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Niederlassungserlaubnis in Gefahr? (Gelesen: 21.110 mal)
trixie
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Antwort #30 - 02.08.2016 um 20:30:53
 
Auslossersein schrieb am 02.08.2016 um 20:18:39:
Dachte das vielleicht jemand hier diese Erfahrung hat. 

Wie soll jemand in DEINER Akte Erfahrung haben, zumal die auch unklare und verwirrende Antworten und Sachstandsmitteilungen von dir gibst?

Lass dir deine Akte zeigen und versuche den Ablauf deiner Anträge nachzuvollziehen.
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Auslossersein
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Antwort #31 - 02.08.2016 um 20:44:26
 
trixie schrieb am 02.08.2016 um 20:30:53:
Wie soll jemand in DEINER Akte Erfahrung haben, zumal die auch unklare und verwirrende Antworten und Sachstandsmitteilungen von dir gibst?

Lass dir deine Akte zeigen und versuche den Ablauf deiner Anträge nachzuvollziehen.

Erhoffte auf ähnliche Erfahrungen.

Jaja werd ich machen.
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Tippi
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Antwort #32 - 02.08.2016 um 20:58:40
 
@
Auslossersein


Letzte Ermahnung ... vermeide das so abschätzend wirkende
Wort "Typen" ....... du begehrst hier Hilfe und bekommst sie,
zeige also Respekt, hier sind viele ABH-Mitarbeiter die gerne
und vor Allem Gratis weiterhelfen. Das ist nicht zuviel ver-
langt.

Beim nächsten Mal bekommst du Urlaub vom Board.

Kommentar hierzu unerwünscht.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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trixie
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Antwort #33 - 02.08.2016 um 22:18:54
 
Auslossersein schrieb am 02.08.2016 um 20:18:39:
Habe so Gefühl die wollen mich abschieben, weil Ende August 2016 ist der AE abgelaufen.

Ich denke, dass du ein falsches Gefühl hast. Dich will man sicherlich deshalb nicht abschieben, sondern es wird nur deine AE verlängert, wenn dein LU nicht nachhaltig gesichert ist. Du bekommst eben nur keine NE. Somit ist deine NE auch nicht in Gefahr, weil du bisher noch nie eine gehabt hast.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 03.08.2016 um 12:36:08
 
@
reinhard


Hab dein Rat gefolgt (aufräumen, Ordnung halten) und fand Teil 2 vom Brief.

Dort steht:
Ich werde Ihren Antrag auf NE bis zum 08.2016 aussetzen. Dann eine erneute Prüfung Ihrer Einkommenssituation vornehmen.

Also, was jetzt? Die verarschen mich doch immer wieder. Jetzt tun die so es geht um AE. Ich hasse die ABH.
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reinhard
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Antwort #35 - 03.08.2016 um 16:07:17
 
@auslossersein

Ich verstehe Dich überhaupt nicht. Da ist die ABH so nett, die Entscheidung auszusetzen, bis Du bessere Chancen hast auf eine positive Entscheidung – sie helfen Dir anscheinend wo sie können – und Du verlierst erst den Brief, dann schimpfst Du über sie?

Denk dran, Dich beim nächsten Besuch der ABH ausdrücklich zu bedanken und klär in Ruhe, wie sie über Deine Einkommenssituation heute denken. Wenn es nicht reicht, frag sie freundlich, was Du machen kannst, damit es im Dezember oder im Februar positiv entschieden wird.

Es läuft doch alles sehr gut, Du hast nur zu wenig Erfahrung im Lesen und Verstehen von Behördenbriefen. Aber die ABH scheint auf Deiner Seite zu sein.
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Auslossersein
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Antwort #36 - 11.08.2016 um 23:35:15
 
Hi @
reinhard


kann man sofort Akteneinsicht machen? Aus der Erinnerung weißt ich, das meine Akte total unsortiert ist, wie die damals versuchten Papiere von mir zu finden. Kann man auch, was wegnehmen? Denke ja sind doch meine Papiere, sind von mir gedruckt worden.

Also würde morgen zur ABH laufen und sagen, "hi du kannst mir meine Akte geben, will bisschen aufräumen". Geht das?
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trixie
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Antwort #37 - 12.08.2016 um 00:12:19
 
Du kannst Akteneinsicht beantragen und mit dem SB einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren.
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Antwort #38 - 12.08.2016 um 00:16:55
 
Auslossersein schrieb am 11.08.2016 um 23:35:15:
Kann man auch, was wegnehmen? Denke ja sind doch meine Papiere, sind von mir gedruckt worden.Also würde morgen zur ABH laufen und sagen, "hi du kannst mir meine Akte geben, will bisschen aufräumen". Geht das? 

Geht's noch?
Die Akte gehört der ABH und nicht Dir.

Falls die ABH es überhaupt zulässt, dann darfst DU evtl. Einsicht nehmen, mehr aber nicht.
Mach' Dir Deine eigene Akte, leg' dort alle Deine Anträge + Schreiben in Kopie und alle ABH-Bescheide sorgfältig ab.
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Aras
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Antwort #39 - 12.08.2016 um 00:28:36
 
LOL. Die Vorstellung: "Jo bin da. Nehme jetzt paar Seiten raus. Gehören ja eh mir, steht ja mein Name drauf".  Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Also man kann Einsicht nehmen und gegen Gebühr kann man auch Kopien aus der Akte bekommen.

Rausnehmen bzw. Vernichten darf man Teile aus der Akte nur, wenn diese unrechtmäßig reingelangt sind. Ich gehe aber nicht davon aus, dass da was unrechtmäßig reingekommen ist. Aber ob was rausgenommen wurde oder nicht, das entscheidet der Sachbearbeiter bzw. der Datenschutzbeaftragte und nicht der Betroffene. Versuchst du es einfach so zu vernichten, dann resultiert das sofort vollstreckbarem Hand abhacken... naja irgendeine Straftat wird es sein. Urkundenunterdrückung oder sowas. Zunge
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Antwort #40 - 12.08.2016 um 08:20:56
 
Aras schrieb am 12.08.2016 um 00:28:36:
Aber ob was rausgenommen wurde oder nicht, das entscheidet der Sachbearbeiter bzw. der Datenschutzbeaftragte und nicht der Betroffene.

Da die Akte normalerweise durchnummeriert ist, kann ein SB auch nicht so ohne weiteres Seiten entfernen, nur weil der der Meinung ist, dass diese nicht mehr benötigt werden. Das soll verhindern, dass etwaige Falschentscheidungen durch Entfernen von Aktenteilen diese nicht mehr nachvollziehbar machen. Ein SB macht sich genauso strafbar, wenn er ohne richterlichen Beschluss Aktenteile vernichtet. Auch ein Datenschutzbeauftragter hat keine Handhabe, dass Aktenteile vernichtet werden sollen. Dieser kann eine "Empfehlung" anhand der Gesetzes- und Rechtslage aussprechen. Wenn die Behörde dieser nicht nachkommt, wäre auch hier wieder der Rechtsweg zu bestreiten.
Das Thema Datenschutzbeauftragter wird meistens erst dann aktuell, wenn sich der Bürger an diesen wendet.

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Aras
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Antwort #41 - 12.08.2016 um 09:55:14
 
Willst du jetzt ne Diskussion bezüglich ordnungsgemäßer Aktenführung beginnen? Wenn eine komplette Akte auf Anordung einer Behörde/des zuständigen Sachbearbeiters vernichtet werden kann, warum braucht man dann ne richterliche Anordnung um unwesentliche Teile der Akte vernichten zu dürfen? Was passiert wenn Blätter einer anderen Akte in die Akte eingebettet und entsprechend nummeriert werden? Braucht es dann einen richterlichen Beschluss?

Egal, das führt alles zu weit.

Also wie ich schon schrieb: Aktenteile werden in der Regel nicht vernichtet bzw. entnommen. Und wenn entscheidet der Sachbearbeiter im Auftrag der Behörde, denn diese wird bei schlechter Aktenführung mit Beweislastumkehr bestraft.

@trixie
Wenn du das weiter diskutieren willst, dann eröffne bitte einen separaten Thread.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #42 - 12.08.2016 um 22:19:45
 
@ TS

noch Fragen zum eigentlichen Thema offen? Sonst ist hier bald zu!
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Antwort #43 - 13.08.2016 um 14:19:05
 
Warum wurde mein Beitrag gelöscht?
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Auslossersein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #44 - 13.08.2016 um 21:28:25
 
Zitat:
@ TS

noch Fragen zum eigentlichen Thema offen? Sonst ist hier bald zu!

Klar aber bestimmt erst in paar Wochen, Termin zur ABH dauert noch.

Ich werde versuchen NE zu bekommen, alles andere will ich nicht mehr. Kann ja nachweisen, schon mehr als 1.Jahr gearbeitet zu haben. Nur, weil ich mal die Tätigkeit gewechselt habe, können die mich nicht so behandeln.

Ich denke die wollen mich hinhalten. Jedesmal das Wort Verlängerung + 67€ noch was in die Ohren zu bekommen ist einfach schrecklich. Das kann nur AE heißen. Wenn nur AE sein sollte für kurze Zeit. Ich hoffe das vom Dach falle bei der Arbeit und mal sehen, was passiert.....
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