Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 ... 7
Thema versenden Drucken
Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen (Gelesen: 24.491 mal)
Hilfesuchernder
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
02.08.2016 um 10:25:47
 
Hallo,

bin neu hier im Forum und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich (m) bin britische Staatsbürger und lebe schon seit mehr 25 Jahren hier in Deutschland. Nun habe ich in Pakistan geheiratet und würde gerne meine Ehefrau nach Deutschland holen.

Wie muss man da vorgehen? Muss der Visumsantrag mit der Heiratsurkunde, ID Karte und Ausweiß der Ehefrau bei der deutschen Botschaft in Pakistan gestellt werden?

Oder muss ich hier auch in Deutschland irgendeinen Antrag stellen? Und welche Voraussetzungen müssen hier von meiner Seite erfüllt sein?

Eine wichtige Frage noch: Braucht meine Ehefrau den Sprachnachweis? Ich habe auf unterschiedlichen Seiten im Internet gelesen, dass der Sprachtest entbehrlich ist, falls der Ehegatte die Stattsangehörigkeit eines anderen EU-Staates hat.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #1 - 02.08.2016 um 10:34:02
 
Hier werden alle deine Fragen beantwortet:

http://www.pakistan.diplo.de/fz
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #2 - 02.08.2016 um 10:54:36
 
Okotamy, dann am besten gleich info4alien schließen und auf Google verweisen. zumal dein Link sogar nicht passt.



Sprachnachweis darf nicht gefordert werden.
Deine Frau hat Anspruch auf ein einen zeitnahen Termin und eine schnelle Bearbeitung(idR 15 Tage!). Sie muss einfach ein Einreisevisum mit dem Formular für Schengenvisa beantragen und alle Fragen des Formulars, die mit * markiert sind, müssen nicht beantwortet werden. Du bist da die Referenzperson. Also deutsche Meldebescheinigung und Kopie deines Passes und/oder Kopie deiner Daueraufenthaltsbescheinigung deiner Frau geben. Deine Frau muss dann eure Heiratsurkunde mit einreichen.

http://www.asuncion.diplo.de/contentblob/2203894/Daten/356992/AntragsformularSch...

Das Visum muss kostenlos erteilt werden... also nix mit 60 €
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #3 - 02.08.2016 um 11:03:55
 
Verstehe ich nicht. Ich als Ratsuchender würde mich zu allererst bei der zuständigen Behörde selber informieren und falls dann noch Unklarheiten sind, gezielt Nachfragen.
Vielleicht war diese Webseite dem TE bisher unbekannt, und die gestellten Fragen und auch weitere Informationen zum Prozedere FZF sind dort beantwortet.

Es steht alles dort, ebenfalls dass für FZF zu EU-Ausländer kein Sprachnachweis nötig ist.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hilfesuchernder
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #4 - 02.08.2016 um 11:15:42
 
Danke euch erstmal für die Hilfe.

Noch eine gezielte Frage: Wie hoch muss mein Einkommen mindestens sein, damit das Visum erteilt wird?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #5 - 02.08.2016 um 11:18:56
 
Dein Einkommen ist egal.

Okatomy, die Seite ist nicht vollständig und auch nicht komplett richtig. 6 Monate für ein Einreisevisum?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #6 - 02.08.2016 um 11:22:20
 
P.S. Aras, du empfiehlst ja quasi die Einrese mittels Schengenvisum welches für Besuche , Geschäftsreisen usw. vorgesehen ist und eine Rückkehr ins Heimantland nach Visumablauf vorsieht.

Das Ziel seiner Frau ist aber ja hier einen Daueraufenthalt zu begründen. So habe ich es zumindest verstanden.

Inwiefern soll das Vorgehen zulässig sein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #7 - 02.08.2016 um 11:31:38
 
Lies Teil III des Schengener Visahandbuchs. Speziell den Abschnitt wo erklärt wird, dass RL 2004/38/EG als ein Lex specialis der VO(EG) 810/2009 betrachtet werden muss und man Einreisevisa gemäß Artikel 5 der RL 2004/38/EG auf den Visamarken der VO (EG) 810/2009 erteilt.

Es ist also kein Schengenvisum des Typ C auch wenn es wie eins aussieht. In den Anmerkungen steht dann sinngemäß: "Angehöriger eines Unionsbürger". Bei einem Typ-C steht ja bspw. dort "für touristische Zwecke/Erwerbstätigkeit nicht erlaubt". Ein Angehöriger eines Unionsbürgers hat aber Arbeitserlaubnis...

Also: Schengener Visumhandbuch Teil III. Da steht alles geschrieben.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #8 - 02.08.2016 um 11:41:04
 
ok ich denke die deutschen Behörden hätten das dennoch lieber anders gehabt und würden die Vorgehensweise laut meinem Link bevorzugen.

Ich vermute der TE sollte sich dann mit deiner Vorgehensweise schon mal auf Diskussionen mit der ABH (wenn die Frau hier ist)  und dem AA einstellen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #9 - 02.08.2016 um 11:42:21
 
@okatomy

Das Thema D Visum für FZF fällt ja schon auch deshalb flach, weil bei der FZF die ABH beteiligt ist, was aber hier nicht der Fall ist. Somit kommt als Einreisevisum nur ein Schengen Visum in Frage.

Was den Behörden lieber ist, ist nicht relevant.

Nochmals zum Verständnis: Die ABH ist in diesem Verfahren nicht beteiligt!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #10 - 02.08.2016 um 13:45:56
 
Die verlinkte Webseite der deutschen Vertretung in Pakistan enthält die Information, dass kein Sprachnachweis nötig ist bei "...Antragstellern, die einen Familiennachzug zu in Deutschland lebenden (nicht deutschen) EU-Bürgern beantragen" und "Falls Sie zu einem/r deutschen Staatsangehörigen oder einem/r Staatsangehörigen der Europäischen Union übersiedeln wollen, werden keine Visagebühren erhoben."

Nur das mit der angegebenen Bearbeitungszeit von 6 Monaten ist bei Familiennachzug zum EU Bürger absolut inakzeptabel, ihr könnt euch deswegen beschweren und darauf bestehen, dass das Visum unverzüglich ausgestellt wird. Wenn das Visum nicht rasch ausgestellt wird, solltet ihr euch über die Auslandsvertretung beschweren über diesen Link:
http://ec.europa.eu/eu-rights/enquiry-complaint-form/home?languageCode=de&origin...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #11 - 02.08.2016 um 14:50:02
 
Was nicht klar erklärt wird ist der Fakt, dass der Familienangehörige eines Unionsbürgers nicht zum Beantragen eines D-Visums gezwungen werden darf.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #12 - 02.08.2016 um 16:22:51
 
Der Familienangehörige eines EU Bürgers unterliegt erst gar nicht nationalem Aufenthaltsrecht wenn er begleitet oder nachzieht.
Ein Visum Typ-D wäre ein glatter Verstoss gegen EU Recht. Im Visahandbuch des Auswärtigen Amtes ist dieses Verfahren zwar bei geplanten langfristigem Aufenthalt vorgesehen. Das ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit.
Das Schengenvisum Typ-C für den Familienangehörigen eines EU Bürgers wird nur für den Grenzübertritt benötigt. Das Aufenthaltsrecht als solches entsteht direkt aus EU Richtlinie.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #13 - 02.08.2016 um 18:42:41
 
Ist im Fall des TS denn keine Urkundenprüfung durchzuführen? Gelten hier andere Regeln um ein Visum zu erteilen, als bei einem deutsch-verheirateten Ausländer?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Antwort #14 - 02.08.2016 um 19:13:41
 
Wird schwer einen begründeten Ausnahmefall zu konstruieren wenn dieser regelmäßig gefordert wird.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 ... 7
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema