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Stempel bei Pässen von EU-Bürgern (Gelesen: 2.661 mal)
Themen Beschreibung: Freiwilliger Stempel möglich?
Hobbit
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16.07.2016 um 22:33:35
 
Ich habe mal eine Frage bezüglich der EU/Schengenstempel für Drittstaatler. Da ein Einreisestempel für Drittstaatler mit Schengen-Visum und Drittstaatlern, die Visafrei in den Schengenraum einreisen dürfen pflicht sind, wie sieht es dann bei freiwilligen Stempel für EU-Bürger aus? Darf ich als EU-Bürger verlangen dass bei der Ein- oder Ausreise in den Schengenraum in meinen deutschen Reisepass gestempelt wird oder ist dies nicht möglich/erlaubt?

Wer hat Ahnung? Im Internet konnte ich dazu leider nichts finden.
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trixie
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Antwort #1 - 16.07.2016 um 22:44:01
 
Nachdem es im keine Grenzkontrollen mehr gibt, von der momentanen Situation einmal abgesehen, gibt es wohl auch keinen, der dir den Stempel in den Pass drücken kann.

Vielleicht erklärst du den Hintergrund deiner Frage.
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blubb


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Antwort #2 - 16.07.2016 um 22:51:19
 
Hallo,

grundsätzlich: "verlangen" kannst Du es nicht.
Es gibt aber keine Vorschrift (zumindest in DEU), die es verböte, einem EU-Bürger auf eigenen Wunsch einen solchen Stempel in den Pass zu setzen.

Gruß
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trixie
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Antwort #3 - 17.07.2016 um 12:49:08
 
Die Frage dürfte hier nicht sein, ob es eine Vorschrift gibt, die das verbietet, sondern es müßte eine Vorschrift geben, die das freiwillige Stempeln erlaubt. Man kann sicherlich nicht in das Eigentum eines Staates einfach einen Stempel reinsetzen. Dazu dürfte der TS auch nicht befugt sein, dies freiwillig zu erlauben, denn der Pass ist nicht sein Eigentum.

Ungeachtet des Wunsches nach einem freiwilligen Stempel, dürfte dieser Wunsch schon dadurch scheitern, weil es an der Zuständigkeit fehlt. Wer sollte denn diesen Stempel in den Pass setzen, wenn es keine Binnengrenzkontrollen mehr gibt?
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marquito_88
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Antwort #4 - 17.07.2016 um 13:38:13
 
Lesen hilft, der TS fragt nach einer Einreise von außerhalb Schengen und dort gibt es Grenzkontrollen:

Darf ich als EU-Bürger verlangen dass bei der Ein- oder Ausreise in den Schengenraum in meinen deutschen Reisepass gestempelt wird oder ist dies nicht möglich/erlaubt?
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Antwort #5 - 17.07.2016 um 15:04:13
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 12:49:08:
Die Frage dürfte hier nicht sein, ob es eine Vorschrift gibt, die das verbietet, sondern es müßte eine Vorschrift geben, die das freiwillige Stempeln erlaubt. 

Das sehe ich anders.

Grundprinzip ist: Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Nicht andersherum.

trixie schrieb am 17.07.2016 um 12:49:08:
Man kann sicherlich nicht in das Eigentum eines Staates einfach einen Stempel reinsetzen.

Grenzkontrollbehörden sind á priori befugt, Ein- und Ausreisen durch Grenzkontrollstempel zu dokumentieren.
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Antwort #6 - 17.07.2016 um 15:15:55
 
Zitat:
Grenzkontrollbehörden sind á priori befugt, Ein- und Ausreisen durch Grenzkontrollstempel zu dokumentieren.

Warum werden dann die Reisepässe der  Schengen Bürger nicht gestempelt, während die anderen Pässe gestempelt werden?

Hier muss es ja entsprechende Vorschriften geben, was gemacht wird und was nicht gemacht wird.
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Antwort #7 - 17.07.2016 um 15:40:48
 
Es besteht die Pflicht für DrittstaatsAngehörige in Artikel 10 des Schengener Grenzkodexes, VO (EG) 562/2006. Eine Pflicht für Unionsbürger gibt es nicht. Und wenn es für jemanden keine Pflicht ist, dann ist es für diese Person auch nicht anstrebbar unnötige Arbeit zu verrichten. Engels: "Der Mensch ist faul".

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 17.07.2016 um 15:58:56
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 15:15:55:
Warum werden dann die Reisepässe derSchengen Bürger nicht gestempelt, während die anderen Pässe gestempelt werden?

Hier muss es ja entsprechende Vorschriften geben, was gemacht wird und was nicht gemacht wird. 


Die Frage ist erstens nicht, ob Pässe von "Schengen-Bürgern", sondern ob Pässe von EU-Bürgern. Danach wird unterschieden...

Und ja, natürlich gibt es entsprechene Vorschriften dazu.
Auf EU-Ebene, deren nationale Umsetzungen, deren Umsetzungen für die Grenzpolizei ("Practical Handbook", "Stempeldisziplin"), Verfügungen der jeweiligen nationalen Ministerien als Dienstherren der jew. Grenzpolizei (in DEU das BMI).

Die Essenz aus all dem habe ich in meinem Beitrag #2 formuliert...

PS: @Hobbit
Falls Du über eine Grenze reist, an der kontrolliert wird, kannst Du den entsprechenden Beamten um einen solchen Stempel in Deinen Pass bitten. In aller Regel wird er dieser (freundlichen!) Bitte nachkommen. Ich jedenfalls in meinen 30 Berufsjahren bin dieser Bitte, soweit ich mich erinnere, immer nachgekommen.
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Antwort #9 - 17.07.2016 um 19:38:04
 
@ T.P.2013 und alle anderen Poster: Vielen Dank für diese schnellen und gute Antworten.  Zwinkernd Schönes Restwochenende euch.
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