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Niederlassungserlaubnis in Gefahr? (Gelesen: 20.925 mal)
Auslossersein
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i4a rocks!


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28.07.2016 um 02:22:04
 
Ich bin hier in Deutschland geboren.

Niederlassungserlaubnis Antrag wurde 03.2015 gestellt.
Die Typen sagten mir ich müsse mindestens 1.Jahr arbeiten. Damals bekam Aufenthalts Verlängerung bis Ende 08.2016. Aber nur, weil ich beweisen konnte das ab 05.2015 Arbeit habe. Sonst wäre ich abgeschoben worden.

Vom 05.2015 - 01.2016 als Putzmann tätig. Dann ab 02.2016 für 6 Monate Probezeit als Bauarbeiter. Arbeitgeber ist der selbe, wo ich davor als Putzmann tätig war.

Nach der Probezeit wird ab 08.2016 als unbefristeten Arbeitsvertrag gelten.

Letzte Woche war ich in der Ausländerbehörde, um alles zu erledigen + wegen Aufenthaltserlaubnis (nur noch bis Ende 08.2016 gültig)

Die Typen wollten erst den Arbeitsvertrag sehen und Lohnbescheinigung. Dann meinten die, ja warten wir erstmal die Probezeit ab. Und gaben mir Termin für mitte August,wegen Verlängerung.

Die Niederlassungserlaubnis kann ich bestimmt vergessen.
Wenn die sagen Verlängerung dann kann es nur Aufenthaltserlaubnis sein.

Was kann ich machen?

Wenn es wirklich stimmt, bekomme ich
diese Angst wieder, weil einfach deprimierend ist nur 1 Jahr hier in Deutschland bleiben zu dürfen, wenn man nächstes Jahr keine Arbeit hat oder so. Dann wird man wahrscheinlich abgeschoben. Dieser Gedanke macht mich so deprimierend. Leider kann ich nicht in die Zukunft schauen, ob ich als Bauarbeiter überlebe. Kann ja sein das mal vom Dach falle usw..

Hinweis: Der Gedanke kam einfach so vor paar Tagen, wegen der schlechten Nachricht der Behörde.
Ich will damit nur sagen, es gibt keine Garantie falls durch Unfall leichten Handicap entstand. Dadurch vielleicht keinen Job mehr findet um den Lebensunterhalt zu sichern. Dann wäre man richtig am [**zensiert**] bye bye Deutschland.

So welche Gedanken haben meine deutschen Freunden nicht, habe mal gestern nachgefragt.

Falls man doch Arbeit hat zahlt man immer wieder für Aufenthaltserlaubnis Verlängerung. Das is normal. Aber stellt euch mal vor bis ich tod bin, jedes Jahr für die Verlängerung zu bezahlen. Wenn man alles ausrechnet kostet es erheblich mehr als Niederlassungserlaubnis (falls man den bekommt).

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« Zuletzt geändert: 28.07.2016 um 02:51:03 von Auslossersein »  
 
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trixie
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Antwort #1 - 28.07.2016 um 07:46:48
 
Eigentlich sollten man solchen TYPEN wie dich überhaupt nicht weiterhelfen, denn wie die hier auftrittst und dich über die Mitarbeiter der ABH beschwerst, ist schon unter aller Kanone.
Die Voraussetzungen der NE kannst die nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

Zitat:
Leider kann ich nicht in die Zukunft schauen, ob ich als Bauarbeiter überlebe. Kann ja sein das mal vom Dach falle usw..

... dann nützt dir eine NE auch nichts, denn die ist nicht vererbbar.  Laut lachend  Laut lachend

Zitat:
Aber stellt euch mal vor bis ich tod bin, jedes Jahr für die Verlängerung zu bezahlen. Wenn man alles ausrechnet kostet es erheblich mehr als Niederlassungserlaubnis (falls man den bekommt

Ja, das gibt es wirklich, dass jemand schon Jahrzehnte lang in Deutschland ist und immer eine Verlängerung der AE hat, weil die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Sorry, aber du mit den deutschen Gesetzen nicht klar kommst, steht es dir frei in ein anderes Land zu gehen, dessen Gesetze besser zu dir passen. Keiner zwingt dich hier zu bleiben.  Ärgerlich  Ärgerlich
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Aras
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Antwort #2 - 28.07.2016 um 09:00:20
 
Nur weil er den Begriff "Typen" schreibt, ist es nicht unbedingt abwertend gemeint. Gibt ja genug Ausländer die deutlich schlechter sprechen.

Nach welchem Paragraphen ist dein Aufenthalt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Auslossersein
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Antwort #3 - 28.07.2016 um 10:00:14
 
Aras schrieb am 28.07.2016 um 09:00:20:
Nur weil er den Begriff "Typen" schreibt, ist es nicht unbedingt abwertend gemeint. Gibt ja genug Ausländer die deutlich schlechter sprechen.

Nach welchem Paragraphen ist dein Aufenthalt?

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/34.html
Absatz 2

Als Anmerkung
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/78a.html
Absatz 1 Nr. 2
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Auslossersein
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Antwort #4 - 28.07.2016 um 10:05:51
 
trixie schrieb am 28.07.2016 um 07:46:48:
Eigentlich sollten man solchen TYPEN wie dich überhaupt nicht weiterhelfen, denn wie die hier auftrittst und dich über die Mitarbeiter der ABH beschwerst, ist schon unter aller Kanone.
Die Voraussetzungen der NE kannst die nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

... dann nützt dir eine NE auch nichts, denn die ist nicht vererbbar.  Laut lachend  Laut lachend

Ja, das gibt es wirklich, dass jemand schon Jahrzehnte lang in Deutschland ist und immer eine Verlängerung der AE hat, weil die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Sorry, aber du mit den deutschen Gesetzen nicht klar kommst, steht es dir frei in ein anderes Land zu gehen, dessen Gesetze besser zu dir passen. Keiner zwingt dich hier zu bleiben.  Ärgerlich  Ärgerlich

Ich hab mir Papiere von ADH durchgelesen, dort stand nichts 60 Monate Pflichtbeiträge. Sonst alle Bedingungen erfüllt.

Mir wurde damals gesagt, dass man erst nach 1 Jahr Arbeit Niederlassungserlaubnis geben kann.

Der Mitarbeiter sagte mir damals.

Die neuen Typen sagen jetzt: Warten wir mal auf die Probezeit ab, dann bekam ich für Mitte August Termin, wegen Verlängerung.
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Antwort #5 - 28.07.2016 um 10:35:45
 
Das Wort "Typen" solltest Du mal ganz schnell aus Deinem Wortschatz streichen wenn Du hier noch hilfreiche Antworten bekommen willst. Das ist einfach nur verletzend und herabwürdigend.
"Mitarbeiter ABH", "Bearbeiter", "Sachbearbeiter" o.ä. wäre der richtige Begriff.
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Antwort #6 - 28.07.2016 um 11:16:34
 
Auslossersein schrieb am 28.07.2016 um 10:00:14:
§ 34 AufenthG
Absatz 2


Also bist du als Minderjähriger per Familiennachzug nach Deutschland gekommen? Falls ja und du keine strafrechtlichen Verurteilungen hast, dann gilt für dich § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; 60 Monatsbeiträge müssen nicht nachgewiesen werden.
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Antwort #7 - 28.07.2016 um 11:33:41
 
Zitat:
Also bist du als Minderjähriger per Familiennachzug nach Deutschland gekommen? Falls ja und du keine strafrechtlichen Verurteilungen hast, dann gilt für dich § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; 60 Monatsbeiträge müssen nicht nachgewiesen werden.

Leider nein, bin hier in Deutschland geboren.

Gilt es trotzdem? Natürlich ist alles hier korrekt: keine Verurteilungen wegen Drogen,Waffen oder so

Außer 1 Anzeige wegen Körperverletzung, aber konnte mit der Familie außergerichtlich einigen. Deshalb keine Verurteilung bis jetzt. Die Anzeige müsste bestimmt noch vermerkt sein, wenn man die Bullen danach fragt. Ist aber schon sehr lange her.
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Antwort #8 - 28.07.2016 um 11:37:23
 
Auslossersein schrieb am 28.07.2016 um 11:33:41:
Gilt es trotzdem?

Ja, natürlich.

Auslossersein schrieb am 28.07.2016 um 11:33:41:
Die Anzeige müsste bestimmt noch vermerkt sein

Das ist nicht relevant sofern nicht aktuell ein Ermittungsverfahren noch läuft. Der Anspruch auf NE besteht nur bei Verurteilungen in den letzten drei Jahren  wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugendstrafe von mindestens sechs oder einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder wenn die Verhängung einer Jugendstrafe ausgesetzt ist, nicht. Ist das nicht der Fall, solltest du eine NE beantragen und das Ergebnis abwarten.
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Auslossersein
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Antwort #9 - 28.07.2016 um 11:52:30
 
Zitat:
Ja, natürlich.

Das ist nicht relevant sofern nicht aktuell ein Ermittungsverfahren noch läuft. Der Anspruch auf NE besteht nur bei Verurteilungen in den letzten drei Jahren  wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugendstrafe von mindestens sechs oder einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder wenn die Verhängung einer Jugendstrafe ausgesetzt ist, nicht. Ist das nicht der Fall, solltest du eine NE beantragen und das Ergebnis abwarten.

Wow du bist ja cool.

Danke für die Antworten.
Hast meine deprimierenden Gedanken fast ausgelöscht.

Musste damals für den Vorfall die Artzbehandlung bezahlen. Obwohl der Typ krankenversichert war. Aber besser als verurteilt zu werden + Geldstrafe.

Jetzt geht hier weiter
NE seit 03.2015 beantragt.
Wieso sagten die Typen ABH das? Wir schauen erstmal ab, was nach der Probezeit passiert. Und meinten dann, es geht um die Verlängerung. Das kann eigentlich nur um Aufenthaltserlaubnis gehen.

Was soll ich machen? Falls nochmal dieses Papier erhalte, wo ich unterschreiben kann, wegen der Aufenthaltserlaubnis Verlängerung.

Soll ich etwa die belehren mit deinen gennanten Punkten, weil was die tun ist nicht korrekt!! Gegebenenfalls drohen mir Anwalt zu holen und die Behörde anzeigen, wegen absichtliche Täuschung?
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« Zuletzt geändert: 28.07.2016 um 12:07:38 von Auslossersein »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 28.07.2016 um 12:14:35
 
Wir wollen jetzt nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

1) Für die NE muss erstmal ersichtlich sein, dass du auch deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst. Soweit, war das noch damals unklar. Jetzt wo die Probezeit abgelaufen ist und du einen unbefristeten Vertrag hast, sieht die Sache gut aus.

2) Wenn ausdrücklich eine NE beantragt wurde, dann muss im Fall einer Ablehnung auch ein entsprechender Bescheid mit Begründung ergehen. Falls nicht, dass bestehst du auf einen und überlegst dir das weitere Vorgehen. Das man hier von "Verlängerung" gesprochen hat, muss nichts heißen. Du spricht ja schließlich von "Typen" (Sachbearbeiter) und "Bullen" (Polizisten). Also Termin abwarten und schauen was rauskommt. Dann kannst du dich gerne wieder hier melden.
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Antwort #11 - 28.07.2016 um 13:52:59
 
Ich habe mir das hier nun lange genug angeschaut...

@Auslossersein
... Solltest du deine Wortwahl in Bezug auf Sachbearbeiter der ABH (Typen) und Polizisten (Bullen) nicht asap ändern, dann ist hier relativ schnell  Schicht im Schacht und der Thread geschlossen.

Ich hoffe, ich habe mich unmissverständlich ausgedrückt und wünsche hierzu keinen Kommentar!

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Antwort #12 - 28.07.2016 um 14:04:30
 
trixie schrieb am 28.07.2016 um 07:46:48:
Sorry, aber du mit den deutschen Gesetzen nicht klar kommst, steht es dir frei in ein anderes Land zu gehen, dessen Gesetze besser zu dir passen. Keiner zwingt dich hier zu bleiben.ÄrgerlichÄrgerlich



Sorry, aber wenn du mit unserer NUB nicht klar kommst, steht
es dir frei, in einem anderem Forum, dass besser zu dir passt,
zu schreiben.  Ärgerlich Ärgerlich

Zitat:
Auszug aus der NUB
Es sind keine Diskussionen erwünscht, ob das Recht, so wie es ist, gut oder schlecht ist. Grundsatzdiskussionen über Verfassungsmäßigkeit des AufenthG etc. sind daher fehl am Platz; gleiches gilt für moralische Wertungen,  Hinterfragungen, Beistandsbekundungen.

Unter Hinweis darauf, dass die Betreiber des Boards quasi Hausrecht ausüben, behalten sie sich vor, jederzeit Maßnahmen zu treffen, um den Boardfrieden zu erhalten; hierzu gehört das zeitweise Sperren von Schreibrechten ebenso wie das Löschen eines Accounts. Wann der Boardfrieden gestört ist, stellen die Board-Betreiber nach eigenem Ermessen fest
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Antwort #13 - 02.08.2016 um 17:31:15
 
Zitat:
Wir wollen jetzt nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

1) Für die NE muss erstmal ersichtlich sein, dass du auch deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst. Soweit, war das noch damals unklar. Jetzt wo die Probezeit abgelaufen ist und du einen unbefristeten Vertrag hast, sieht die Sache gut aus.

2) Wenn ausdrücklich eine NE beantragt wurde, dann muss im Fall einer Ablehnung auch ein entsprechender Bescheid mit Begründung ergehen. Falls nicht, dass bestehst du auf einen und überlegst dir das weitere Vorgehen. Das man hier von "Verlängerung" gesprochen hat, muss nichts heißen. Du spricht ja schließlich von "Typen" (Sachbearbeiter) und "Bullen" (Polizisten). Also Termin abwarten und schauen was rauskommt. Dann kannst du dich gerne wieder hier melden.

Hi du habe gestern von ABH Brief bekommen. Dort steht Mitwirkungspflicht § 82 AufenthG

Soll zum Termin:
Aktuelles Foto und 60€
Bestätigung ob nach der Probezeit dort weiterbeschäftigt werde

Alles kein Problem.

Aber niemals kostet Niederlassungserlaubnis 60€.
Deswegen sind die Befürchtungen berechtigt. Das kann nur Aufenthaltserlaubnis Verlängerung sein, wie vor 1 Jahr.

Was soll ich machen, wenn ich zum Termin erscheine? Diskutieren mit deinen genannten Punkten?
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Antwort #14 - 02.08.2016 um 17:38:51
 
Eine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kostet 65 € (siehe § 45 AufenthV). Aber vielleicht wollen die das Neuaustellen??? Das kostet nämlich 60 € (siehe § 45c AufenthV).

Gibts ein Formular zum beantragen der Niederlassungserlaubnis in eurem Stadt/Landkreis/Bundesland?
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