@ARAS
Dein Vergleich mit dem Schengenvisum ist hier leider ein unpassendes Beispiel, weil die Finanzkraft von jeder visumspflichtigen Person nachgewiesen werden muss. Da spielt es somit auch keine Rolle, ob beide verheiratet oder sich unterhaltsverpflichtet sind. Ausserdem weißt du gar nicht, ob sich die Eheleute unterhaltspflichtig sind, mag ja vielleicht auch so etwas wie Eheverträge geben.
@mgb
Wenn nach EU-Recht die deutsche UP nicht gefordert werden kann, kann eine UP bei einem deutsch-verheirateten Ausländer dadurch umgangen werden, wenn der Deutsche seine Ehe im EU-Ausland lebt? Habe ich das so richtig verstanden?
Zitat:warum braucht ein Deutschverheirateter Ausländer
A1 und einer, der mit einem EUler verheiratet nicht?
Dieses Beispiel passt hier m.M. nicht ganz, denn der im Ausland lebende Angehörige Drittländer beruft sich auf seine abgeleitete Freizügigkeit aufgrund der Ehe mit einem EU-Bürger. Und die Ehedokumente müssen einwandfrei sein. Wenn man von einem Land mit unsicheren Urkundenwesen spricht - das kommt ja auch nicht von ungefähr - kann man nicht davon ausgehen, dass die Ehedokumente von EU-Bürger und deren angehörigen ordentlicher sind, als die eines deutsch-verheirateten.
Zitat:weil das eine eine EU Richtlinie ist und das andere ein nationales Gesetz
... und diese Richtlinie besagt, dass eine Eheurkunde ohne irgendwelche Prüfung, sang- und klanglos von der Botschaft akzeptiert werden muss, so dass auch ein "Ehepaar" angenommen wird, wenn sich bei einer UP herausstellen würde, dass die Ehe rechtsunwirksam ist. Das scheint mir wohl zu einfach, denn ein Land mit unsicheren Urkundenwesen, bleibt es dennoch.