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Besuchvisum abgelehnt: Remonstration oder besser neuen Antrag stellen? (Gelesen: 3.347 mal)
guavano
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06.07.2016 um 20:27:34
 
Hallo zusammen,

Meine Frau (Filipina) und ich (Deutscher) wollen gerne zum September 2 Schwestern meiner Frau zu uns nach Deutschland einladen. Gestern wurden beide Visumanträge abgelehnt. Begründung:

Punkt 9.  Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.

Alter der Antragsteller: 22 + 24 Jahre, philippinische Staatsangehörigkeit, zum Zeitpunkt der geplanten Einreise wären beide arbeitslos, beide nicht verheiratet, keine Kinder
Beide sind noch nie im Ausland gewesen.

Die ältere Schwester arbeitet zur Zeit (seit ca. einem Jahr), würde aber keinen Urlaub bekommen. Sie hat auf jeden Fall im September vor ihren Job zu kündigen, egal ob der Visumbescheid positiv oder negativ ausfällt. Die Jüngere hat gerade das College abgeschlossen.

Beide haben einen sehr guten College-Abschluss mit Auszeichnung (cum laude).

Als Verwurzelung- und Rückkehrgrund konnte nur Grundbesitz
der Eltern (kleiner Bauernhof) angegeben werden.

Verpflichtungserklärung wurde von mir abgegeben, ich trete auch als Einlader auf.
Eingeladen haben wir relativ lange, 85 Tage.
Im Einladungsschreiben haben wir klargestellt, das es sich um eine einmalige Reise (vor allem in der Länge) handelt. Grund: die bestandenen sehr guten College-Abschlüsse.

Wir wissen aus anderen Threads und Foren, das Rückkehrwilligkeit nur schwer nachweisbar ist, besonders bei armen Menschen aus 3. Welt Ländern.

Daher wären wir sehr dankbar für Argumente und Anregungen, die man bei einer geplanten Remonstration vorbringen könnte.

Heute haben wir von unser ABH erfahren, dass über den Einbürgerungsantrag meiner Frau positiv entschieden worden ist.

Würde ein erneuter Visumantrag mit meiner dann deutschen Frau bessere Chancen haben? (Besuch von Schwestern bei deutscher Staatsbürgerin)

Vielen Dank für Anregungen im voraus,

lg
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reinhard
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Antwort #1 - 06.07.2016 um 20:46:58
 
Bei einer Remonstration können die beiden nur neue Gründe vorbringen, die klären, dass sie bestimmt zurückkehren werden. Wenn die beiden keine neuen Gründe haben, können sie zwar remonstrieren, es würde aber nichts ändern.

Ein neuer Visumantrag würde auch nichts ändern. Sie haben eben in dieser Lebenslage keine Chance.
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Antwort #2 - 06.07.2016 um 20:47:18
 
guavano schrieb am 06.07.2016 um 20:27:34:
Würde ein erneuter Visumantrag mit meiner dann deutschen Frau bessere Chancen haben? (Besuch von Schwestern bei deutscher Staatsbürgerin)

Nein, sicherlich nicht.
Warum sollte eine deutsche Schwester, die Rückkehrbereitschaft, die von den beiden kleinen Schwestern nachgewiesen werden muss, positiv beeinflussen?
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deerhunter
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Antwort #3 - 06.07.2016 um 20:56:37
 
Gerade die AV Manila schaut sehr genau hin....2 Schwestern auf einmal dazu beide keine Arbeit, keinen Mann, keine Kinder...und dann noch 85 Tage....ohne jede Rückkehrbereitschaft waren die Chancen sehr gering!
Ich würde, wenn dann die Schwestern zu verschiedenen Zeitpunkten einzeln und nicht länger als 3 Wochen einladen, dann habt ihr zumindest eine etwas höhere Chance
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guavano
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Antwort #4 - 06.07.2016 um 21:26:11
 
deerhunter schrieb am 06.07.2016 um 20:56:37:
2 Schwestern auf einmal dazu beide keine Arbeit, keinen Mann, keine Kinder...und dann noch 85 Tage....ohne jede Rückkehrbereitschaft waren die Chancen sehr gering!


Erfahrungsgemäß gelten gerade bei der AV Manila Ehemann und besonders Kinder nicht als Verwurzelungsgrund.

Beide haben durchaus Chancen Arbeit zu finden, auch für das Land besser bezahlte. Eine Schwester arbeitet ja bereits.
Bloß was nützt es Dir wenn Du keinen Urlaub bekommst?

Beide sind zugegeben sehr jung, stehen am Anfang ihres Lebens. Wann sollen sie dann reisen? Wenn sie verheiratet sind und 5 Kinder haben? Es ist hierzulande doch Usus auf Papas kosten nach nach der Schule/Uni durch die Welt zu fahren. Wozu geben wir hier eigentlich Verpflichtungserklärungen ab?

deerhunter schrieb am 06.07.2016 um 20:56:37:
Ich würde, wenn dann die Schwestern zu verschiedenen Zeitpunkten einzeln 


Das wäre durchaus machbar und eine gute Idee.

deerhunter schrieb am 06.07.2016 um 20:56:37:
nicht länger als 3 Wochen einladen



Den ganzen Zirkus mache ich bestimmt nicht für 3 Wochen, nur weil das der AV besser gefällt
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guavano
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Antwort #5 - 06.07.2016 um 21:32:24
 
trixie schrieb am 06.07.2016 um 20:47:18:
Nein, sicherlich nicht.Warum sollte eine deutsche Schwester, die Rückkehrbereitschaft, die von den beiden kleinen Schwestern nachgewiesen werden muss, positiv beeinflussen? 


Die Rückkehrbereitschaft sicherlich nicht.

Allerdings hatte ich schon gehofft, das eine Einladung zu einer deutschen Schwester einfacher wäre als zu einer ausländischen Schwester mit dt. Aufenthaltstitel. Aber da scheint es ja wohl keinen Unterschied zu geben.
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Antwort #6 - 06.07.2016 um 22:36:15
 
guavano schrieb am 06.07.2016 um 21:32:24:
Allerdings hatte ich schon gehofft, das eine Einladung zu einer deutschen Schwester einfacher wäre als zu einer ausländischen Schwester mit dt. Aufenthaltstitel

Wenn als Besuchsgrund die Schwester angegeben wird, sieht die Botschaft zum einen nicht, welche Nationalität hat und zum anderen ist ihr egal.

guavano schrieb am 06.07.2016 um 21:26:11:
Den ganzen Zirkus mache ich bestimmt nicht für 3 Wochen, nur weil das der AV besser gefällt 

Es geht nicht darum, was der AV besser gefällt, sondern dass es ungewöhnlich, dass jemand 3 Monate im Ausland Urlaub macht. Das kann nur jemand, der im Heimatland keine Arbeit, keine Verpflichtung und auch nur eine geringe Verwurzelung hat.

Wenn du die vielen Beiträge zu diesem Thema liest, wirst du feststellen, dass eine kürzere Besuchszeit, vorallem wenn es sich um das erste Visum handelt, mehr Erfolg verspricht. Und darauf kommt es an und nicht was jemanden gefällig ist. Zwinkernd
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Antwort #7 - 07.07.2016 um 00:31:39
 
guavano schrieb am 06.07.2016 um 20:27:34:
Die ältere Schwester arbeitet zur Zeit (seit ca. einem Jahr), würde aber keinen Urlaub bekommen. Sie hat auf jeden Fall im September vor ihren Job zu kündigen


guavano schrieb am 06.07.2016 um 20:27:34:
Eingeladen haben wir relativ lange, 85 Tage.


Originaltext (mit angepassten Daten) der AV in Manila. Es wurde Remonstration abgelehnt mit u.A. dieser Begründungen: (Damit du siehst, wie eine AV so tickt)


Hinweise auf die fehlende Rückkehrabsicht ergeben sich aus den tatsächlichen Indizien der beiden Antragstellerinnen, aufgrund derer auf mangelnde Verwurzelung im Herkunftsland geschlossen werden kann.

Wird die Berufsausübung für 85 Tage ausgesetzt,  kann sie keinen derart hohen Stellenwert im Leben darstellen, dass sie als ein Indiz für Rückkehrwilligkeit angesehen werden kann.





guavano schrieb am 06.07.2016 um 20:27:34:
Wir wissen aus anderen Threads und Foren, das Rückkehrwilligkeit nur schwer nachweisbar ist, besonders bei armen Menschen aus 3. Welt Ländern.


Würde ich so nicht pauschalisieren.
Meine Frau kommt aus der Ukraine, war nie verheiratet, ohne Beruf und vor meinen Einladungen nie im Ausland gewesen.

// Beachte bitte @trixie`s letzten Satz //


Ergo: Nochmal das Ganze aber kurz!
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Antwort #8 - 07.07.2016 um 06:41:42
 
guavano schrieb am 06.07.2016 um 20:27:34:
Beide haben einen sehr guten College-Abschluss mit Auszeichnung (cum laude).Als Verwurzelung- und Rückkehrgrund konnte nur Grundbesitzder Eltern (kleiner Bauernhof) angegeben werden.Verpflichtungserklärung wurde von mir abgegeben, ich trete auch als Einlader auf.Eingeladen haben wir relativ lange, 85 Tage.

Eine formale Remonstration wird aber ohne neue Argumente nichts bringen. Objektiv ist die Verwurzelung der Antragsteller mit den Philippinen ja auch schlecht nachgewiesen..

Ich halte die Begründung der Antragsteller für die 85 tage, so wie sie hier vorgetragen wurde, für nachvollziehbar.

Ich sehe die einzige Chance darin, den Visumsleiter telefonisch zu kontaktieren und nochmals die Gründe darzulegen.
Oftmals wurde die Botschaft von Antragstellern in diesem Alter enttäuscht, weil sie nach Einreise flugs mit ihrem "Boyfriend" nach DNK reisten, um zu heiraten. Leider müssen dies die Ehrlichen ausbaden. Wenn es bei einem Gespräch mit dem Visumsleiter  gelingt dies auszuräumen, könnte das Visum genehmigt werden. Möglicherweise gibt der Visumsleiter auch noch einen Tipp, welches dokument noch vorgelegt werden kann......

Natürlich ist es oftmals schwierig , den Visumsleiter ans Telefon zu bekommen.. aber in diesem Fall ist es die Sache wert.


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