Quichottes hier werden immer fahrlässiger mit ihren Vorwürfen.
Um mal 2 Sachen von vor paar Wochen aufzugreifen: Genau das tun sie, trotz meiner Hinweise auf abgeleitete EU Freizügigkeit, da Ehemann EU Bürger etc., wird mir immer noch das Aufenthaltsgenehmigungsformular geschickt.
Ich möchte hier allen und in speziellen Aras für ihre Hilfe bedanken. Meine Frau hat jetzt einen Termin bekommen. Sie wird das Schengen Visa Formular ausgefüllt mitnehmen. Ich hoffe die akzeptieren das und schicken sie nicht zurück, weil sie nicht dieses Aufenthaltsformular mithat. Ich meine die wissen, was das Gesetz her gibt und was nicht und trotzdem schikanieren sie die Leute. Unfassbar.
2 Fragen noch:
Soll sie noch einen Brief mitnehmen, in dem steht das sie nur "entry visa" beantragt, da sie abgeleitetes Freizügigkeitsrecht hat? Und das ganze dem Schengen Formular beilegen.
Und, Gott bewahre, aber sollte der Fall eintreten, dass sie es nicht akzeptieren, wie kann ich dann vorgehen? Einen Anwalt nehmen oder würde das alles nur zuweit hinauszögern. Aber das
FZF Prozedere würde ich echt nur als letztes in Betracht ziehen. Wieso auf mein Recht verzichten und alles schwer machen!?
Ahso nochwas. Ganz umsonst ist es das doch nicht. Haben auch geschrieben, dass man 300 € mitbringen soll wegen der Urkundenprüfung. Aber die 300 € wären kein Problem, wenn alles gut geht.