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unbeabsichtigte Schleusung begangen (Gelesen: 20.073 mal)
Themen Beschreibung: schuldig?
bürokrat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.07.2016 um 01:58:50
 
Hallo zussammen,
ich bin hier Neuling und bräuchte von Euch Hilfe, da ich richtig unglücklich in eine Schlamassel gelandet bin.
Zum Sachverhalt:
Ich habe im Hinblick auf die Rückreise aus Italien per blablacar eine Mitfahrgelegenheit für mehrere Personen angeboten. Der Start war bei Modena und das Ziel in Düsseldorf. Es schrieben mich über dem besagten Internetportal mehrere Interessenten an und jeden einzelnen fragte ich per Chat dort und wiederholt nach gültigen Ausweisen. Schließlich habe ich angeblich 5 Personen gefunden, für die ich mich auch entschieden habe. Am 14.07. habe ich die Rückreise angetreten und zunächst die Person A aus Nigeria ins Fahzeug einsteigen lassen. Von dieser Person habe ich mir dessen gültigen Ausweis namens permesso di soggiorno (was zu Reisen innerhalb ganz Europas berechtigt) zeigen lassen. Dort wartete ich noch etwa halbe Stunde lang auf die weitere Person B mit seinen Kleinkindern C und D aus Ghana. Von dieser Person ließ ich mir ebenso die Ausweise und seinen 3 Kindern zeigen, die die gleichen Ausweise vorlegte. Darauf brach ich mit dem Fahrzeug auf und machte mit langer Verspätung einen Zwischenstopp in Verona und holte ich von dort eine andere Person E aus Indien, die mir den amerikanischen Pass vorlegte. Schließlich setzte ich die Fahrt auf den Heimweg fort. Alle Personen wollten auch wirklich zum Zielort. Auf der Strecke, direkt nach dem Grenzübertritt, bat mich die Person B mit dessen Kleinkindern C und D um einen Zwischenstopp bei einem Schnellrestaurant um den Hunger seiner Kinder zu stillen. Ich nahm die Bitte an und dann fuhr ich zu einem McDonalds in Kempten nahe der Autobahn. Alle Fahrgäste und ich gingen nach der Ankunft dort auf dem Parkplatz zum Schnellrestaurant und machten die Einkäufe und dann kehrten wir und aßen und verweilten eine Zeit lang im Auto. Überraschenderweise fuhr später eine Streife der BP und wir alle wurden der Ausweiskontrolle unterzogen. Bei der genauen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Ausweise der ghanaischen Personen B, C (Kind) und D (Kind) seit April abgelaufen waren. Bei anderen zwei Personen aus Indien und Nigeria war dagegen nichts zu beanstanden. Die ghanaische Person legte der Polizei zudem eine Bescheinigung vor, aus der hervorging, dass er die Verlängerung des italienischen Ausweises bereits beantragt hatte. Er versicherte auch, dass er die Verlängerung in einigen Wochen bekommen wird. Danach wurden wir alle zum Revier gebracht und einzeln vernommen. Aus den Vernehmungen ist es nicht zu schließen, dass ich von der Ungültigkeit der Ausweise der Personen B, C und D wirklich gewusst hatte. Scheinbar haben mich alle Fahrgäste verteidigt. Die Person A als erster Fahrgast bezeugte, dass ich mir zwar die Ausweise von den später eingetroffenen Personen B, C und D vorzeigen ließ, allerdings schaute ich mir die Ausweise nicht genau und flüchtig an, da wir in Eile waren. Dessen begleitende Mutter soll das auch gesehen haben. Genauso habe ich bei der Vernehmung das gleiche behauptet, weil ich auch früh aufgestanden bin und müde war. Der ghanaische Vater der beiden Kindern gestand auch in seiner Vernehmung, dass er mich auf Anfrage hin, ob seine Ausweise gültig waren, anschwindelte und dass er damit rechnete und hoffte, dass ich nicht aufs Gültigkeitsdatum achten würde. Nach seinen Angaben soll er gegenüber der Polizei unser Chatprotokoll vom blablacar demonstriert haben, das wie folgt aussieht:

Person B:
"Hi am interested in ur trip to dusseldorf but am traveling with 2 children one 5 and the other 6 years"

Ich:
"But do you all have valid documents to travel to germany and austria?"

Person B:
"Yes we have"

Ich:
"But really no joke? I would check your documents before departure."

Person B:
"No problem"

Person B:
"Am not joking too"

Person B:
"They are my kids"

Person B:
"Going for holiday"

Ich:
"Because according to my experience a lot of people dont tell me the truth.
But you pay the full price like for adults."

Person B:
"Ok"

Person B:
"But please can you do something a little about the price"

Person B:
"We will be coming from reggio emilia"

Ich:
"Where exactly do you want to depart and where exactly to you want to go to Germany? I start from Venice."

Person B:
"Reggio to Dortmund"

Ich:
"Ok then we meet in verona porta nuova at 9am."

Person B:
"If u will be able to pick us in reggio emilia am ready to pay extra cost"

Person B:
"I only ask if u can"

Ich:
"I will think about it and will tell you later."

Person B:
"Ok thanks very much"

Ich:
"Hello, i wanted to ask you whether you could even ride with me this evening."

Person B:
"Please can't this evening tomorrow will be fine with me"

Person B:
"I have to take some things tomorrow before I leave"

Ich:
"Ok then i go tomorrow."

Person B:
"Thanks"

Ich:
"But could we meet in verona or padova?"

Ich:
"What is your exact address?"

Person B:
"Please my phone is going off so let me charge it small"

Person B:
"My address is via medaglie della resistanza XXX Reggio emilia"

Ich:
"Ok but would you be able to go to padova or verona?"
================================================================================
====

Genauso soll die Polizei das Chatprotokoll zwischen mir und der Person A von seinem Handy aus aufgenommen haben, das wie folgt aussieht:

Person A:
"Hello my name is Michael i Will like to travel with you to Dusseldorf"

Person A:
"Do you still have space or me"

Person A:
"Please let me know something is very important for me thank you"

Ich:
"yes ok, I would have one free place. But do you have valid documents? I tell you that I will check it before departure."

Person A:
"Yes I have it with me"

Ich:
"And your documents are valid for Austria and Germany? I tell you I will check them before departure."

Person A:
"Yes I have it"

Person A:
"Yes I have all with me for the travel 14"

Ich:
"ok, then see you."

Person A:
"Okey"

Ich:
"Again, see you on 14th in verona porta nuova. And I hope that is truth what you said me that you have valid documents to travel to austria and germany."

Ich:
"Ok?"

Person A:
"YeS"
================================================================================
==============

Ich wollte noch darauf hinweisen, dass das Chatprotokoll unsere gesamte Kommunikation nicht vervollständigt, da wir restliche Details per Telefon geklärt haben, so wie das bei der Person E der Fall war.
Ich habe auch wirklich beteuert, bei keinen Ausweisen auf das Gültigkeitsdatum geachtet zu haben. Zudem habe ich gesagt, dass ich nicht so schlicht beim Schnellrestaurant rasten würde und uns auffallen ließ, wenn ich tatsächlich gewusst hätte, dass sich unter den Fahrgästen illegale Migranten befunden haben. Ein Schleuser ist so gutherzig, leichtsinnig und macht einen Halt und rastet bei McDonalds mit seinen verdächtig aussähenden Fahrgästen und vor allem in Grenznähe??
Andererseits war die auffällig dunkelhäutige Person B so leichtsinnig und denkt in erster Linie daran, den nicht lebensbedrohlichen leichten Hunger dessen Kindern zu stillen und begibt sich selber in Gefahr. Meines Wissens hat diese sich selbst ins eigene Knie geschossen und wird mit Konsequenzen bezüglich seines zukünftigen Aufenthalts rechnen müssen. Hätte der Vater genügend Essen für die Reise von sich zu Hause mitgenommen oder hätten er und seine Kinder wenigstens ihre Grundbedürfnisse unterdrückt und sich somit vorgenommen, für ein paar weitere Stunden stattdessen die Zähne zusammen zu beißen, dann wäre das Ganze sicherlich nicht passiert. Was für ein Volltrottel. Ohne Worte.
Ich wollte noch sagen, dass ich bei der Ankunft der Polizei mich ganz cool und gelassen verhalten habe und ich der Polizei zuvorkam und selbstsicher behauptete, die Fahrgästen hätten gültige Papiere, ohne dass die Beamten zuerst nach etwas verlangten. Ich sagte vor Ort, dass ich ganz genau wusste, weshalb die Beamten kamen, nämlich uns einer Ausweiskontrolle zu unterziehen, weil die (verdächtig aussehenden) Personen den Bürgern in der Umgebung als verdächtg aufgefallen sein sollten, die Polizei alarmierten, also uns bespitzelten. Ich sagte dem einen Beamten cool und anmaßend, dass ich nicht da wäre, wenn die Fahrgäste keine gültigen Papiere hätten. Der Beamte behauptete hingegen bei meiner Vernehmung, dass wohl doch kein Bürger als Zeuge bei McDonalds uns verpetzte, sondern dass es auf die Initiative der patrullierenden Streifenfahrt der Beamten zurückzuführen war und denen der indische Fahrgast mit dem Turban, sitzend auf dem Beifahrersitz, als verdächtig vorkam, was den Anstoß für die Ausweiskontrolle gab. Ob das überhaupt stimmt, weiß ich nicht. Die BP behauptete, sie würden ab und zu an jenem Parkplatz ihre Runden drehen.

Unterm Strich ist es leider alles dumm gelaufen. Kann hier jemand einschätzen, ob es hier zu einer Verurteilung und dem Freisprch kommt?

MfG
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Antwort #1 - 17.07.2016 um 02:38:58
 
PS.
Als Fahrtpreis habe ich knapp unter 60€ für die maximale Strecke verlangt, was auch vom integrierten Preisrechner vom blablacar vorgeschlagen wird. Dieser unerhebliche Betrag entspricht also nicht der finanziellen Gegenleistung, die gemäß §96 AufenthG gemeint ist. Bei meiner Durchsuchung wurden ca. 70€ und bei dem Ghanaer 200€ Bargeld vorgefunden. In Vorleistung ist damals noch niemand eingetreten.
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Candy Man
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Antwort #2 - 17.07.2016 um 06:02:45
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 01:58:50:
...Die Person A als erster Fahrgast bezeugte, dass ich mir zwar die Ausweise von den später eingetroffenen Personen B, C und D vorzeigen ließ, allerdings schaute ich mir die Ausweise nicht genau und flüchtig an, da wir in Eile waren. Dessen begleitende Mutter soll das auch gesehen haben. Genauso habe ich bei der Vernehmung das gleiche behauptet, weil ich auch früh aufgestanden bin und müde war.


Man muß nun einmal genau hinsehen, dazu ist man verpflichtet.

"Müde" darf man kein Auto fahren. Wenn es beim Paß schon nicht mit dem genauen Hinsehen reicht, wie dann bei der Fahrt? Schätze mal, die werden das als Lüge abtun.

Ob, und wenn ja, was bei einer Verurteilung heraus kommt, kann ja wohl nur ein Fachmann entscheiden, und die nehmen erst einmal Akteneinsicht.
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trixie
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Antwort #3 - 17.07.2016 um 12:43:08
 
Du wirst sicherlich nicht als Schleuser angesehen und nach diesen Strafkriterien bestraft.

Du hast dich dadurch strafbar gemacht, dass du jemanden bei einer illegalen geholfen hast. Durch eine sorgsamere Passkontrolle hätte dir das auffallen müssen oder du hättest dich bei einer italienischen Polizei informieren müssen, ob der Pass noch gültig ist. Dein Vorgehen war somit fahrlässig. Ob es grob fahrlässig war, vermag ich nicht zu beurteilen. Anhand deiner Aussage, würde ich aber Vorsatz ausschließen, der dir ein höheres Strafmaß bringen würde.

Ich könnte mir einen Strafbefehl vorstellen, sofern deine Weste bisher weiß war.

Der ganze andere Teil, den du mit "hätte ich die Person bewußt schleußen wollen, hätte ich das so nicht gemacht oder wäre nicht dort stehen geblieben", ist m. M. nach nebensächlich, denn auch Straftäter können bewußt oder unbewußt  Fehler machen, weil sie glauben, dass dies keinem auffällt oder einfach nur ablenken wollen.
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Daddy
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Antwort #4 - 17.07.2016 um 14:03:33
 
Es ist aus der Entfernung schlichtweg nicht einzuschätzen wie dein Verfahren ausgehen wird.

Andererseits müsstest du wissen welcher Tat du beschuldigt wirst. Du bist, wie du schreibst, vernommen worden. Ergo musst du das Verehmungsprotokoll gegengezeichnet haben, welches den Tatvorwurf nebst strafrechtlicher Belehrung enthält.

Dem Wortlaut nach könnte dir theoretisch eine Tat nach § 96 Abs. 1 Ziff. 1 lit. b) AufenthG vorgeworfen werden, es bedarf bei einer Schleusung zugunsten mehrer Personen keines Vermögensvorteils. Ich persönlich halte es allerdings für unwahrscheinlich bei dem von dir geschilderten Sachverhalt. Andererseits sind schon österreichische Taxifahrer wegen solcher Fahrten angezeigt worden (http://www.sueddeutsche.de/bayern/schleierfahdnung-kleiner-grenzverkehr-1.245808...).

Ebenfalls ist eine Beihilfetat zu § 95 AufenthG denkbar, aber -wie gesagt- das müsstest du wissen.

Was am Schluss die Staatsanwaltschaft aus dem ganzen macht wird abzuwarten sein, ich persönlich möchte da keine Einschätzung abgeben, da ich nicht in deren Köpfe hineinsehen kann.

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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.07.2016 um 14:26:38
 
Ich vermute auch, dass das am Ende glimpflich ausgeht und das ganze als fahrlässig gewertet wird. Jedoch solltest Du mit Deiner Wortwahl gegenüber den Behörden aufpassen und vielleicht nicht so wie hier formulieren:
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 01:58:50:
dann wäre das Ganze sicherlich nicht passiert. Was für ein Volltrottel. Ohne Worte.

bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 01:58:50:
uns verpetzte

Dies könnte man schon als Hinweis auf Eventualvorsatz betrachten. Das hört sich so an, als ob Du froh gewesen wärst wenn es keine Kontrolle und somit eine illegale Einreise gegeben hätte. Auch 'uns verpetzen' hört sich für mich an, als ob Du mit den Tätern sympathisierst. 
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bürokrat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.07.2016 um 15:35:34
 
Daddy schrieb am 17.07.2016 um 14:03:33:
Es ist aus der Entfernung schlichtweg nicht einzuschätzen wie dein Verfahren ausgehen wird.

Andererseits müsstest du wissen welcher Tat du beschuldigt wirst. Du bist, wie du schreibst, vernommen worden. Ergo musst du das Verehmungsprotokoll gegengezeichnet haben, welches den Tatvorwurf nebst strafrechtlicher Belehrung enthält.

Dem Wortlaut nach könnte dir theoretisch eine Tat nach § 96 Abs. 1 Ziff. 1 lit. b) AufenthG vorgeworfen werden, es bedarf bei einer Schleusung zugunsten mehrer Personen keines Vermögensvorteils. Ich persönlich halte es allerdings für unwahrscheinlich bei dem von dir geschilderten Sachverhalt. Andererseits sind schon österreichische Taxifahrer wegen solcher Fahrten angezeigt worden (http://www.sueddeutsche.de/bayern/schleierfahdnung-kleiner-grenzverkehr-1.245808...).

Ebenfalls ist eine Beihilfetat zu § 95 AufenthG denkbar, aber -wie gesagt- das müsstest du wissen.

Was am Schluss die Staatsanwaltschaft aus dem ganzen macht wird abzuwarten sein, ich persönlich möchte da keine Einschätzung abgeben, da ich nicht in deren Köpfe hineinsehen kann.

Daddy


Also wird es dabei ohnehin mit absoluter Sicherheit vor Gericht kommen oder könnte es auch sein das das Ganze von vornerein eingestellt wird und es doch nicht vor Gericht kommt?
Also wenn bei dem StA auch wirklich der Eindruck besteht und dieser auch glaubt, dass ich tatsächlich nicht gewusst hatte, die entsprechenden Personen hätten keine gültigen Ausweise.
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Antwort #7 - 17.07.2016 um 15:40:30
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 15:35:34:
Also wird es dabei ohnehin mit absoluter Sicherheit vor Gericht kommen oder könnte es auch sein das das Ganze von vornerein eingestellt wird und es doch nicht vor Gericht kommt?
Also wenn bei dem StA auch wirklich der Eindruck besteht und es auch glaubt, dass ich tatsächlich nicht gewusst hatte, die entsprechenden Personen hätten keine gültigen Ausweise.


Genau das kann man eben aus der Entfernung nicht sagen.

Möglich sind:
- Einstellung
- Einstellung gegen Auflage
- Strafbefehl
- Hauptverhandlung

Die zweite und dritte Möglichkeit ist meiner Meinung nach wahrscheinlicher als die vierte.
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Antwort #8 - 17.07.2016 um 15:50:25
 
reinhard schrieb am 17.07.2016 um 15:40:30:
Genau das kann man eben aus der Entfernung nicht sagen.

Möglich sind:
- Einstellung
- Einstellung gegen Auflage
- Strafbefehl
- Hauptverhandlung

Die zweite und dritte Möglichkeit ist meiner Meinung nach wahrscheinlicher als die vierte.


Aber das bedeutet, dass ich hier als schuldig befunden werde. Wenn der Strafbefehl angefochten wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.
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Antwort #9 - 17.07.2016 um 15:54:24
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 15:50:25:
Wenn der Strafbefehl angefochten wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. 

Genau so ist es.
Entweder wirst du dann freigesprochen oder verurteilt.
Ob du das alleine durchfechten willst, oder einen Rechtsanwalt dazu beauftragt, mußt du dann selber entscheiden.

bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 15:35:34:
Also wenn bei dem StA auch wirklich der Eindruck besteht und dieser auch glaubt, dass ich tatsächlich nicht gewusst hatte, die entsprechenden Personen hätten keine gültigen Ausweise.

Der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", sollte dennoch bekannt sein.
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Antwort #10 - 17.07.2016 um 15:58:18
 
Fakt ist noch, dass die Person B mich nachweislich angelogen und somit meine Gutgläubigkeit und Unaufmerksamkeit ausgenutzt hat.
Wäre das nicht passiert, dann hätte ich logischerweise die Peson und dessen Kndern nicht mitgenommen. Aus meinen Chatprotokollen geht hervor, dass ich jeden potenziellen Mitfahrer stets und wiederholt nach gültigen Ausweisen fragte.
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Antwort #11 - 17.07.2016 um 15:59:38
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 01:58:50:
Die ghanaische Person legte der Polizei zudem eine Bescheinigung vor, aus der hervorging, dass er die Verlängerung des italienischen Ausweises bereits beantragt hatte. Er versicherte auch, dass er die Verlängerung in einigen Wochen bekommen wird.


Ich denke, dass ist der Ansatzpunkt für deinen Freispruch bzw. der Einstellung.
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Antwort #12 - 17.07.2016 um 16:00:25
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 15:54:24:
Der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", sollte dennoch bekannt sein.


Aber gemeint ist damit, wenn dem Täter nicht bewusst ist, dass die Schleusung strafbar sei.
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Antwort #13 - 17.07.2016 um 16:07:18
 
reinhard schrieb am 17.07.2016 um 15:40:30:
Genau das kann man eben aus der Entfernung nicht sagen.

Möglich sind:
- Einstellung gegen Auflage


Und außerdem kommt das lediglich bei Straftaten im geringwertigen Bereich in Betracht. Aber hier ist das Strafmaß von 3 Monaten bis 5 Jahren.
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Antwort #14 - 17.07.2016 um 16:08:17
 
Damit ist auch gemeint, dass dir nicht bewusst war, dass drei Personen ungültige Pässe dabei hatten.

Zitat:
Die ghanaische Person legte der Polizei zudem eine Bescheinigung vor, aus der hervorging, dass er die Verlängerung des italienischen Ausweises

Wie kann eine ghanaische Person einen italienischen Ausweis verlängern?
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Antwort #15 - 17.07.2016 um 16:15:40
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 16:08:17:
Wie kann eine ghanaische Person einen italienischen Ausweis verlängern?


Das ist aber kein richtiger italienischer Reisepass. Etwas nur für Ausländer.
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Antwort #16 - 17.07.2016 um 16:16:41
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 16:08:17:
Wie kann eine ghanaische Person einen italienischen Ausweis verlängern?

Wahrscheinlich meint er damit den italienischen eAT.
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Antwort #17 - 17.07.2016 um 16:24:58
 
Saxonicus schrieb am 17.07.2016 um 16:16:41:
Wahrscheinlich meint er damit den italienischen eAT.

Wie bereits schon gesagt: Permesso di soggiorno

http://www.italien.diplo.de/contentblob/4124380/Daten/6231587/VisaDaueraufenthal...
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Antwort #18 - 17.07.2016 um 16:38:06
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 16:24:58:
Permesso di soggiorno 

Hier, so sieht der aus:
http://permessodisoggiorno.org/wp-content/uploads/2012/08/Permesso-di-soggiorno....
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Antwort #19 - 17.07.2016 um 16:43:43
 
@TS

Auch das passt nicht ganz zusammen.

Der von dir eingestellte Link stellt einen unbefristeten italienischen AT dar. Dieser wäre somit auch nicht zu verlängern.

Wenn die Frau eine Bescheinigung dabei gehabt hat, wäre das wohl nach unserem Verständnis eine FB. Damit wäre wohl die Einreise nach Deutschland legal gewesen. Das hätte auch der Polizist relativ schnell feststellen können und es wäre nicht zu einer Vernehmung gekommen.

Irgendwelche wichtigen Details fehlen.

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Antwort #20 - 17.07.2016 um 17:37:29
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 12:43:08:
Der ganze andere Teil, den du mit "hätte ich die Person bewußt schleußen wollen, hätte ich das so nicht gemacht oder wäre nicht dort stehen geblieben", ist m. M. nach nebensächlich, denn auch Straftäter können bewußt oder unbewußt  Fehler machen, weil sie glauben, dass dies keinem auffällt oder einfach nur ablenken wollen.


Spielt die Vorbringung solcher Argumente vor Gericht wirklich keine Rolle? Es ist auch mal die allgemeine Lebenserfahrung anzuwenden. Es gibt hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass ich mich mit allen verdächtig aussehenden Mitfahrern in absoluter Öffentlichkeit auffallen ließ und somit keine Anstalten gemacht habe, etwas zu verbergen. Ein Schleuser muss richtig krank zu sowas sein, wenn er auch dem Geschleusten ein großzügiges Gefallen tut, zur Imbissbude zu gehen und sich dabei einem erhöhten Risiko aussetzt, erwischt zu werden. Es ist hier nicht mein Wunsch oder Initiative gewesen, dort anzuhalten. Und das ist etwas, was überhaupt nicht nötig war. Dass du behauptest, mit dieser Aktion vielleicht doch nicht aufzufallen, ist völliger Quatsch. Zumindest hätte ich das Risiko verringern können, wenn ich selber zum Schnellrestaurant gegangen wäre und für den Mitfahrer Essen gekauft hätte und er stattdessen im Auto geblieben wäre. Zudem kommt der Fakt hinzu, dass der Inder mit dem Turban, der auf dem Beifahrersitz saß, der Polizei auffiel. Ich war aber mit einem 7-Personen Familienwagen unterwegs. Und bei allen dieser PKWs sind ab Werk sämtlich hintere Scheiben schwarz getönt. Der Inder hätte also hinten noch gepasst. Die Frage ist dann, wieso ich den Inder nicht nach hinten gesetzt habe, damit er und mein PKW zusammen nicht nach außen auffällt. Das mit dem Halt bei dem Schnellrestaurant war für den Fahrer nicht nötig gewesen. Nötig gewesen wäre für den Schleuser lediglich und höchstens dann, auf der Tankstelle zu tanken. Das ist eben nicht vermeidbar, und da könnte er schon auffallen, obwohl die Fahrgäste im Auto sitzen. Wie schon gesagt:
Dass der weiße und deutsch aussehende Schleuser dunkelhäutige und mit Turban gespickte Personen in aller Öffentlichkeit aus seinem Fahrzeug aussteigen lässt und sich dabei denkt, die Bürger in dem Umfeld seien alle dumm und würden (oder könnten) mit absoluter Gewissheit denken, die Fahrgäste seien reine Touristen, ist ein purer Vollidiot.
Kann ich solche Argumentationen vor Gericht vorbringen und kann das Gericht diese zur freien Beweiswürdigung verwerten? Oder spielt das überhaupt keine Rolle?
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Antwort #21 - 17.07.2016 um 17:45:05
 
Hier fehlt es nicht nur an Details, sondern auch grundsätzlich an dem Wissen darum, welcher Sachverhalt tatsächlich vorliegt bzw. plausibel unterstellt werden kann.

Den wird irgendwann der Staatsanwalt auf dem Tisch liegen haben.

Und da man weder den ermittelten Sachverhalt kennt, noch die künftige Bewertung des Staatsanwalts voraussehen kann, kann man schlicht und ergreifend nichts prognostizieren.

Jede Spekulation darüber, ob Einstellung, Strafbefehl, Hauptverhandlung etc. gleicht m.E. dem Versuch, die Lottozahlen des nächsten WE vorauszusagen...

bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 17:37:29:
Kann ich solche Argumentationen vor Gericht vorbringen und kann das Gericht diese zur freien Beweiswürdigung verwerten?


Klar kannst Du, und klar kann das Gericht, falls es soweit kommt...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #22 - 17.07.2016 um 17:47:29
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 17:37:29:
Kann ich solche Argumentationen vor Gericht vorbringen und kann das Gericht diese zur freien Beweiswürdigung verwerten? 

Das solltest Du mit Deinem Anwalt beraten, falls das ganze vor Gericht geht. M.M.n. ist eine solche Verteidigung a la 'wenn ich was illegales hätte machen wollen, hätte ich das doch nicht so gemacht.' eher schwierig. Solltest Du damit durchkommen, würden ja alle Schleuser z.B. bei dem McD Rast machen (oder sich irgendwie anders 'doof' anstellen), und hätten dann ja nix mehr zu befürchten. Zudem zeigt es ja auch, dass Du darüber nachdenkt wie man diese Straftat am besten begehen könnte, was auch nicht bei jedem Richter vermutlich gut ankommen würde. Aber wie gesagt: berate Dich sobald es akut wird mit Deinem Verteidiger.
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Antwort #23 - 17.07.2016 um 17:54:01
 
Hat nix zu bedeuten. Schleuser sind ganz abgebrüht. Die ganzen Überlegungen könnte man auch gegen dich nutzen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #24 - 17.07.2016 um 17:59:41
 
Würde es die gesamte Situation nicht positiv verändern, wenn die Person B es demnächst nachweist, dass sein Ausweis tatsächlich verlängert wurde?
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Antwort #25 - 17.07.2016 um 18:01:55
 
Ja, wenn alle drei ihre Aufenthaltstitel verlängert haben, dann bringt das was...
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Antwort #26 - 17.07.2016 um 18:04:23
 
Es bleibt die Frage trotzdem offen, warum die Einreise nach Deutschland illegal war, wenn der ital. AT verlängert wurde. Bei einer Verlängerung dürfte der AT fortbestehen, so wie es auf deutscher Seite der Fall wäre, wenn jemand mit einer FB ins Ausland reist.

Wenn das ital. AufenthG so etwas nicht vorsieht, dass bei einer AT Verlängerung dieser erst einmal weiter gilt, dann bleibt die Einreise illegal.

Aras schrieb am 17.07.2016 um 18:01:55:
Ja, wenn alle drei ihre Aufenthaltstitel verlängert haben, dann bringt das was...

So pauschal kannst du das nicht sagen.
Du kennst das ital. AufenthG sicherlich nicht. Auch weiß keiner, ab die Beantragung der Verlängerung vor oder nach dem Ablauf stattgefunden hat. Die Folgen können somit sehr erheblich sein.

Auch könnte es trotz Verlängerungsantrag zu einer Ablehnung kommen.

Lieber TS!
Deine Situation und den damit verbundenen aufreibenden Momenten ist sicherlich allen bewußt.
Du kannst aber im Moment wirklich nichts machen, ausser abwarten, auch wenn es schwer fällt und auch unterträglich ist.
Du siehst aber selber, dass so viele Unwägbarkeiten im Sachverhalt liegen, dass alles nur reine Spekulation ist.
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Antwort #27 - 17.07.2016 um 18:12:26
 
Letzendlich ist es Beihilfe zur illegalen Einreise und das ist strafbar...je nach Sta und Richter wird das eher eine Strafe, denn eine Einstellung geben....In Bayern tippe ich mal auf Strafe.

http://www.rosenheim24.de/rosenheim/polizeimeldungen/mehrere-gehilfen-festgenomm...

Auch wurde von dir schon die Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt zugegeben und damit wirst du ohne Strafe nicht wegkommen.

http://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-in-deutschland-wer-als-schleuser...
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Antwort #28 - 17.07.2016 um 18:17:11
 
Zitat:
"Müde" darf man kein Auto fahren. Wenn es beim Paß schon nicht mit dem genauen Hinsehen reicht, wie dann bei der Fahrt? Schätze mal, die werden das als Lüge abtun.


Du meinst damit, daß ich beim Hingucken bewusst blindgeshaut haben könnte?
Laut sämtlichen Chatprotokollen ist es ersichtlich, dass ich jeden einzelnen potenziellen Mitfahrer vorab und stets wirderholt nach gültigen Papieren fragte, auch von denen, die nicht mitgefahren sind. Daraus ist es überhaupt nicht zu schließen, bereit zu sein, Mtfahrer ohne gültigen Ausweisen mitzunehmen. Das Gericht sollte auf jeden Fall meinen gesamten Verlauf durchschauen. Ich wollte schon bei der Vernehmung meine Zugangsdaten vom blablacar preisgeben, damit die Polizei sich alle Verläufe anschaut. Aber diese behauptet, es sei noch nicht nötig und dass es auf Anordnung des Gerichts ankomme.
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Antwort #29 - 17.07.2016 um 18:26:21
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 18:17:11:
Laut sämtlichen Chatprotokollen ist es ersichtlich, dass ich jeden einzelnen potenziellen Mitfahrer vorab und stets wirderholt nach gültigen Papieren fragte, auch von denen, die nicht mitgefahren sind. Daraus ist es überhaupt nicht zu schließen, bereit zu sein, Mtfahrer ohne gültigen Ausweisen mitzunehmen

Wie dir bereits ein Forist schrieb, könnte man das auch gegen dich verwenden, denn auch cleverer Schleußer könnte, damit man seine Unschuld glaubt, so etwas vorbauen.
Es soll aber wahrlich nicht heißen, dass du das auch so aufgebaut hast.
Du warst nicht bereit (ist logisch und verständlich) Menschen ohne gültige Ausweispapiere mitzunehmen.
Da kommt dann die Frage oder die Feststellung, das du es aber trotzdem getan hast.

Nochmals:
Auch wenn du es nicht vorsätzlich getan hast, hast du Menschen zu einer Straftat verholfen.
Und wie @deerhunter bereits bemerkte, sind die Richter in Bayern etwas strenger wie in anderen Bundesländern.

Diese Aussage:
Zitat:
Ich habe auch wirklich beteuert, bei keinen Ausweisen auf das Gültigkeitsdatum geachtet zu haben.

... macht deine ganzen Argumente von vorne bis hinten wieder zunichte.
Warum frägst du lang und breit nach gültigen Ausweispapieren, wenn du dann nicht nach deren Gültigkeit schaust. Auch schreibst du, dass du die Ausweise angeschaut hast.
Was hast du denn angeschaut, wenn dir das Gültigkeitsdatum entgangen ist?
Als Laie würde einem - nach Beurteilung gültig oder ungültig - wohl nur das Gültigkeitsdatum ins Auge fallen, weniger ob der Ausweis, Reisepass oder AT echt oder eine Fälschung ist.
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Antwort #30 - 17.07.2016 um 18:37:38
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 18:26:21:
Wie dir bereits ein Forist schrieb, könnte man das auch gegen dich verwenden, denn auch cleverer Schleußer könnte, damit man seine Unschuld glaubt, so etwas vorbauen.
Es soll aber wahrlich nicht heißen, dass du das auch so aufgebaut hast.
Du warst nicht bereit (ist logisch und verständlich) Menschen ohne gültige Ausweispapiere mitzunehmen.
Da kommt dann die Frage oder die Feststellung, das du es aber trotzdem getan hast.


Dann würde ein cleverer Schleuser würde das Ganze für unerheblichen Geldbetrag machen und zudem alle Mitfahrer
ohne gültige Papiere mitnehmen. Aber kein jener cleverer Schleuser würde sich bei McD leichtsinnig verhalten und sich somit auffallen lassen. Jener würde sicherlich genügend Essen mitnehmen und dieses dem Geschleusten während der Fahrt bereitstellen.
Und noch was:
Die Polizei hat uns im ruhenden Verkehr beim McD in Kempten aufgegriffen. Es war somit nicht erkennbar, aus welcher Richtung ich mit dem Fahrzeug gekommen war. Ein cleverer Schleuser würde sicherlich dabei die Geschleusten dahingehend zum Schweigen gebracht haben, als hätte er die Geschleusten am Kemptener Hauptbahnhof mitgenommen um Sie weiter quer durchs Land zu transportieren. Und dabei wäre der Straftatbestand der Schleusung nicht erfüllt. Aber ich war nämlich ganz ehrlich, und gestand, die Leute aus dem Ausland mitgenommen zu haben.
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« Zuletzt geändert: 17.07.2016 um 18:53:37 von bürokrat »  
 
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Antwort #31 - 17.07.2016 um 18:51:17
 
Solche Argumente verpuffen, weil der im Raum stehende Sachverhalt sich nicht ändert. Der Sachverhalt lautet ja, dass du drei Ausländer illegal über die Grenze gebracht haben willst. Ob du bei McDonalds an der Grenze Rast machst oder in Rosenheim am Hauptbahnhof ändert am Sachverhalt der mutmaßlichen Schleusung nicht. Außerdem sind die Bayern streng und denen sind solche Argumente egal. Gibt genug schlaue wie auch dumme Schleuser. Wärst also nicht der erste der mit solchen cleveren Argumenten ankommen würde.

Du solltest also darauf hinarbeiten, dass die Beförderung eben jener Ausländer dir zumindest rechtmäßig erschien. Also dass die Aufenthaltstitel zwar abgelaufen waren aber die vermeintlichen Illegalen mit dem Verlängerungsantrag wohl rechtmäßig sich im Schengengebiet aufhalten und darum die Einreise eben nicht illegal war..

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Antwort #32 - 17.07.2016 um 18:52:52
 
Wie nun einen klugen oder diletantischen Schleuser definierst, ist deine Sache.

Was meinst du, wieviele Menschen ohne gültigen AT (noch vor der Flüchtlingswelle) an Bahnhöfen von der Polizei aufgegriffen wurden, obwohl jedem bekannt sein dürfte, dass Bahnhöfe stark kontrolliert werden.

Wenn du aber die hier eingestellten Artikel liest, sollte dir sehr schnell klar sein, dass es eine Straftat ist, die auch entsprechend geahndet wird.
Auch den hier zitierten Taxifahrern drohte regelmäßig Post von der Staatsanwaltschaft, obwohl es zu deren Geschäftsbereich gehört, Menschen von A nach B zu fahren und dafür Geld zu verlangen.

Jetzt ist wie es ist. Du kannst das Geschehene nicht mehr ändern. Die hast Aussagen zu Protokoll gegeben, die da erst einmal
stehen.
Mehr als Abwarten bleibt dir doch nicht.

Aras schrieb am 17.07.2016 um 18:51:17:
Du solltest also darauf hinarbeiten, dass die Beförderung eben jener Ausländer dir zumindest rechtmäßig erschien. Also dass die Aufenthaltstitel zwar abgelaufen waren aber die vermeintlichen Illegalen mit dem Verlängerungsantrag wohl rechtmäßig sich im Schengengebiet aufhalten und darum die Einreise eben nicht illegal war

Hierzu fehlt dem TS wohl der Kenntnisstand, um eine Aussage darüber zu treffen. Ohne Akteneinsicht kann und sollte er jetzt gar nichts mehr machen, damit er nicht noch weiter in die unangenehmen Tretmühlen kommt.
Jede weitere Aussage birgt die Gefahr von Verstrickungen und macht das Problem noch größer.

ARAS, manchmal wundere ich mich über deine Prognosen zum Sachverhalt des TS.
Was sagt den die Bescheinigung der Verlängerung aus? Rein gar nichts.
Entfaltet eine Verlängerung des AT eine Fiktionswirkung? Wissen wir nicht!
Wieviele ausländische Bürger gibt es in Deutschland, die einen Verlängerungsantrag stellen (dafür erhalten sie ja auch eine Bescheinigung), obwohl bereits eine Ausreiseaufforderung. Oder Verlängerungsantrag ist bereits negativ entschieden.

Wie kannst du die Hoffnung aufkeimen lassen, dass die Reise nach Deutschland legal war ohne den genauen Sachverhalt zu kennen?
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« Zuletzt geändert: 17.07.2016 um 19:10:38 von trixie »  
 
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Antwort #33 - 17.07.2016 um 20:17:26
 
Falls sich jemand hier denkt, der vereinbarte Fahrtpreis gehörte zum Vermögensvorteil im Sinne §96 AufenthG, der liegt voll daneben:
http://www.ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/strafrecht-einzelne-delikte/...
"Kein Vermögensvorteil besteht in der reinen Kostenerstattung der Fahrtkosten. "
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Antwort #34 - 17.07.2016 um 20:27:17
 
Ich würde dir empfehlen einen guten Strafrechtsanwalt zu suchen und hier etwas Geld zu investieren....Es geht immerhin um ein Strafverfahren und auch um mögliche Vermögensschäden für dich...z.B. kann dein Auto, als Tatmittel sichergestellt werden! Je nachdem wie das Verfahren ausgeht!
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Antwort #35 - 17.07.2016 um 20:30:58
 
@TS

Dieser eine, von dir zitierte Satz, dürfte sicherlich nicht zur Entlastung führen.
Unter Punkt IV des Links sind sehr wohl beschwerende Punkte gegen dich zu finden, u. a.:

Zitat:
Diese Alternative ist weitestgehend selbsterklärend. Wiederholt handelt, wer schon zuvor eine derartige Handlung begangen hat. Zugunsten Mehrerer wird die Schleusung begangen, wenn mindestens zwei Ausländer begünstigt sind.


Auch stellt das eine Meinung eines Anwaltes dar, der so wie er schreibt, auch für deinen Zuständigkeitsbereich, anwaltschaftlich vertritt, nicht aber die eines Gerichtes.

Interessanterweise wäre ein Gerichtsurteil, zielführender, also nur die Meinung dazu.

Zitat:
hier etwas Geld zu investieren....

... was im unteren vierstelligen Bereich anzusiedeln ist.

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Antwort #36 - 17.07.2016 um 20:42:06
 
deerhunter schrieb am 17.07.2016 um 20:27:17:
Es geht immerhin um ein Strafverfahren und auch um mögliche Vermögensschäden für dich...z.B. kann dein Auto, als Tatmittel sichergestellt werden! Je nachdem wie das Verfahren ausgeht!


Das wird sicherlich nicht geschehen, die Polizei ließ uns immerhin nach Abschluss polizeilicher Maßnahmen frei, und ich konnte mit andern die Fahrt fortsetzen. Die Geschleusten Personen erhielten eine schriftliche Aufforderung das Land innerhalb von 7 Tagen zu verlassen.
Die Frage ist auch, weshalb ich stattdessen nicht in U-haft gekommen bin und die Polizei nicht präventiv das Fahrzeug sicherstellte. Das Fahrzeug gehört außerdem einem anderen Familienangehörigen. Zudem muss hinsichtlich der Beschlagnahme der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Da das Auto einige Tausend Euro wert ist, und aus der Schleusung keinen Profit gemacht wurde oder worden wäre, begegnet die Einziehung das Verhältnismäßigkeitsbedenken.
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Antwort #37 - 17.07.2016 um 20:51:30
 
Was machst du dir jetzt darüber Gedanken, warum dein Auto nicht beschlagnahmt worden ist?

Nicht jede Straftat und Festnahme des vermuteten Straftäters beginnt sofort mit der U-Haft. Bei dir hat man wohl weder eine Verdunklungsgefahr oder eine Fluchtgefahr gesehen. Auch wird bei einer U-Haft das zu erwartende Strafmaß angeschaut.
Die dürfte bei dir wohl eher bei einer Geldstrafe liegen, womit die U-Haft unverhältnismäßig wäre.

Nach deinem letzten Beitrag ist es für mich kaum vorstellbar, dass du jemals den Beweis erbringen kannst, dass - sofern an der Verlängerung des AT etwas dran ist, bzw. dass die Familie wirklich den AT erhält - dass die Einreise legal war.

Von der Polizei haben die drei Bürger aus Ghana eine Ausreiseaufforderung bekommen. Wenn sie dieser nachkommen, dürfte für die deutsche Justiz dieser Fall erledigt sein, bringt wohl ausser Kosten und Aufwand gar nichts.

Nur dem "Schleuser" kann man noch eine draufbraten, denn der sitzt in Deutschland mit einer ladungsfähigen Adresse.
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Antwort #38 - 18.07.2016 um 05:28:13
 
Was mir bei der Diskussion abgeht ist die Frage, ob der Fragesteller die Ungültigkeit der italienischen Aufenthaltsgenehmigungen überhaupt erkennen können musste.
Er ist schliesslich Laie und kein ausgebildeter Bundespolizist. 
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Antwort #39 - 18.07.2016 um 06:38:05
 
Die Frage stellt sich schon deshalb nicht, weil er im Grunde auch gar nicht berechtigt ist, eine Personenkontrolle bzw. Identitätskontrolle durchzuführen, was aber am Straftatbestand nichts ändert. Oder anders argumentiert, hätte der TS die Ungültigkeit des AT erkannt, wäre das sogar noch ein strafverschärfender Tatbestand, denn kann könnte man von Vorsatz ausgehen.

Dass sich der TS über den legalen Aufenthalt Gedanken gemacht hat, zeigt dass ihm bewußt war, dass eine illegale Reise Probleme bringen kann. Er hätte bei Unkenntnis des AT sich an eine ital. Polizei oder Ausländerbehörde wenden und fragen müssen.

Wenn du mit einem Auto eines Bekannten fährst, für das es keinen Versicherungsschutz mehr gibt, weil die Versicherung den Vertrag gekündigt hat, machst du dich auch strafbar, auch wenn du anhand der Papiere nicht erkennen kannst, dass du es nicht mehr in den Verkehr bringen darfst.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Antwort #40 - 18.07.2016 um 06:49:09
 
Durch Kontrolle hat der Fragesteller zum Ausdruck gebracht das er keine Straftat begehen will.
Die Frage ist wie weit seine Pflichten reichen.
Unwissenheit zieht eher schlecht. Er hat ja kontrolliert.

PS: Irgendwelche Vergleiche aus anderen Rechtsbereichen passen meistens nicht.
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Antwort #41 - 18.07.2016 um 11:51:15
 
mgb schrieb am 18.07.2016 um 06:49:09:
Durch Kontrolle hat der Fragesteller zum Ausdruck gebracht das er keine Straftat begehen will.

... und auch hier kann ein cleverer Schleuser (spreche sicherlich nicht vom TS) genauso vorgehen, damit das ganze plausibel erscheint. Auch hat der TS klargestellt, dass er sich die Ausweispapiere eben nicht genau angeschaut hat, was nun wieder gegen ihn spricht.

mgb schrieb am 18.07.2016 um 06:49:09:
Er hat ja kontrolliert.

Nicht, was die Gültigkeit des Ausweisdokumentes angelangt und das hat er so zu Protokoll gegeben.

mgb schrieb am 18.07.2016 um 06:49:09:
Irgendwelche Vergleiche aus anderen Rechtsbereichen passen meistens nicht. 

Es geht darum, dass Nicht/Unwissen nicht vor einer Strafe bewahrt.
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Antwort #42 - 18.07.2016 um 16:32:47
 
Wer andere über eine Grenze bringt, auch wenn es Schengen ist, sollte sich immer 100% sicher sein, dass dieses legal ist. Ist analog zu sehen, mit Waren (Zigaretten u.ä.) die man aus dem Ausland (auch Schengen) mitbringt!
Der TE hat sich hier schuldig gemacht und sollte sich einen RA nehmen, damit er nicht "tief" fällt!

btw warnt selbst das BMI vor Transport von "Ausländern" bei Mitfahrzentralen http://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/02Mit-Zug-Auto-Bus-Taxi/0...
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Antwort #43 - 18.07.2016 um 16:58:37
 
trixie schrieb am 18.07.2016 um 06:38:05:
Wenn du mit einem Auto eines Bekannten fährst, für das es keinen Versicherungsschutz mehr gibt, weil die Versicherung den Vertrag gekündigt hat, machst du dich auch strafbar, auch wenn du anhand der Papiere nicht erkennen kannst, dass du es nicht mehr in den Verkehr bringen darfst.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


Aber wie kann dabei das Gericht davon überzeugt sein, dass der Fahrer wirklich nicht gewusst hat, das das Fahrzeug seines Bekannten ohne Versicherung war?
In meinem Fall gibt es dagegen lt. Chatprotokollen Beweise dafür, dass der Mitfahrer mich angelogen hatte. Die Frage ist, auch was ich davon hätte, ihn nach D zu befördern, wenn ich stattdessen andere mit gültigen Ausweisen befördern könnte.
Der Mitfahrer B hat genauso nichts von, wenn er ohnehin in Ita. eine Arbeitsstelle hat und lediglich seine Schwester in D besuchen wollte und demnächst sein Ausweis verlängert wird.


Und falls hier jemand oder der Richter glaubt, es wurde vorab unter uns bewusst abgesprochen, bei dem Chat Beweise dafür zu pflanzen, dann wäre das ein weitgehend ausgeklügeltes und professioneller Vorgehen. Aber das leichtsinnige Verhalten bei Mecces steht deutlich im Widerspruch zu dieser Cleverheit.
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Antwort #44 - 18.07.2016 um 18:34:00
 
Ich seh das genauso wie du. McDonalds ist ein absolutes Entlastungsmoment. Es ist ja hinlänglich allgemein bekannt, dass Schleuser nie und nimmer bei McDonalds essen. Diese essen - wie allgemein bekannt ist - bei Burger King.

Außerdem entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Schleuser niemals Lügen und Betrügen. Darum würden diese niemals irgendwelche Chats faken.

Ich würde an deiner Stelle genauso argumentieren. Es kann nur auf einen Freispruch hinauslaufen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #45 - 18.07.2016 um 18:46:49
 
Aras schrieb am 18.07.2016 um 18:34:00:
Ich seh das genauso wie du. McDonalds ist ein absolutes Entlastungsmoment. Es ist ja hinlänglich allgemein bekannt, dass Schleuser nie und nimmer bei McDonalds essen. Diese essen - wie allgemein bekannt ist - bei Burger King.

Außerdem entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Schleuser niemals Lügen und Betrügen. Darum würden diese niemals irgendwelche Chats faken.

Ich würde an deiner Stelle genauso argumentieren.

Aber Moment mal, würde der Schleuser gerade deshalb bei mecces in voller Öffentlichkeit rasten, um lediglich für den Geschleusten (und nicht für sich selbst) einen Gefallen zu tun uns sich selber einem Risiko aussetzen, erwischt zu werden?
Ja klar, die Lebenserfahrung zeigt, die Schleuser seien weder egoistisch noch skruppellos, sondern großzügig und barm- und gutherzig.
Der Geschleuste! und seine Kinder wollte bei mecces rasten, nicht ich. So behaupten er selbst auch die andern Zeugen.
Und die Kinder wären sicherlich bis zum Zielort verreckt, würde ich dort nicht anhalten.
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Antwort #46 - 18.07.2016 um 18:57:26
 
bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 18:46:49:
Aber Moment mal, würde der Schleuser gerade deshalb bei mecces in voller Öffentlichkeit rasten, um lediglich für den Geschleusten (und nicht für sich selbst) einen Gefallen zu tun uns sich selber einem Risiko, erwischt zu werden, auszusetzen?


Niemals würde ein schlauer Schleuser das machen. Ein nicht so schlauer Schleuser schon. Zumal wie schon erwähnt Schleuser nicht bei McDonalds sondern bei Burger King essen.

bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 18:46:49:
Ja klar, die Lebenserfahrung zeigt, die Schleuser seien weder egoistisch noch skruppellos, sondern großzügig und barm- und gutherzig.


Genau. Darum machen die das auch nicht für Geld sondern für einen Doppel-Whopper.

bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 18:46:49:
Der Geschleuste wollte bei mecces rasten, nicht ich. So behaupten auch die andern Zeugen.

Sag das bloß nicht. Könnte so ausgelegt werden, als wurdest du gezwungen bei McDonalds zu essen. Da könnte ein Richter als Tatbestand der Nötigung bei den Geschleusten feststellen, falls du als Schleuser verurteilt wirst.

Ich empfehle dir dem Innenministerium zu schreiben, dass der § 95 bzw. § 96 Aufenthaltsgesetz so umgeändert wird, dass bei McDonalds Rastende nicht als Schleuser gelten können. Ist schon echt eine Gesetzeslücke die geschlossen werden sollte.

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Antwort #47 - 18.07.2016 um 19:15:52
 
Aras schrieb am 18.07.2016 um 18:57:26:
Genau. Darum machen die das auch nicht für Geld sondern für einen Doppel-Whopper.

Ich habe dafür weder einen Vorteil erhalten, weder wurde mir dieser für den Zwischenstopp versprochen.
Jeder hat mit seinem eigenen Geld was gekauft.

Zitat:
Sag das bloß nicht. Könnte so ausgelegt werden, als wurdest du gezwungen bei McDonalds zu essen. Da könnte ein Richter als Tatbestand der Nötigung bei den Geschleusten feststellen, falls du als Schleuser verurteilt wirst.


Das war schlicht eine Bitte.
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Antwort #48 - 18.07.2016 um 19:24:17
 
Ganz ehrlich: Du brauchst uns hier nicht zu überzeugen. Auch scheinen nicht alle relevanten Fakten vorzuliegen (z.B. wegen welchem Paragraphen Du überhaupt vernommen wurdest. Vermutlich als Beschuldigter, aber ist das sicher?); d.h. besprich die Sache in Ruhe mit Deinem Anwalt sobald die Zeit dazu gekommen ist. Der wird Dir vermutlich auch sagen, dass sich mit der Tat auseinandersetzen nicht bedeutet sich zu überlegen wie man das als Profi besser machen würde.
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Antwort #49 - 18.07.2016 um 19:26:45
 
Aras schrieb am 18.07.2016 um 18:57:26:
Niemals würde ein schlauer Schleuser das machen. Ein nicht so schlauer Schleuser schon. Zumal wie schon erwähnt Schleuser nicht bei McDonalds sondern bei Burger King essen.


Wenn ein schlauer Schleuser das machen würde, wieso würde er die Chats und gezielte Absprachen von vornerein derartig ausgeklügelt manipulieren, um den Eindruck entstehen zu lassen, er habe von ungültigen Papieren tatsächlich nichts gewusst?
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Antwort #50 - 18.07.2016 um 19:33:44
 
bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 19:15:52:
Ich habe dafür weder einen Vorteil erhalten, weder wurde mir dieser für den Zwischenstopp versprochen.


Zitat:
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung
1.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
a)
dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b)
wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder
2.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.


Wie du siehst, hast du die Tat nicht nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 a AufenthaltG begangen. Du hast auch nicht die Tat gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 b Alternative 1 AufenthG begangen. Bei § 96 Abs. 1 b Alternative 2 AufenthG bin ich nicht so sicher. Sind 3 illegale Einwanderer = "mehrere Ausländer"?

bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 19:15:52:
Das war schlicht eine Bitte.

Dann ist gut.

bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 19:26:45:
Wenn ein schlauer Schleuser das machen würde, wieso würde er die Chats und gezielte Absprachen von vornerein derartig ausgeklügelt manipulieren, um den Eindruck entstehen zu lassen, er habe von ungültigen Papieren tatsächlich nichts gewusst?

Er ist halt schlau.

...
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« Zuletzt geändert: 18.07.2016 um 19:44:23 von Aras »  

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Antwort #51 - 18.07.2016 um 20:02:49
 
tiggger schrieb am 17.07.2016 um 17:47:29:
Das solltest Du mit Deinem Anwalt beraten, falls das ganze vor Gericht geht. M.M.n. ist eine solche Verteidigung a la 'wenn ich was illegales hätte machen wollen, hätte ich das doch nicht so gemacht.' eher schwierig. Solltest Du damit durchkommen, würden ja alle Schleuser z.B. bei dem McD Rast machen (oder sich irgendwie anders 'doof' anstellen), und hätten dann ja nix mehr zu befürchten. Zudem zeigt es ja auch, dass Du darüber nachdenkt wie man diese Straftat am besten begehen könnte, was auch nicht bei jedem Richter vermutlich gut ankommen würde. Aber wie gesagt: berate Dich sobald es akut wird mit Deinem Verteidiger.


Ich frage mich, weshalb es wohl doch keine gute Idee ist, vor Gericht zu behaupten, dass ich eine Straftat derartig raffiniert schaukeln würde, wenn ich tatsächlich die Absicht hätte solche zu begehen. Ich persönlich halte das nicht verkehrt, denn man muss damit demonstrieren und nach außen signalisieren, dass man selber nicht dumm sei. Und so wie das Ganze bereits passiert ist, spicht deutlich dafür (also wenn ich tatsächlich davon wusste), dass ich ein Vollidiot sei.
Ist es dagegen nicht lieber im Falle einer Anklage vor Gericht Behauptungen wie folgt vorzubringen:
- Für wie blöd halten Sie mich?
Wenn ich davon gewusst hätte...
-dann ließe ich mich bei mecces nicht auffallen
-dann würde ich den Mann mit dem Turban nicht nach vorne setzen, sondern nach hinten (im Schutze der getönten Fensterscheiben)
-dann hätte ich zumindest selber die Einkäufe bei mecces getätigt, und die Personen im Fahrzeug sitzen lassen.
-dann hätte ich bei der Ankunft der Polizei einen Fluchtversuch unternommen.
-dann würde ich die illegallen Migranten selber mit Nahrung versorgen.
-dann würde ich stattdesen alle Personen ohne gültigen Ausweise mitnehmen (damit sie sich gegenseitig nicht in die Quere kommen)
-dann hätte ich das Ganze für unerheblichen Geldvorteil gemacht
-dann hätte ich die Personen dazu überredet, bei der Polizei auszusagen, als hätte ich sie nicht aus dem Ausland, sondern z.B. am Kemptener hbf mitgenommen

etc..

Zitat:
Solltest Du damit durchkommen, würden ja alle Schleuser z.B. bei dem McD Rast machen (oder sich irgendwie anders 'doof' anstellen), und hätten dann ja nix mehr zu befürchten.


Aber in der Regel nehmen Schleuser für eine finanzielle Gegenleistung Flüchtlinge aus dem Ausland mit, die überhaupt keinen und noch nicht mal den sogenannten italienischen "permesso di soggiorno", sondern höchstens eine Art Aufenthaltsgestattung verfügen. Sollte sich jener Schleuser damit erlauben, erwischt zu werden und und dem Gericht das vorbereitende parate Argument vorbringen, er habe in bloßem Augenschen gedacht, es handele sich um gültige Reisepässe?
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« Zuletzt geändert: 18.07.2016 um 20:21:48 von bürokrat »  
 
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Antwort #52 - 18.07.2016 um 20:12:03
 
Du solltest auch weitere wichtige Aspekte anbringen, z.B.

- Uhrzeit und Ort passen nicht für Schleuser Aktivitäten. Schleuser arbeiten ja nur nachts und fahren nicht mit Autos ihre Illegalen sondern gehen durch die Grenzwälder.
- Du hast die Ausländer nicht per LKW im Container transportiert


Und das wichtigste Argument: Wärst du nicht erwischt worden dann hätte auch niemand gedacht dass du Schleuser wärst


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Antwort #53 - 18.07.2016 um 20:33:41
 
Aber ich habe bereits bei der Polizei die Aussage gemacht und zum Schlussatz hinzugefügt, dass ich mich nicht bei mecces aufhalten würde, wenn ich gewusst hätte, dass die Personen keine gültigen Reisepapiere besitzen. Ist das schlecht?


Es gibt noch ein anderes Beispiel:
Wenn ein Autofahrer auf der Tankstelle tankt und nicht bezahlt, dann liegt ein Tankbetrug vor. In der Regel werden die Täter falsche Kennzeichen zur eigenen Sicherheit montieren. Und falls einer doch nicht macht und nach dem Tanken nicht bezahlt, kann er dennoch nicht glaubhaft rüberbringen, er habe es schlicht vergessen und somit trotzdem gemäß Justizwillkür verurteilt werden? Denn hätte er die Absicht dazu, dann hätte er falsche Kennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht.
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« Zuletzt geändert: 18.07.2016 um 20:51:57 von bürokrat »  
 
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Antwort #54 - 18.07.2016 um 20:49:59
 
Eine einfache Frage am Rande zur Selbstreflektion.

Du hast Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis verholfen nach Deutschland zu kommen. Was ist das denn in deinen Augen?

Eine Wohltat oder ein Straftat?

Dass du von dem ungültigen AT nichts gewusst hast, würde wohl den Vorsatz auf die Seite schieben, aber nicht deine grob vorlässige Handlung.

Dazwischen wird es wohl nichts mehr geben!
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Antwort #55 - 18.07.2016 um 21:01:47
 
trixie schrieb am 18.07.2016 um 20:49:59:
Dass du von dem ungültigen AT nichts gewusst hast, würde wohl den Vorsatz auf die Seite schieben, aber nicht deine grob vorlässige Handlung.
Dazwischen wird es wohl nichts mehr geben!


Und bei grober oder leichter Fahrlässigkeich ist die Schleusung trotzdem strafbar?

http://www.juraforum.de/lexikon/vorsatz-im-strafrecht

Aber ich würde sagen, dass es eine leichte Fahrlässigkeit sei, weil mir wiederholt nachweislich vorgegaukelt wurde, der Ausweis sei gültig, und ich (u.a. aufgrund der Gutgläubigkeit) diesen deshalb nicht ganz genau unter die Lupe nahm. Grobe Fahrlässigkeit müsste nur dann gegeben sein, wenn ich nicht mal vorab nach dem Ausweis gefragt hätte.
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Antwort #56 - 18.07.2016 um 21:53:13
 
Gut, also deine Einschätzung wäre Fahrlässigkeit.
Was wäre nun deiner Meinung nach ein Strafmaß bei Fahrlässigkeit?

Anhand des von dir zitierten Links müßte dir schon klar werden, dass es juristischen Fachstand bedarf, entsprechend bei Gericht zu argumentieren. Und du willst dir als Laie das alleine zutrauen? Dann wünsche ich dir viel Spaß, weil dein größter Gegner ein bissiger Staatsanwalt sein wird, der dich als einen gewieften Schleuser hinstellt.
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Antwort #57 - 18.07.2016 um 21:56:24
 
Zur Einordnung: In D ist die Verurteilungsquote 80% und 3% Freisprüche. D.h. wenn man erst einmal vor Gericht steht sollte man sich gut überlegen wie die eigenen Worte ankommen, mit Sätzen (und der Einstellung) wie 'für wie blöd halten Sie mich' wird man bei einer so klaren Sachlage eher wenig Sympathien bekommen.
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Antwort #58 - 18.07.2016 um 22:24:40
 
tiggger schrieb am 18.07.2016 um 21:56:24:
: In D ist die Verurteilungsquote 80% und 3% Freisprüche.

Und genau das scheint der TS auf die leichte Schulter zu nehmen.
Er kennt nur seine Worte und keinerlei Details aufgrund fehlender Akteneinsicht. Ein Anwalt wird sich die Akte genau anschauen, Fehler erkennen und dies dem Gericht präsentieren.

Umso mehr der TS glaubt, bei Gericht sagen zu müssen, desto mehr Angriffspunkte schafft er dadurch. Schweigen kann oftmals sinnvoller sein als Reden. Und wenn Reden gefragt ist, dann sollten es die richtigen Worte sein und nicht so ein vulgäres Umgangsdeutsch.
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Antwort #59 - 18.07.2016 um 22:33:25
 
Ich glaube es ist rechtlich alles gesagt, was gesagt werden sollte und konnte... Der Rest tendiert zur Lebensberatung, dafür haben wir einen anderen Platz!

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