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Abmeldung aus Deutschland (Gelesen: 17.160 mal)
Aras
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Antwort #15 - 15.07.2016 um 11:54:56
 
sisqonrw schrieb am 15.07.2016 um 11:26:28:
Braucht man da keinen Durchsuchungsbefehl von einer Staatsanwaltschaft?

Wenn dann braucht es einen Durchsuchungsbeschluss von einem Ermittlungsrichter.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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sisqonrw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 16.07.2016 um 09:50:29
 
Das Meldeamt meinte nämlich, dass die kommen würden und das wir dann ein Bußgeld zahlen müssten. Die haben so richtig druck und uns richtig Angst gemacht.
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Antwort #17 - 16.07.2016 um 10:21:09
 
Also wenn es um die Zahlung eines Bußgeldes geht, wird sicherlich keine Hausdurchsuchung stattfinden. Dazu müßte erst einmal ein Strafermittlungsverfahren eröffnet werden. Ein Strafermittlungsverfahren wird anhand von Beweisen oder einem sicheren Verdachtsmoment eröffnet. Wie sollte nun die strafbare Handlung deiner Mutter lauten, die ein Zimmer in der Wohnung deines Bruders bewohnt und sich nun auf Reisen befindet?
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sisqonrw
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Antwort #18 - 16.07.2016 um 23:25:42
 
Die machen richtig Druck und Stress.

Die würden den Reisepass anschauen, etc.

Dürfen die das so einfach? Reisepass anschauen oder die Wohnung betreten und prüfen?
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Antwort #19 - 17.07.2016 um 01:42:16
 
Vielleicht solltest du den Sachbearbeiter mal auf die Verwaltungsvorschrift hinweisen.
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trixie
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Antwort #20 - 17.07.2016 um 08:28:51
 
sisqonrw schrieb am 16.07.2016 um 23:25:42:
Dürfen die das so einfach? Reisepass anschauen oder die Wohnung betreten und prüfen?


Das Thema Wohnung  betreten ist doch schon geklärt oder nicht?

Wenn deine Mutter sich neu anmeldet, muss sie doch ihren Reisepass vorzeigen. Da könnte dem SB der Meldebehörde doch auffallen, wann und wie lange deine Mutter abwesend war.


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sisqonrw
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Antwort #21 - 17.07.2016 um 11:11:15
 
Sie kann doch auch Ihren Perso zeigen oder nicht?

Was sagen die Verwaltungsvorschriften genau?
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Antwort #22 - 17.07.2016 um 11:33:04
 
sisqonrw schrieb am 17.07.2016 um 11:11:15:
Sie kann doch auch Ihren Perso zeigen oder nicht?


sisqonrw schrieb am 14.07.2016 um 17:30:19:
meine Mutter ist türkische Staatsangehörige. 

Bei Nicht-EU-Bürgern geht das nicht, da ist der Reisepass und der eAT erforderlich.
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Antwort #23 - 17.07.2016 um 12:25:20
 
sisqonrw schrieb am 17.07.2016 um 11:11:15:
Sie kann doch auch Ihren Perso zeigen oder nicht?

... der gilt nur in der Türkei, aber nicht in Deutschland. Wenn du auf den eAT schaust, ist dort die Passnummer eingetragen, womit du erkennst, dass nur der Pass als Legitimationsdokument anerkannt ist.
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Antwort #24 - 17.07.2016 um 13:29:17
 
Können Türken wie Deutsche nur mit Perso einreisen?
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Antwort #25 - 17.07.2016 um 13:47:16
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 08:28:51:
Das Thema Wohnungbetreten ist doch schon geklärt oder nicht?


So einfach ist das nicht. Der Vermieter hat bei der Sachstandsfeststellung der Meldebehörde eine Mitwirkungspflicht. Und einer Untervermietung an die eigene Mutter in einer 90qm Wohnung riecht, je nach größe der Familie des Vermieters, schon nach eine Scheinanmeldung.

Und die Meldebehörde wird eben dann Ermittlungen einleiten, wie z.B die Nachbarn befragen, ob die Mutter dort bekannt ist. Ggf. wird man das Zimmer der Mutter besichtigen wollen. Eine Ablehnung seitens der Mutter kann dann ggf. gegen sie ausgelegt werden. Es ist hier ein Verwaltungsverfahren und kein Strafverfahren, da kann fehlende Mitwirkung gegen die Beteiligten ausgelegt werden.

Bußgelder könnte es dann gegen den Vermieter und die Mutter geben. Eine Zwangsabmeldung durch die Meldebehörde würde auch der ABH mitgeteilt werden. GGf. widerrufen die dann die Bescheinigung.
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Antwort #26 - 17.07.2016 um 14:42:10
 
Aras schrieb am 17.07.2016 um 13:29:17:
Können Türken wie Deutsche nur mit Perso einreisen?

Wohl kaum, denn Türken sind visumspflichtig und für das Visum ist ein Pass erforderlich.
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Antwort #27 - 17.07.2016 um 15:26:50
 
grisu1000 schrieb am 17.07.2016 um 13:47:16:
Der Vermieter hat bei der Sachstandsfeststellung der Meldebehörde eine Mitwirkungspflicht

Nicht der Vermieter hat eine Mitwirkungspflicht, sondern der Wohnungsgeber, der hier der Bruder des TS ist und eine ETW besitzt.

In den anderen Punkten gebe ich dir durchaus Recht, wie die Behörde ihre Ermittlungen anstellen kann.

Er reicht ja schon aus, dass man die Mutter zur Klärung des Sachverhaltes vorlädt. Erscheint diese nicht, wird eben weiter ermittelt. Wer längere Zeit nicht in seiner Wohnung ist, muß eben dafür Sorge tragen, dass er etwaige Termine durch einen Briefbevollmächtigen zur Kenntnis bekommt. Nicht anders würde es einem deutschen Bürger ergehen, der Terminpost aufgrund von Abwesenheit nicht wahrnehmen kann.

grisu1000 schrieb am 17.07.2016 um 13:47:16:
Bußgelder könnte es dann gegen den Vermieter und die Mutter geben

... hier allerdings gegen den Bruder des TS und gegen die Mutter.
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Antwort #28 - 17.07.2016 um 15:35:10
 
Ist Wohnungsgeber nicht der Eigentümer der Wohnung bzw. der entsprechend bevollmächtigte Hausverwalter?

Sonst könnte man ja die ganze Meldepflicht wieder aushebeln.
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Antwort #29 - 17.07.2016 um 15:53:07
 
Steht hier denn bereits ausser Frage, dass die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat?

Wenn ja, dann machen sich sowohl der Vermieter (Bruder), als auch die Mutter einer ordnungswidrigkeit strafbar, was für beide Parteien mächtig was an Bußgeld kosten kann.
Für die Mutter bei Scheinanmeldung bis zu 1000 Euro, bei Gefälligkeitswohnsitz/ Scheinwohnsitz bis zu 50.000 Euro für den Bruder (sind jetzt natürlich die Maximalwerte).

Was das StGB darüber hinaus noch für die Mutter an Munition in der Tasche hätte,
sisqonrw schrieb am 14.07.2016 um 17:30:19:
Sie möchte sich nicht abmelden allein wegen der Krankenkasse und Rentenkasse.

kann ich nicht beurteilen.

Fakt scheint auf jeden Fall, dass die Behörde die Mutter bereits auf dem Kieker zu haben scheint. Somit ist es durchaus möglich (bei begründetem Verdacht), dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte.

Das bedeutet natürlich nicht, dass gleich 'die Bude gestürmt' wird, jedoch bestünde dann die Erfordernis offen zu legen, wann man sich wo für wie lange aufgehalten hat. Dies beinhaltet auch die Einsicht des Reisepasses.

Jedoch mag ich nochmal betonen: Die Handlungsbefugnis des Meldeamtes ist relativ schmal. Einen Verdacht melden (und der scheint ja zu bestehen) können sie aber durchaus und somit auch Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen.

Ist es denn keine Option, mal offen mit dem Amt zu reden (allein schon wegen der Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltes) und somit eine eventuelle Ordnungswidrigkeit zu beenden, um mit einem blauen Auge davon zu kommen?
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