Steht hier denn bereits ausser Frage, dass die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat?
Wenn ja, dann machen sich sowohl der Vermieter (Bruder), als auch die Mutter einer ordnungswidrigkeit strafbar, was für beide Parteien mächtig was an Bußgeld kosten kann.
Für die Mutter bei Scheinanmeldung bis zu 1000 Euro, bei Gefälligkeitswohnsitz/ Scheinwohnsitz bis zu 50.000 Euro für den Bruder (sind jetzt natürlich die Maximalwerte).
Was das StGB darüber hinaus noch für die Mutter an Munition in der Tasche hätte,
sisqonrw schrieb am 14.07.2016 um 17:30:19:Sie möchte sich nicht abmelden allein wegen der Krankenkasse und Rentenkasse.
kann ich nicht beurteilen.
Fakt scheint auf jeden Fall, dass die Behörde die Mutter bereits auf dem Kieker zu haben scheint. Somit ist es durchaus möglich (bei begründetem Verdacht), dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte.
Das bedeutet natürlich nicht, dass gleich 'die Bude gestürmt' wird, jedoch bestünde dann die Erfordernis offen zu legen, wann man sich wo für wie lange aufgehalten hat. Dies beinhaltet auch die Einsicht des Reisepasses.
Jedoch mag ich nochmal betonen: Die Handlungsbefugnis des Meldeamtes ist relativ schmal. Einen Verdacht melden (und der scheint ja zu bestehen) können sie aber durchaus und somit auch Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen.
Ist es denn keine Option, mal offen mit dem Amt zu reden (allein schon wegen der Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltes) und somit eine eventuelle Ordnungswidrigkeit zu beenden, um mit einem blauen Auge davon zu kommen?