Mojo Jojo schrieb am 23.06.2016 um 18:43:46:Wenn ja (was ich natürlich hoffe), dann käme für Euch in betracht, euren Lebensunterhalt durch ALGII aufzustocken, sofern Du mit Deiner Erwerbstätigkeit nicht für Euer beider 'Existenzminimum' sorgen kannst. (Denn ja, Dein Einkommen wird mitberechnet. Ihr beide bildet eine Bedarfsgemeinschaft).
Das ist immer der größte Fehler den man machen kann,denn zusammenleben, auch im gleichen Bett schlafen, bedeutet immer noch nicht, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bildet. Eine BG ist man erst dann, wenn man füreinander einstehen will, also alles gemeinsam finanziert, sich auch gegenseitige Kontovollmachten gibt, usw.
Wenn aber jeder für sich wirtschaftet, dann seid ihr zwei BGs und werdet vom JC auch separat behandelt. Wenn du deinen
LU selber komplett sicherstellen kannst, dann bildet nur deine Freundin eine eigene BG. Wenn sie nun bei dir wohnt, empfiehlt es sich, eine Kostenbeteiligungsvereinbarung aufzusetzen, ähnlich wie in einer Wohngemeinschaft.
1stone schrieb am 23.06.2016 um 16:56:57:Dabei habe ich die Info erhalten, dass meine Einnahmen auch berücksichtigt werden müssen, da wir in einer eheähnlichen Beziehung leben.
Den Begriff, der eheähnlichen Beziehung kennt nur das
SGB II gar nicht, womit man euch leicht in die Irre führen kann.