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Niederlassungserlaubnis in Gefahr? (Gelesen: 21.193 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 13.08.2016 um 22:21:48
 
Joco80 schrieb am 13.08.2016 um 14:19:05:
Warum wurde mein Beitrag gelöscht?


er wurde nicht gelöscht, sondern auf den Schrottplatz verschoben  Cool
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Joco80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #46 - 14.08.2016 um 05:50:47
 
Zitat:
er wurde nicht gelöscht, sondern auf den Schrottplatz verschoben  Cool


Weshalb gehört mein Beitrag auf den "Schrottplatz"? Ist das hier üblich das man Beiträge kommentarlos löscht? Wenn überhaupt würde ich erwarten das ein Beitrag teilweise zensiert wird mit einem entsprechenden Kommentar durch wenn dies erfolgt ist und weshalb.

Insbesondere in einem Forum in dem viele Mitarbeiter von einer Behörde unterwegs sind, würde ich erwarten das die Rechtsstaatlichkeit und Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland gewahrt wird.

Zitat:
Art. 5 Abs. 1 GG
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #47 - 14.08.2016 um 11:52:45
 
Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 05:50:47:
Weshalb gehört mein Beitrag auf den "Schrottplatz"?


Weil die Mülltrennung vorgeschrieben ist. Schrott muss nun mal auf den Schrottplatz.

Zitat:
Ist das hier üblich das man Beiträge kommentarlos löscht?


Nein.

Zitat:
Wenn überhaupt würde ich erwarten das ein Beitrag teilweise zensiert wird mit einem entsprechenden Kommentar durch wenn dies erfolgt ist und weshalb.


Sieht man auf einen Blick. Sieht wie Schrott aus, riecht wie Schrott, fühlt sich an wie Schrott.



Zitat:
Insbesondere in einem Forum in dem viele Mitarbeiter von einer Behörde unterwegs sind, würde ich erwarten das die Rechtsstaatlichkeit und Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland gewahrt wird.


Wird ja auch. In Deinem Forum darfst Du Schrott veröffentlichen, hier im Forum nur sachliche Beiträge (siehe NUB), Schrott nur auf dem Schrottplatz.


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Auslossersein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #48 - 14.08.2016 um 12:03:52
 
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reinhard


Was hat er geschrieben? Kann einer es mir per PM senden? Ist das, was wichtiges? Tipps vielleicht??

Bitte um Hilfe!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #49 - 14.08.2016 um 12:20:09
 
Auslossersein schrieb am 14.08.2016 um 12:03:52:
Was hat er geschrieben?

... das kannst du hier nachlesen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1144179984/1529#1529
Die Wichtigkeit magst du nun selber beurteilen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #50 - 14.08.2016 um 15:46:23
 
Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 05:50:47:
Insbesondere in einem Forum in dem viele Mitarbeiter von einer Behörde unterwegs sind, würde ich erwarten das die Rechtsstaatlichkeit und Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland gewahrt wird.

Zitat:
Art. 5 Abs. 1 GG
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt.
 


Oha, kleiner Ausflug in die "Gesellschaftskunde".

Eine hohe Erwartungshaltung, gepaart mit ausgeprägter Fähigkeit zur selektiven Wahrnehmung, führt oft zu Verirrungen.
Nicht wahrgenommen (oder nicht gewusst) hast Du offensichtlich, dass die Grundrechte unseres GG, außer Art. 1, nicht absolut gelten.
Nicht wahrgenommen (oder nicht gewusst) hast Du offensichtlich ebenfalls, dass die Grundrechte eine Schutzfunktion des Bürgers ggü. der öffentlichen Gewalt (Staat) erfüllen und eben diese öffentliche Gewalt verpflichten.

Der Betreiber des Forums, im Verhältnis zu Dir privat/privat, ist somit nicht vorgesehener Adressat.
Dein Vorwurf ist damit ...unzutreffend.

Bogen zum AufenthG: Dies lernen Einwanderer im Rahmen ihres 60-Stunden-Orientierungskurses.

Für Dich hier 1x Basics ausnahmsweise mal gratis. Gerne geschehen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Auslossersein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #51 - 26.08.2016 um 11:00:21
 
Hi Leute habe den nicht bekommen nur 10 Monate AE.

Hatte mit denen diskutiert, das ist nicht fair sagte ich.

Die meinen es musst sichergestellt werden, dass ich wirklich auch durchziehe.

Acha und stellten fest, als ich noch als Putzmann tätig war. 05.2015-06.2015 Leistungen bezog. Stimmt nicht hatte nur vergessen, beim JC mich abzumelden.

Die meinten, wie auch immer, wir brauchen erst die Sicherheit. Dann können wir gern nochmal reden.
Der Typ sagte noch zum Schluss: Wenn in 6-8 Monate nochmal vorlegen kann, dann bekäme ich vielleicht für 5 Jahre den NE.
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reinhard
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Antwort #52 - 26.08.2016 um 11:15:54
 
Auslossersein schrieb am 26.08.2016 um 11:00:21:
Acha und stellten fest, als ich noch als Putzmann tätig war. 05.2015-06.2015 Leistungen bezog. Stimmt nicht hatte nur vergessen, beim JC mich abzumelden.


Es wäre also gut, wenn Du Ordnung in Deine Unterlagen bringst, damit Du sowas nicht vergisst. Bisher liegen bei allem, was nicht klappt, die Fehler ja bei Dir.

Aber es ist ja ein nettes Angebot, Dir erstens alles zu erklären und zweiten in sechs oder acht Monaten neu zu entscheiden. Das ist jetzt eine gute Chance für Dich.
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Antwort #53 - 26.08.2016 um 11:18:42
 
Auslossersein schrieb am 26.08.2016 um 11:00:21:
Acha und stellten fest, als ich noch als Putzmann tätig war. 05.2015-06.2015 Leistungen bezog. Stimmt nicht hatte nur vergessen, beim JC mich abzumelden.

Ob du nun nur vergessen hast, dich beim JC "abzumelden" (Verstoß gegen die Meldepflicht) oder dich bewußt nicht abgemeldet hast, bedeutet, dass du Leistungen erhalten hast und somit dein LU nicht gesichert ist, was für die NE aber eine Grundvoraussetzung ist.

Zitat:
dann bekäme ich vielleicht für 5 Jahre den NE.

Hier hast sicherlich etwas missverständen, denn eine NE gibt es nicht befristet, sondern diese ist immer unbefristet.
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« Zuletzt geändert: 26.08.2016 um 11:29:22 von trixie »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #54 - 26.08.2016 um 11:46:18
 
trixie schrieb am 26.08.2016 um 11:18:42:
Hier hast sicherlich etwas missverständen, denn eine NE gibt es nicht befristet, sondern diese ist immer unbefristet.

Wirklich?
So Kumpel hatte NE 2015 bekommen. Damals fragte ich, für immer? Nee bis 2020. Kann auch 2021 sein, weißt nicht mehr.

Du meinst für immer? Wäre total geil, besser als Einbürgerung (keine Lust die ganzen Test zu machen usw...).

Wenn es stimmt muss ich später nie wieder die ABH besuchen.
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Antwort #55 - 26.08.2016 um 12:23:16
 
die NE ist unbefristet, das Ablaufdatum ist das gleiche wie im Pass.
Neuer Pass = neuer Aufenthaltstitel.

Vermutlich ist der Pass Deines Bekannten also bis 2020/2021 gültig...
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Antwort #56 - 26.08.2016 um 13:07:24
 
Eins schrieb am 26.08.2016 um 12:23:16:
die NE ist unbefristet, das Ablaufdatum ist das gleiche wie im Pass.
Neuer Pass = neuer Aufenthaltstitel.

Vermutlich ist der Pass Deines Bekannten also bis 2020/2021 gültig...

Wie jetzt? Hier bei mir steht: Algerischer Pass bis 2023 gültig
Falls im nächsten Jahr schaffe bekäme ich 6 Jahre, richtig?
Was ist daran unbefristet? Kann doch nicht sein, ähnelt total an AE. Nicht schon wieder.

Einbürgerung kann ich nicht machen zu schwer für mich. Deutsche Sprache kann ich nicht so gut, auch wenn ich hier geboren bin.
Ein Kumpel hatte mal A2 + Einbürgerungstest gemacht und als er mir sagte, was da kam. Das schaffe ich nicht, niemals!!
Überhaupt keine Lust/Zeit die Deutschkurse zu besuchen + Hitler Geschichte, Deutsche Politik usw.. zu merken. Das ist, wie in Sozialkunde damals auf der Schule. Dort hatte ich Note 5.
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Antwort #57 - 26.08.2016 um 18:48:07
 
Auslossersein schrieb am 26.08.2016 um 13:07:24:
Was ist daran unbefristet?


der Titel "NE"

Aber das Dokument, mit dem du den Titel nachweist, ist genauso befristet, wie dein Reisepass.
Läuft dein Reisepass ab, verlierst du ja nicht deine Staatsangehörigkeit, sondern nur das Dokument.
GEnauso mit der NE, das Dokument läuft ab und muss wie der Reisepass neu beantragt werden.
Es wird aber wieder erteilt werden, so wie ein Reisepass.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #58 - 26.08.2016 um 19:29:01
 
Auslossersein schrieb am 26.08.2016 um 13:07:24:
Falls im nächsten Jahr schaffe bekäme ich 6 Jahre, richtig?

Entweder bekommst du eine NE, die unbefristet gültig, nur der eAT wird bis zum Ablauf deines Reisepasses gültig sein, also es geht nur um  die scheckkartengroße Plastikkarte, nicht aber um den Aufenthaltstitel selber oder du bekommst wieder eine befristete AE, die wird dann nicht bis zum Ablauf deines Reisepasses gültig sein, sondern schon vorher ablaufen.
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Antwort #59 - 27.08.2016 um 09:41:35
 
@trixie
Verstehe, sagen wir mal ich hätte NE unbefristet. Die Plastikkarte eAT ist aber nur gültig, wie mein Pass selber. Sagen wir mal mein Pass ist noch 2 Monate gültig. Ich beantrage in der algerischen Botschaft neuen Pass. Zahle die Gebühr danach ist es um 5 Jahre verlängert worden. 5 Jahre sind üblich, oder?

Jetzt muss ich zur ABH und den eAT verlängern? Ist es kostenlos, brauchen die wieder Lohnbescheinigungen, wie kann ich mir vorstellen? Was wäre wenn nicht mache, weil vergessen habe?
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