Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Update: Die Vermieterin hat kurz vor Urteilsverkündung die Klage zurückgezogen. Dem werden wird widersprechen und rechnen damit, dass die Klage dann abgewiesen wird.
Jetzt bleibt noch die Frage, wie wir dann die angefallenen Kosten erstattet bekommen können und welche Kosten überhaupt erstattungsfähig ist. Ich habe es so verstanden, dass wir nach Urteilsverkündung einen Kostenfestsetzungsantrag stellen müssen. Ist das richtig?
Außerdem hätten wir noch Fragen dazu, welche Kosten geltend gemacht werden können, falls sich damit zufällig jemand auskennt: 1. Portokosten: Können hier Kosten für Einschreiben geltend gemacht werden, obwohl theoretisch ja auch ein normaler Brief gereicht hätte? 2. Reisekosten: Ich musste zur Verhandlung von München nach Berlin reisen, da ich in München arbeite. Mein Hauptwohnsitz ist aber in Berlin und ich habe es verpasst, dem Gericht vor der Verhandlung anzuzeigen, dass ich aus München anreisen muss. Muss die Klägerin die Reisekosten trotzdem erstatten? 3. Entschädigung für Zeitversäumnis: Ich habe es so verstanden, dass hier analog § 20 JVEG anzuwenden ist. Ist das korrekt? Außerdem weiß ich nicht, wie ich die Zeitversäumnis berechnen muss. Der Prozess selber hat vielleicht zehn Minuten gedauert, An- und Abreise aus München aber jeweils ca. 6-7 Stunden. Kann ich die Reisezeiten hier mitrechnen (Anreise am Tag vor dem Prozess, Abreise am Prozesstag)? 4. Ist es korrekt, dass ich keine weitere Entschädigung dafür bekommen kann, dass ich einen Tag Urlaub nehmen musste? Mir ist dadurch kein Verdienstausfall entstanden, da es ganz normaler bezahlter Urlaub war, aber es ist doch ärgerlich, dass ich einen Urlaubstag verloren habe, nur weil ich zu Unrecht verklagt wurde.
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