T.P.2013 schrieb am 25.06.2016 um 16:15:58:Ob Du unter Nr. 21 das erste, das zweite, oder beide Kästchen ankreuzt, dürfte keine wesentliche Rolle spielen.
Grundsätzlich ja - in Abhängigkeit von den sonst vorgelegten Dokumenten.
Bei geringem Migrationsdruck aus dem Herkunftsland, vernünftiger "Verwurzelung" und einer Visa-Historie dürfte es tatsächlich eher keine Rolle spielen, was man dort angibt.
Für die Glaubwürdigkeit der Angaben kann es schon interessant sein, wenn der deutsche Freund (Bekannte, Klassenkamerad) "versteckt" wird und anstelle der Unterkunft bei ihm eine Hotelbuchung vorgelegt wird, die auch schon mal storniert wird, bevor noch das Visum erteilt ist ...
trixie schrieb am 25.06.2016 um 17:24:58:Ein Tourist zahlt seine Reise selber, benötigt also weder ein Einladungsschreiben noch eine
VE, kann Hotelreservierungen und seine Finanzmittel nachweisen, ebenso den grob skizierten Reiseablauf.
Sinngemäß gilt das selbstverständlich auch für Besuchsreisen.
Nur dass man auf fingierte Hotelbuchungen verzichten kann und keinen Reiseverlauf ausdenken muss.
Man hat es also noch einfacher ... falls natürlich der in Deutschland Lebende das Erstellen eines Drei- oder Fünfzeilers, der samt Pass *) gescannt zum Gast geschickt wird, nicht als unzumutbar ablehnt.
*) Irgendwie muss die
AV ja auf den Gedanken kommen, dass der Autor des Dreizeilers ein existierender Mensch ist, der u.U. auch noch selbst unterzeichnet haben könnte ...
Einen Hauptzweck gibt es in einer solchen Konstellation fast immer. Das ist derjenige, der Reiseroute und oder Reisezeitpunkt entscheidend bestimmt.
Wer mag, kann sich Beispiele dazu im EU-Visumhandbuch anschauen.