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Besuch der Eltern aus den USA (Gelesen: 2.766 mal)
regentropfen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch der Eltern aus den USA
07.07.2016 um 09:31:06
 
Hallo,
welche Möglichkeit haben US-Bürger, die einen länger als drei Monate dauernden Aufenthalt zu Besuchszwecken in Deutschland verbringen möchten.

Das Ehepaar bezieht Rente aus den USA und würde sich hier eine Wohnung kaufen.

Sie würden gerne ca 6 Monate in Deutschland und 6 Monate in den USA verbringen.

Welche Schritte sind notwendig, um ihnen 6 Monate Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen?
Geht das noch ald Tourist oder kommt dann gleich die gesamte aufenthalsrechtliche Maschinerie in Gang samt Sprachkurs usw.

Vielen Dank
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.07.2016 um 09:55:01
 
Dieser Thread behandelt ein ähnliches Thema:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1467101137/

Ansonsten und das wurde vor sehr langer Zeit hier einmal im Forum diskutiert und, ich glaube, es war @Muleta, der § 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ins Spiel brachte.
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deerhunter
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Antwort #2 - 07.07.2016 um 12:44:22
 
regentropfen schrieb am 07.07.2016 um 09:31:06:
Welche Schritte sind notwendig, um ihnen 6 Monate Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen?


Visarun = d.h. nach 3 Monaten aus dem Schengengebiet ausreisen und dann wieder rein. Das könnte ein paar Jahre lang gut gehen.
Also 6 Monate USA + 3 Monate Deutschland + 1 Tag außerhalb Schengen + 3 Monate Deutschland

oder 3 MOnate Deutschland + 3 Monate USA + 3 Monate Deutschland + 3 Monate USA

Probleme entstehen aber eventuell später, wenn Reisen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr easy wird! Deshalb würde ich mir auch überlegen hier eine Wohnung zu kaufen!
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regentropfen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.07.2016 um 06:34:21
 
Ist auch jemand dabei, der die Frage zum gegebenen Sachverhalt beantworten kann?
Welche Schritte sind notwendig, um einen 6-monatigen Aufenthalt zu ermöglichen?
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trixie
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Antwort #4 - 08.07.2016 um 07:05:45
 
Die Frage wurde dir doch schon beantwortet.
Entweder eine AE nach § 7 Abs.1 Satz 2 beantragen oder nach 3 Monaten für einen Tag in einen nicht Schengenstaat ausreisen.

Für die AE ist ein Antrag bei der ABH notwendig, also einfach einmal vorsprechen und den Sachverhalt erläutern. Zwinkernd
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deerhunter
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Antwort #5 - 08.07.2016 um 08:43:42
 
regentropfen schrieb am 08.07.2016 um 06:34:21:
st auch jemand dabei, der die Frage zum gegebenen Sachverhalt beantworten kann?
Welche Schritte sind notwendig, um einen 6-monatigen Aufenthalt zu ermöglichen?


Haben wir doch....alles andere benötigt eine AE mit allen aufenthaltsrechtlichen Belangen wie Grund, LU gesichert, KV und vermutlich A1
Da musst du deine ABH mal fragen, wie die dazu stehen und welche Hürden die setzen
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trixie
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Antwort #6 - 08.07.2016 um 08:52:52
 
deerhunter schrieb am 08.07.2016 um 08:43:42:
und vermutlich A1

Da es sich nicht um keine FZF handelt, werden keine Sprachkenntnisse gefordert.
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Antwort #7 - 08.07.2016 um 09:14:20
 
trixie schrieb am 08.07.2016 um 07:05:45:
oder nach 3 Monaten für einen Tag in einen nicht Schengenstaat ausreisen.



Bei einer Ausreise nach 90 Tagen könnte man zwar über §41 AufenthV wieder einreisen. Was man da aber dem BuPo bei der Wiederausreise, ohne Antragstellung, erzählen will, würde mich dann echt interessieren.
Das Sichtvermerksabkommen mit der USA wurde Mitte der Neunziger gekündigt.


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trixie
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Antwort #8 - 08.07.2016 um 09:34:45
 
mgb schrieb am 08.07.2016 um 09:14:20:
Was man da aber dem BuPo bei der Wiederausreise, ohne Antragstellung, erzählen will, würde mich dann echt interessieren.

Man müßte einen Aufenthalt nach § 7 AufenthG anstreben.

Hier ein Thread, der genau das Thema der TS behandelt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1424618583/
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mgb
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Antwort #9 - 08.07.2016 um 10:04:21
 
Den Antrag kann man aber auch gleich in den ersten 90 Tagen stellen, ohne Geld für eine Reise zu verpulvern.
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