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Niederlassungserlaubnis in Gefahr? (Gelesen: 20.928 mal)
Auslossersein
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Antwort #15 - 02.08.2016 um 17:56:08
 
Aras schrieb am 02.08.2016 um 17:38:51:
Eine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kostet 65 € (siehe § 45 AufenthV). Aber vielleicht wollen die das Neuaustellen??? Das kostet nämlich 60 € (siehe § 45c AufenthV).

Gibts ein Formular zum beantragen der Niederlassungserlaubnis in eurem Stadt/Landkreis/Bundesland?

Habe eben dort angerufen, hier auf Brief sieht es nach 60€ aus. Sind aber 67€.

Niederlassungserlaubnis wurde schon 03.2015 beantragt.

Die Typen hassen mich wohl und ignorieren es einfach.

Wenn nach AufenthV § 45 schaue, steht dort Aufenthalt bis zu 3 Monaten.
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Aras
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Antwort #16 - 02.08.2016 um 18:09:09
 
Ja aber wird wohl so sein, dass man deinen Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis abgelehnt hatte und darum die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Du müsstest den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis erneut stellen und bei erneuter Ablehnung Rechtsmittel einlegen.

Was war denn die Begründung der damaligen Ablehnung?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #17 - 02.08.2016 um 18:14:03
 
Aras schrieb am 02.08.2016 um 18:09:09:
Ja aber wird wohl so sein, dass man deinen Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis abgelehnt hatte und darum die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Du müsstest den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis erneut stellen und bei erneuter Ablehnung Rechtsmittel einlegen.

Was war denn die Begründung der damaligen Ablehnung?

Habe nie Nachricht erhalten wegen Niederlassungserlaubnis Ablehnung. Damals wurde mir gesagt man müsse mindestens 1 Jahr arbeiten, damit man den bekommt.
Also hatte der Typ es damals schon abgelehnt. Was sind das den für Typen verarschen mich hier richtig. Scheiß Psychotricks.

Ich dachte es läuft noch, bis ich die Bedingungen erfüllt hab..
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Aras
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Antwort #18 - 02.08.2016 um 18:16:04
 
Keine Ahnung. Da müsste man in deine Akte schauen um zu erfahren was da los ist.

In welcher Gegend wohnst du eigentlich?
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Antwort #19 - 02.08.2016 um 18:30:47
 
Aras schrieb am 02.08.2016 um 18:16:04:
Keine Ahnung. Da müsste man in deine Akte schauen um zu erfahren was da los ist.

In welcher Gegend wohnst du eigentlich?

Ist das wichtig? Bist du etwa Leiter einer der ABH? Kannst du etwa prüfen, ja?
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reinhard
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Antwort #20 - 02.08.2016 um 18:32:20
 
Auslossersein schrieb am 02.08.2016 um 18:14:03:
Habe nie Nachricht erhalten wegen Niederlassungserlaubnis Ablehnung.


Hattest Du denn den Antrag schriftlich gestellt?

Zitat:
Damals wurde mir gesagt man müsse mindestens 1 Jahr arbeiten, damit man den bekommt.


Das spielt keine Rolle. Der schriftliche Antrag und die schriftliche Ablehnung zählen.


Zitat:
Also hatte der Typ es damals schon abgelehnt. Was sind das den für Typen verarschen mich hier richtig. Scheiß Psychotricks.


Das kann überhaupt nicht sein. Nur der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde könnte einen Antrag ablehnen. Irgendwelche Typen können das überhaupt nicht.


Zitat:
Ich dachte es läuft noch, bis ich die Bedingungen erfüllt hab..


Das entscheidest Du ja. Es hängt immer davon ab, wie Du Deinen Antrag genau formuliert hast.
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Antwort #21 - 02.08.2016 um 18:56:50
 
reinhard schrieb am 02.08.2016 um 18:32:20:
Hattest Du denn den Antrag schriftlich gestellt?


Ja, musste damals so Papier nehmen und es ausfüllen. Bin mir nicht mehr sicher. Aber das Papier hatte Farbe. Welches? Keine Ahnung

Zitat:
Das spielt keine Rolle. Der schriftliche Antrag und die schriftliche Ablehnung zählen.

Fand eben diesen alten Brief:
"Abschließende Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist derzeit nicht möglich. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis setzt einen gesicherten Lebensunterhalt voraus. Weiterhin ist eine Prognose darüber anzustellen, ob Ihr Lebensunterhalt auch in der Zukunft gesichert sein wird."

Wirkt für mich nicht nach richtige Ablehnung aus. Falsch gedacht?


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reinhard
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Antwort #22 - 02.08.2016 um 19:41:05
 
Am besten ist es, wenn Du Anträge so ausfüllst, dass Du erst eine Kopie machst, erst dann den Antrag abgibst.

Dann solltest Du Anträge nach Datum geordnet abheften.

Wenn Du Post bekommst, solltest Du sie bearbeiten und ebenfalls ordentlich abheften.

Wenn Du einen Antrag gestellt hast (was Du wohl nicht mehr sicher sagen kannst), und im Bescheid steht, dass noch nicht darüber entschieden werden kann, wäre es am besten, wenn Du versuchst, jetzt alle Voraussetzungen für eine positive Entscheidung zu schaffen.
1) Du musst einen gesicherten Lebensunterhalt haben, also Arbeit und ausreichendes Einkommen.
2) Du musst dafür sorgen, dass die Prognose über Deine Zukunft positiv ausfällt. Also einen unbefristeten Vertrag oder eine Bestätigung, dass Du die Arbeit behältst. Oder eine entsprechend lange Tätigkeit.

Aber je mehr Ordnung Du in den eigenen Unterlagen hast, desto besser kannst Du mit den Behörden verhandeln. Die haben nämlich Ordnung in der Akte. Dagegen kommst Du sonst nicht an.
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Antwort #23 - 02.08.2016 um 19:53:00
 
reinhard schrieb am 02.08.2016 um 19:41:05:
Am besten ist es, wenn Du Anträge so ausfüllst, dass Du erst eine Kopie machst, erst dann den Antrag abgibst.

Theoretisch magst du Recht haben.
Die Praxis sieht doch so aus, dass man in der Gegenwart des SB besagtes Formular ausfüllt, das Formular aber nicht einfach mitnimmt und zum Kopieren geht, es aber auch unterläßt, nach einer Kopie zu fragen.

reinhard schrieb am 02.08.2016 um 19:41:05:
Wenn Du einen Antrag gestellt hast (was Du wohl nicht mehr sicher sagen kannst

Der TS hat doch geschrieben, dass er von der ABH einen Brief erhalten hat, also muss er auch einen Antrag gestellt haben.

reinhard schrieb am 02.08.2016 um 19:41:05:
und im Bescheid steht, dass noch nicht darüber entschieden werden kann, wäre es am besten, wenn Du versuchst, jetzt alle Voraussetzungen für eine positive Entscheidung zu schaffen

Ist es nicht ungewöhnlich, dass die ABH nach über einem Jahr der Antragstellung immer noch nicht über den Antrag entschieden hat, sprich ihn abgelehnt hat?

Da der TS so manches aus der Vergangenheit nicht mehr genau weiß, ist ja nicht auszuschließen, dass der Antrag bereits abgelehnt wurde, dem TS aber dieser Ablehnungsbescheid nicht mehr gegenwärtig ist.
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Aras
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Antwort #24 - 02.08.2016 um 19:58:12
 
Zuallerst: nein ich arbeite nicht bei einer ABH.

Ich sehe folgenden Verlauf

03/15 Antragsstellung
08/15 Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
08/16 Verlängerung der AE geplant

Wurde die Aufenthaltserlaubnis von August 2015 beantragt?

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Antwort #25 - 02.08.2016 um 20:04:18
 
Aras schrieb am 02.08.2016 um 19:58:12:
Zuallerst: nein ich arbeite nicht bei einer ABH.

Ich sehe folgenden Verlauf

03/15 Antragsstellung
08/15 Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
08/16 Verlängerung der AE geplant

Wurde die Aufenthaltserlaubnis von August 2015 beantragt?


03/2015 Aufenthaltserlaubnis u. Niederlassungserlaubnis (sorry wusste erst durch den Brief der eben gefunden wurde, habe gedacht Niederlassungserlaubnis wurde damals beantragt)
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Antwort #26 - 02.08.2016 um 20:05:52
 
Ja. Wie gesagt.... scheint mir als wurde die NE abgelehnt und stattdessen die AE erteilt.
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Antwort #27 - 02.08.2016 um 20:09:23
 
Aras schrieb am 02.08.2016 um 20:05:52:
Ja. Wie gesagt.... scheint mir als wurde die NE abgelehnt und stattdessen die AE erteilt.

Das heißt ich muss es nochmal beantragen NE? Oder braucht man nicht? Die Typen müssten die Formulare von damals in der Akte gelegt haben und können es prüfen, wie jetzt so läuft. Also könnte ich zum Termin das sagen, oder?

Das heißt nicht 67€ zahlen, wegen AE Verlängerung.

Was anderes hatte damals 2 Fotos mit abgegeben jetzt verlangen die neues Foto. Merken die wenn alte von damals abgebe? Hatte damals 12 Stück bestellt für alle Fälle
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Aras
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Antwort #28 - 02.08.2016 um 20:13:53
 
Woher sollen wir das wissen? Mach ne Akteneinsicht und schau was da sonst drin steht.
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Antwort #29 - 02.08.2016 um 20:18:39
 
Aras schrieb am 02.08.2016 um 20:13:53:
Woher sollen wir das wissen? Mach ne Akteneinsicht und schau was da sonst drin steht.

Dachte das vielleicht jemand hier diese Erfahrung hat.

Werde noch vor dem Termin dort auftauchen und komplette Aufklärung verlangen ohne wenn und aber. Habe so Gefühl die wollen mich abschieben, weil Ende August 2016 ist der AE abgelaufen.

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