Hallo zusammen,
Meine Frau (Filipina) und ich (Deutscher) wollen gerne zum September 2 Schwestern meiner Frau zu uns nach Deutschland einladen. Gestern wurden beide Visumanträge abgelehnt. Begründung:
Punkt 9. Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.
Alter der Antragsteller: 22 + 24 Jahre, philippinische Staatsangehörigkeit, zum Zeitpunkt der geplanten Einreise wären beide arbeitslos, beide nicht verheiratet, keine Kinder
Beide sind noch nie im Ausland gewesen.
Die ältere Schwester arbeitet zur Zeit (seit ca. einem Jahr), würde aber keinen Urlaub bekommen. Sie hat auf jeden Fall im September vor ihren Job zu kündigen, egal ob der Visumbescheid positiv oder negativ ausfällt. Die Jüngere hat gerade das College abgeschlossen.
Beide haben einen sehr guten College-Abschluss mit Auszeichnung (cum laude).
Als Verwurzelung- und Rückkehrgrund konnte nur Grundbesitz
der Eltern (kleiner Bauernhof) angegeben werden.
Verpflichtungserklärung wurde von mir abgegeben, ich trete auch als Einlader auf.
Eingeladen haben wir relativ lange, 85 Tage.
Im Einladungsschreiben haben wir klargestellt, das es sich um eine einmalige Reise (vor allem in der Länge) handelt. Grund: die bestandenen sehr guten College-Abschlüsse.
Wir wissen aus anderen Threads und Foren, das Rückkehrwilligkeit nur schwer nachweisbar ist, besonders bei armen Menschen aus 3. Welt Ländern.
Daher wären wir sehr dankbar für Argumente und Anregungen, die man bei einer geplanten
Remonstration vorbringen könnte.
Heute haben wir von unser
ABH erfahren, dass über den Einbürgerungsantrag meiner Frau positiv entschieden worden ist.
Würde ein erneuter Visumantrag mit meiner dann deutschen Frau bessere Chancen haben? (Besuch von Schwestern bei deutscher Staatsbürgerin)
Vielen Dank für Anregungen im voraus,
lg