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Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen (Gelesen: 24.484 mal)
mgb
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 09.08.2016 um 20:32:05
 
deerhunter schrieb am 09.08.2016 um 19:58:53:
Legalisierung gibt es aus Pakistan nicht, also UP....oder???




Wenn das AA bzw. Botschaft eine Beglaubigung aus einem Drittstaat nicht anerkennen will, dann ist das deren Problem.
Der europäische Gesetzgeber macht die Ausübung der Freizügigkeit nicht von Entscheidungen deutscher Behörden abhängig.
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Antwort #61 - 23.08.2016 um 16:43:05
 
Hilfesuchernder schrieb am 08.08.2016 um 22:57:50:
Ich habe jetzt die deutsche Auslandsvertretung angeschrieben, mal schauen wie lange sie brauchen werden um zu antworten und vor allem hoffe ich das ich es mittels des Schengenvisums klappt. Werde hier berichten, sobald eine Antwort vorliegt.



Hallo,

kannst du schon etwas neues Berichten?

Grüße
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #62 - 21.11.2016 um 15:43:36
 
Hallo nochmal in die Runde,

leider hatte sich bei mir alles hinaus gezögert, nun ist meine Ehefrau dabei die Formulare auszufüllen und ich hätte diesbezüglich paar Fragen. Ich hoffe die kann mir hier jemand beantworten.

Was muss man bei dem Shengen Visa Formular bei Nummern 22, 24 und 25 eintragen:

22. Sollte eigentlich klar sein, dass das kreuzischen bei längerer Aufenthalt kommt, weil sie soll ja langfristig hier bleiben. Richtig?

24. Anzahl der beantragten Einreisen? Einmalig ankreuzen oder? Weil meine Frau soll ja erstmal einmalig einreisen und dann wird ja das Visum verlängert. Ist das richtig, oder soll man hier tatsächlich mehrmalig ankreuzen?

25. Aufenthaltsdauer? Hier bin ich irritiert. Sie soll ja dauerhaft hier bleiben. Aber trägt man da tatsächlich 90 Tage ein? Weil das Visum wird ja erstmal nur für 90 Tage genehmigt oder? Oder was trägt man hier genau ein.

Wäre sehr dankbar, wenn uns jemand in diesem Falle weiterhelfen könnte.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #63 - 21.11.2016 um 16:03:43
 
Irgendwie weiß ich nicht wie man den Beitrag editiert. Naja, stelle ich eine weitere Frage halt so:

Online gibt es ja mehrere Versionen den Shengen Visa Formulars. Woher weiß ich denn welches das aktuelleste ist? Ist das auf Seite 1 verlinkte Formular das aktuellste?

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Aras
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Antwort #64 - 21.11.2016 um 16:19:25
 
Das Schengenformular ist nicht überarbeitet worden. Es gibt nur verschiedene angepasste Varianten von ein und dem selben Formular. Aber das von mir in meinem Beitrag gepostete Formular weicht erheblich von dem richtigen Formular ab.

Verwende lieber dieses Formular:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Download/Visumantragform...

Anzahl der Einreisen kannst du machen wie du willst. Wähle einfach mehrfach aus(Diskriminierungsverbot, da man beim FZF zum Deutschen auch mehrfach zur Einreise erlaubendes Visum erhält). Kannst gerne 90 Tage Aufenthalt eintragen (Diskriminierungsverbot, da man beim FZF zum Deutschen auch 90 Tage gültiges Visum erhält).

Art des Visums ist ne merkwürdige Frage, die eigentlich nicht der Antragsteller zu beantworten hat.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #65 - 21.11.2016 um 16:35:14
 
Aras schrieb am 21.11.2016 um 16:19:25:
Das Schengenformular ist nicht überarbeitet worden. Es gibt nur verschiedene angepasste Varianten von ein und dem selben Formular. Aber das von mir in meinem Beitrag gepostete Formular weicht erheblich von dem richtigen Formular ab.

Verwende lieber dieses Formular:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Download/Visumantragform...

Anzahl der Einreisen kannst du machen wie du willst. Wähle einfach mehrfach aus(Diskriminierungsverbot, da man beim FZF zum Deutschen auch mehrfach zur Einreise erlaubendes Visum erhält). Kannst gerne 90 Tage Aufenthalt eintragen (Diskriminierungsverbot, da man beim FZF zum Deutschen auch 90 Tage gültiges Visum erhält).

Art des Visums ist ne merkwürdige Frage, die eigentlich nicht der Antragsteller zu beantworten hat.



Danke dir erstmal für die Antwort.

Habe das Formular überflogen, weicht tatsächlich von dem anderen ab.

Ok, bei Nr. 25 (Dauer des geplanten Aufenthalts) kann man ja 90 Tage eintragen (obwohl sie ja dauerthaft hier bleiben soll).

Aber nun stellt sich die Frage bei den Nummer 29 und 30, was man da eintragen soll. Weil das kann man ja gar nicht wissen.

29: Geplantes Ankuftsdatum im Schengen Raum?
30: Geplantes Abreisedatum aus dem Schengen Raum?

29 kann man ja gar nicht wissen. Man kann da ja schlecht reinschreiben, wenn Visum erteilt ist.
Und bei 30 halt gar nicht, weil sie ja hier bleiben soll.

Irgendwie schon merkwürdig das ganze.

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Aras
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Antwort #66 - 21.11.2016 um 16:48:51
 
Schreib einfach rein:

29: zeitnah
30: nicht geplant.

mach dir keine zu großen Gedanken. Das ist nur ein Formular.

Hab wegen dem angesprochenen Formular beim AA angefragt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/abweichendes-schengen-formular/
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Antwort #67 - 06.12.2016 um 07:08:34
 
Liebe Forumsmitglieder/inen,

ich brauche dringend eure hilfe.

Meine Frau wollte jetzt einen Termin bei der Botschaft vereinbaren und die haben ihr gesagt, sie soll unbedingt folgende Dokumente mitbringen, die hier aufgelistet sind.

http://www.pakistan.diplo.de/Vertretung/pakistan/en/06Legal/2__visa__longterm/1_...

Ist das wirklich richtig? Ich bin davon ausgegangen, dass sie als Ehefrau eines EU Bürgers das Recht auf ein Schengenvisum hätte. Was soll ich bzw. meine Frau denen antworten, dass sie als Ehefrau eines EU Bürgers das Recht auf ein Schengenvisum hat und die Dokumente nicht alle erforderlich sein dürfen? In der Nachfrage steht auch, dass die meinen Arbeitsvertrag etc. brauchen.

Bin überrascht und verzweifelt zugleich. Denn sollte das alles stimmen, wovon ich halt nicht ausgegangen bin, würde es alles hinauszögern.

Liebe Grüße
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Antwort #68 - 06.12.2016 um 08:34:52
 

Auf jeder Seite zur Thema Familienzusammenführung im Falle eines EU Bürgers steht auch, dass das EU Recht Anwendung findet und nicht das deutsche FZF Gesetz.

Normalerweise können die das doch nicht erst meinen.
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Antwort #69 - 06.12.2016 um 09:04:19
 
Deine Frau braucht keinen Termin. Sie geht direkt zur Botschaft und sagt dass sie Ehefrau eines Unionsbürgers ist und zu diesem nach Deutschland ziehen will. Sie wird dann hoffentlich eingelassen und muss dann von der Botschaft direkt beraten werden und die nötigen Dokumente besprochen werden.
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Antwort #70 - 06.12.2016 um 09:10:50
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 09:04:19:
Deine Frau braucht keinen Termin. Sie geht direkt zur Botschaft und sagt dass sie Ehefrau eines Unionsbürgers ist und zu diesem nach Deutschland ziehen will. Sie wird dann hoffentlich eingelassen und muss dann von der Botschaft direkt beraten werden und die nötigen Dokumente besprochen werden. 



Also auf der Website steht ja, dass auch Angehörige eines Unionsbürgers einen Termin brauchen, der dann kurzfristig arrangiert wird. 

Ohne Termin wird sie höchstwahrscheinlich gar nicht reingelassen.

Ich bzw. meine Frau wird die jetzt mal anschreiben, dass diese Prozedere, welches im Link steht mit den ganzen Unterlagen, nur für deutsche Stattsangehörige gilt. Und sie hätte ja ein Recht auf eine FZF nach EU Recht bzw. Schengen Visum. Mal schauen, was die dann antworten.
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Antwort #71 - 06.12.2016 um 13:39:19
 

'Komischer' Kontakt mit der Botschaft muss ich sagen. Augenrollen

Beantworten keine einzige meiner Fragen, stattdessen wird einfach diesen Formular geschickt, was man ausgefüllt mitbringen soll.

http://www.pakistan.diplo.de/contentblob/2991236/Daten/55423/Antrag_Familienzusa...

Da werden viele Sachen aufgeführt, von denen ich als EU Bürger ausgegangen bin, dass man die gar nicht erwähnen braucht, wie z.B. aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt in Deutschland bestritten etc.
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Antwort #72 - 06.12.2016 um 14:04:47
 
Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung????

Schreib doch mal ans Referat 509 des Auswärtigen Amtes und frag was dass denn bitte soll. Also wenn du konkret auf Freizügigkeitsrecht hinweist und man euch kein Termin gibt und falsche Formulare zuschickt.

509-R1@diplo.de

Bzw. beim Auswärtigen Amt direkt anrufen.

aus dem Organigramm:
Zentrale: (030) 5000-0
Ref. 509 Leiter Herr G. (030) 5000 2737
glaub Sekretariat (030) 5000 2747
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« Zuletzt geändert: 14.01.2017 um 00:20:33 von Mick » 
Grund: Echtnamen entfernt. 

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Antwort #73 - 06.12.2016 um 14:23:08
 

Leider nur bis 12 Uhr telefonisch erreichbar gewesen. Muss jetzt wohl Freitag da anrufen bzw. gleich mal per Mail versuchen, dass zu klären.

Aber ich frage mich ernsthaft, ob die in der Botschaft das nicht wissen oder das so gewollt ist, dass es auf diesen Weg durchgeführt wird.
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Antwort #74 - 08.12.2016 um 01:55:24
 
Guten Abend,

ich habe mal eine Frage bezüglich der FZF Formulare. Bei Punkt 25 soll man angeben:

Beabsichtige Dauer des Aufenthalts in Deutschland?  von ... bis ....

ok, ich muss die Frage nochmal ändern. Man muss tatsächlich ein Datum eintragen.

Nun meine Frage, was ich angemessen für die Bearbeitung. 1 Monat? Schwer zu sagen, wenn man damit vorher nie zu tun hatte.
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« Zuletzt geändert: 08.12.2016 um 02:10:05 von Hilfesuchernder »  
 
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